Compli­ance

Compliance 07.10.2017 von Olcay Erden
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Der Begriff «Compliance» umfasst sehr viele verschiedene Bereiche, wobei es immer um die Einhaltung unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen geht. Wir fokussieren uns in unseren Fachbeiträgen auf die Exportkontrolle. Im grenzüberschreitenden Handel ist damit vor allem die Einhaltung spezieller Gesetze abseits des Zollwesens oder Vereinfachungen bei der Zollabwicklung gemeint. Wenn Sie also Waren ins Ausland exportieren, so müssen Sie für diese nicht nur die korrekte Zolltarifnummer finden und den korrekten Warenwert deklarieren, sondern auch abklären, ob der Export verboten sein könnte oder ob dafür eine Ausfuhrbewilligung eingeholt werden müsste.

Im Teilbereich der Länder geht es um die länderspezifischen Sanktionsmassnahmen und Embargos, welche überprüft werden müssen. Lesen Sie dazu mehr in unserem Beitrag Embargo / Sanktionen.

Der Teilbereich der Personen / Firmen umfasst die Prüfung Ihrer Geschäftspartner gegenüber internationalen Sanktionslisten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter unseren Beiträgen Sanktionslistenprüfung und Sanktionsliste.

Im Teilbereich der Güter geht es um die Güterklassifizierung Ihrer Produkte. Sie müssen zum Beispiel überprüfen, ob sich in Ihrem Produktsortiment Dual-Use Güter befinden, welche eine Ausfuhrbewilligung benötigen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag Dual-Use Güter.

Compli­ance Grundlagen 

Wir beleuchten einige wichtige Grundlagen mittels verschiedener Fachbegriffe, die in Bezug auf die Zollcompliance relevant sind.

AEO

Erfahren Sie, was hinter dem AEO bzw. ZWB steckt und wie Sie diesen freiwilligen Zollstatus beantragen können. Lohnt sich der AEO für Ihr Unternehmen und was sind die Vorteile? Wir geben Ihnen aktuelle Zahlen bekannt sowie einige Tipps aus der Praxis.

Zum Fachbegriff «AEO»

Exportkontrolle

Die Export- / Ausfuhrkontrolle kann Waren, Wissen und Software betreffen, die im täglichen Gebrauch harmlos erscheinen, bei näherem Hinsehen jedoch auch für militärische Zwecke eingesetzt werden könnten.

Zum Fachbegriff «Exportkontrolle»

Dual-Use Güter

Waren, Technologien und Software müssen vor einem Export überprüft werden, ob sie nur zivile oder auch militärische Verwendung ermöglichen. Allenfalls müssen Sie für solche Dual-Use Güter eine Ausfuhrbewilligung beantragen.

Zum Fachbegriff «Dual-Use Güter»

Embargo / Sanktionen

Ein Embargo oder Sanktionen sind staatliche Zwangsmassnahmen gegenüber einzelnen Staaten oder Personen. Ihre Ausfuhr muss im Rahmen der Exportkontrolle darauf überprüft werden. Was beachtet werden muss, erfahren Sie im Fachbeitrag.

Zum Fachbegriff «Embargo / Sanktionen»

Sanktionsliste

Sanktionslisten spielen für exportorientierte Firmen eine immer wichtigere Rolle und sind ein Teil der Exportkontrolle. Welche dabei von Ihnen zu beachten sind und worauf Sie sonst noch achten müssen, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.

Zum Fachbegriff «Sanktionsliste»

Sanktionslistenprüfung

Mittels Sanktionslistenprüfung (auch «Sanktionsprüfung», «Blacklist Prüfung» oder «Compliance-Screening») hat eine Firma ihre Geschäftskontakte gegen verschiedene Sanktionslisten zu prüfen. Wir erklären alles Wesentliche dazu und geben Tipps.

Zum Fachbegriff «Sanktionslistenprüfung»

Ausfuhrbewilligung

Eine Ausfuhrbewilligung muss von einem Exporteur bei der entsprechenden Behörde angefragt werden, sofern dieser ein bewilligungspflichtiges Ausfuhrgeschäft abwickeln will. Erfahren Sie mehr über die Arten und die Beantragung beim SECO.

Zum Fachbegriff «Ausfuhrbewilligung»

Internal Compliance Program (ICP)

Ein ICP ist ein firmeninternes Kontrollprogramm, um die Einhaltung der Exportkontroll-Vorschriften zu gewährleisten. Sie erfahren, welche Massnahmen eine Geschäftsleitung zu treffen hat.

Zum Fachbegriff «Internal Compliance Program (ICP)»

Endverbleibserklärung

Die Endverbleibserklärung ist ein Dokument, das in bestimmten Fällen vom Empfänger der Güter verlangt werden muss. In welchen Fällen dies der Fall ist und was Sie sonst noch alles dazu wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zum Fachbegriff «Endverbleibserklärung»

Kommen­tare / Fragen?

Haben Sie Kommentare oder Fragen zu diesem Zollbeitrag?
Falls diese den geschäftlichen Warenverkehr betreffen, nehmen wir Ihre Anregungen gerne auf und beantworten Fragen nach Möglichkeit innerhalb von 2-3 Arbeitstagen!

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