Arbeitsgruppe Bund-Kantone hat Bundesrat zur Zollgesetzrevision informiert
Die verbockte Revision des Zollgesetzes war schon mehrmals Thema bei unseren News und vor knapp zwei Monaten haben wir darüber berichtet, dass die seit anfangs Jahr im Amt…
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Wie bereits anfangs Jahr berichtet, wurde die Vernehmlassung zur Revision des Zollgesetzes der Eidgenössischen Zollverwaltung abgeschlossen. Die bisher bekannt gewordenen öffentlichen Stellungnahmen an die damalige Eidgenössische Zollverwaltung (heute: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)) sind mehrheitlich kritisch bis negativ ausgefallen und das in einer Vielzahl von wichtigen Punkten. Die aktuell kritischste Einschätzung stammt unserer Meinung nach von Polizeirechtler Markus Mohler, der den Vorschlag sogar als nicht verfassungskonform beurteilt.
Dabei ist Herr Mohler, Jurist, ehemaliger Kommandant der Basler Kantonspolizei und Dozent für Sicherheits- und Polizeirecht an den Universitäten Basel und St. Gallen, beileibe kein Unbekannter und umso mehr erstaunt seine pessimistische Beurteilung. In einem SRF-Interview äussert er seine Kritik am Vorhaben deutlich. Zusammengefasst sind das die folgenden Punkte:
Aufgrund dieser gewichtigen Punkte ist Herr Mohler der Auffassung, dass dieser Entwurf an den Absender zurückgehen muss, weil es so seines Erachtens nicht geht. Er hat sich auch gefragt, weshalb dieser Entwurf überhaupt in den Bundesrat gelangen konnte? Denn eigentlich hätte bereits das Bundesamt für Justiz, das ja als gewissermassen juristisches Gewissen des Bundesrates gilt, die Notbremse ziehen müssen. Es wird interessant sein, wie das BAZG mit diesen vielen Kritikpunkten umgehen und was als Nächstes von ihm folgen wird!