Mildere Strafe für Kunstsammler Urs Schwar­zen­bach im Prozess gegen die Zollbehörde

Import
22.07.2020 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz

Wir nehmen ja oft Bezug zu Beiträgen, die wir in der gleichen Sache schon früher verfasst haben und versuchen den Lesern so auch einen weiteren Mehrwert zu bieten. Kein Thema allerdings hat derart viele Rückverweise wie die Affäre um den Kunstsammler Urs Schwarzenbach, der sich jahrelang einen Schlagabtausch mit dem BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) geliefert hat.

Die Zollbehörde warf dem 72-jährigen Kunstsammler vor, Kunstgegenstände ohne Zölle / Zollabgaben zu bezahlen oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt zu haben. Insgesamt geht es um 123 Fälle von Nichtanmeldung und 27 von Falschanmeldung. Und sie bekam Recht, wie wir das zuletzt im Juni in der Meldung Urs E. Schwarzenbach unterliegt auch im dritten Prozess geschrieben haben. Dabei dachten wir schon, dass wir damit einen Schlussstrich unter diese nie enden wollende Geschichte ziehen könnten. Doch weit gefehlt: Nun wurde soeben bekannt, dass Herr Schwarzenbach eine mildere Strafe erhalten soll, da das Zürcher Obergericht die Busse für ihn von 4 Millionen auf rund 2,5 Millionen Franken gesenkt hat. Somit hat sich also sein Gang an die nächste Instanz gelohnt. Die Busse fällt deutlich tiefer aus und entspricht damit dem doppelten Mehrwertsteuerbetrag, den Schwarzenbach bei der Einfuhr des teuersten Kunstwerks zu zahlen gehabt hätte.

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Quellenangaben