Verurtei­lung von Urs Schwar­zen­bach wegen Steuer­um­ge­hung von 11 Mio. Franken mittels Verlagerungsverfahren

Import
03.03.2021 von Markus Eberhard
Lkw, der in die Schweiz reinfährt am Zoll

Mittlerweile ist es relativ ruhig geworden um die diversen Anklagen gegen den Hotelbesitzer und Kunstsammler Urs Schwarzenbach. Das letzte Mal hatten wir im November 2020 berichtet Mildere Strafe für Kunstsammler Urs Schwarzenbach im Prozess gegen die Eidgenössische Zollverwaltung, doch jetzt geht es weiter. Und zwar hat ihn dieses Mal das Zürcher Bezirksgericht verurteilt, weil er 83 Kunstwerke ohne Verzollung in die Schweiz eingeführt hat und dabei Steuern von 11 Millionen Franken umgangen haben soll. Und das mittels des Verlagerungsverfahrens.

Gemäss Urteilsschrift habe Schwarzenbach das Verlagerungsverfahren «wissentlich und willentlich» angewandt, um die Einfuhrsteuern zu umgehen. Wie in unserem Fachbeitrag geschrieben, fallen bei diesem Verfahren bei der Importabwicklung keine Einfuhrsteuern an. Er kooperierte dafür mit der Galerie Gmurzynska aus Zürich, welche über die notwendige Bewilligung für das Verlagerungsverfahren verfügte. Bei der Verhandlung Ende Januar machte das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) geltend, dass die Galerie nie über die Werke verfügen konnte, so wie das im Verlagerungsverfahren gesetzlich verlangt wird. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und es würde nicht erstaunen, wenn es wieder angefochten wird.

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie das Verlagerungsverfahren und das normale Importverfahren korrekt anwenden, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unseres Seminars & Webinars Import, das genau solche Themen behandelt. Oder nehmen Sie für Fragen unsere Dienste in der Zollberatung in Anspruch.

Quellenangaben