Harsche Kritik zur Revision des Zollge­setzes der Eidgenös­si­schen Zollverwaltung

Allgemein
04.02.2021 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz

Wie bereits anfangs Jahr berichtet, wurde die Vernehmlassung zur Revision des Zollgesetzes der Eidgenössischen Zollverwaltung abgeschlossen. Die bisher bekannt gewordenen öffentlichen Stellungnahmen an die damalige Eidgenössische Zollverwaltung (heute: BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)) sind mehrheitlich kritisch bis negativ ausgefallen und das in einer Vielzahl von wichtigen Punkten. Die aktuell kritischste Einschätzung stammt unserer Meinung nach von Polizeirechtler Markus Mohler, der den Vorschlag sogar als nicht verfassungskonform beurteilt.

Dabei ist Herr Mohler, Jurist, ehemaliger Kommandant der Basler Kantonspolizei und Dozent für Sicherheits- und Polizeirecht an den Universitäten Basel und St. Gallen, beileibe kein Unbekannter und umso mehr erstaunt seine pessimistische Beurteilung. In einem SRF-Interview äussert er seine Kritik am Vorhaben deutlich. Zusammengefasst sind das die folgenden Punkte:

  • Ausbau zu einer Grenzpolizei mit deutlich ausgebauten Kompetenzen
    Für ihn entsteht somit eine Art Zollpolizei, die darüber hinaus zudem eine relativ grosse Behörde würde, zumal auch die rein verwaltungsrechtlich tätigen Angehörigen der Zollverwaltung plötzlich uniformiert und bewaffnet werden.
  • Verfassungswidrigkeit des Gesetzesentwurfs
    Gemäss seiner Meinung verstösst der vorliegende Entwurf in mehrfacher Hinsicht gegen die Bundesverfassung. Der Bund hat ausser für die Warenkontrolle, also die Warenausfuhr und -einfuhr in Bezug auf den Zoll, keine Kompetenz zu polizeirechtlichen Massnahmen, ausgenommen das Grenzwachtkorps und die Grenzpolizei. Alles andere ist Sache der Kantone. Gemäss ihm stützt sich der Zoll auf Artikel 133 der Bundesverfassung. Dabei geht es ausschliesslich um Zölle / Zollabgaben im Warenverkehr. Hinzu ist das Grenzwachtkorps gekommen.
  • Eigene Definition des Grenzraums
    Bisher wurde das Grenzwachtkorps in einem Grenzraum, den man mit etwa 20 Kilometern Breite definiert hat, nachdem die Kontrollen auf der Grenze wegen Schengen entfallen sind, eingesetzt, was für ihn in Ordnung ist. Nun soll aber der Grenzraum einseitig durch die Zollverwaltung festgelegt werden können und so im Prinzip die ganze Schweiz zum Zollraum erklären.
  • Uniformierung des gesamten Zollpersonals
    Zöllnerinnen und Zöllner, die bisher rein verwaltungsrechtliche Aufgaben ausüben, sollen plötzlich uniformiert und bewaffnet werden. Dadurch verstösst der Entwurf gegen die Verfassung. Er stellt sich die Frage, was das denn bedeutet? Werden dann auch in den Kantonen die Mitarbeitenden der Steuerverwaltung uniformiert und bewaffnet? Für ihn ergibt das keinen Sinn.

Aufgrund dieser gewichtigen Punkte ist Herr Mohler der Auffassung, dass dieser Entwurf an den Absender zurückgehen muss, weil es so seines Erachtens nicht geht. Er hat sich auch gefragt, weshalb dieser Entwurf überhaupt in den Bundesrat gelangen konnte? Denn eigentlich hätte bereits das Bundesamt für Justiz, das ja als gewissermassen juristisches Gewissen des Bundesrates gilt, die Notbremse ziehen müssen. Es wird interessant sein, wie das BAZG mit diesen vielen Kritikpunkten umgehen und was als Nächstes von ihm folgen wird!

Quellenangaben