Schweiz und Grossbri­tan­nien einigen sich auf ein Freihan­dels­ab­kommen im Falle eines Brexits

Compliance, Export
12.02.2019 von Markus Eberhard
Landkarte, auf der die Schweiz und China sowie Japan hervorgehoben sind und über denen wechselwirkend Pfeile aufeinander gerichtet sind

Wie bereits durch unsere Nachfragen im Januar durchgesickert, hat der Bundesrat gestern den Abschluss eines Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich bekannt gegeben. Damit rüsten sich beide Staaten für den Fall, dass der Brexit ohne Austrittsabkommen vollzogen würde.
Ein solches Szenario wäre auch für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und Grossbritannien sehr nachteilig, weshalb eifrig an diesem Vertrag gearbeitet wurde in den letzten Monaten. Faktisch handelt es sich dabei um eine Art Rahmenvertrag, der verschiedene Teilverträge umfasst. Diese sind im Grossen und Ganzen einfach Kopien der Handelsverträge zwischen der Schweiz und der EU: Was heute gegenüber der Union gilt, wird kurzerhand auf Grossbritannien übertragen.
Dies gilt auch bezüglich Freihandelsabkommen oder Zollfreiheit: Es werden die gleichen Regeln angewendet, wie vorher zwischen der Schweiz und der EU. Allerdings gibt es einen für Schweizer Exporteure wichtigen Punkt zu beachten, da das Protokoll Nr. 3 eins zu eins übernommen wurde. Dadurch bestehen zwischen Grossbritannien und der Schweiz die gleichen Freihandelsregeln wie mit der EU. Auch die Listenregeln werden entsprechend übernommen. Was nicht mehr möglich sein wird, ist die Kumulation. Das bedeutet: Ein Schweizer Hersteller kauft Rohmaterialien in der UK ein, kann diese auch innerhalb des Abkommens GB-CH zollfrei importieren. Wenn Exporteure aber ein Endprodukt für den Export in die EU fertigen, gelten die UK-Vormaterialien als Drittlandwaren.
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Quellenangaben