Traurige Bilanz: 41 beschlagnahmte Shahtoosh-Schals im Jahr 2018
Der illegale Handel reisst nicht ab
Die Shahtoosh-Wolle der Tibetantilope gilt als die feinste der Welt. Für die Herstellung eines Schals aus dieser Wolle müssen drei bis fünf Antilopen getötet werden. Deswegen ist die Tibetantilope vom Aussterben bedroht und der Handel mit Schals aus ihrer Wolle strengstens verboten. Trotzdem floriert der Handel damit weiter und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) beschlagnahmten im letzten Jahr insgesamt 41 Schals aus dieser Wolle.
Jedes Jahr werden solche Schals beschlagnahmt. Dies zeigt, dass der illegale Handel nach wie vor floriert. Dieser Handel wird international organisiert, und die Zahl der in der Schweiz beschlagnahmten Schals ist nur die Spitze des Eisbergs. Solche Shahtoosh-Schals sind Luxusprodukte und ein Schal kann bis zu 25’000 Franken kosten. Die Schweiz ist ein Einfuhrland, da es hier eine Kundschaft gibt, die sich solche Schals leisten kann. Obwohl der Handel nicht erlaubt ist, da die Tibetantilope seit 1979 im Anhang I von CITES gelistet ist und damit einen unter die Nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) fällt, die vom Zoll überwacht werden.
Vor allem auch in der Exportabwicklung sind die Codes der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) unbedingt zu beachten. Wie Sie richtig damit umgehen, lernen Sie in unserem Seminar & Webinar Export.