SECO verwei­gert Ausfuhr­be­wil­li­gungen für Dual-Use Güter nach Russland

Compliance
08.02.2021 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zur Exportkontrolle zu sehen ist

Die Firma Galika AG aus Volketswil ZH hat letztes Jahr beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zwei Ausfuhrbewilligungen nach Russland beantragt: Einerseits für eine Fräsmaschine und andererseits für einen Langdrehautomaten, mittels deren Teile von medizinischen Geräten hergestellt werden sollen. Das SECO hat sie für diese Dual-Use Güter nicht erteilt.
Das SECO holte dafür eine Stellungnahme des Nachrichtendienstes des Bundes ein, welcher von einer Genehmigung abriet. Der Dienst geht davon aus, dass die Unterlagen der russischen Empfängerfirma gefälscht seien. Die Geräte seien nämlich sehr wahrscheinlich nicht für medizinische, sondern für militärische Geräte bestimmt. Galika widersprach in einer Stellungnahme und verwies darauf, dass ihre russische Geschäftspartnerin neben der Rüstungsfabrik eine separate Produktionshalle für medizinische Geräte betreibe.
Kurze Zeit danach reichte die Firma ein drittes Gesuch ein für eine Fräsmaschine des gleichen Typs. Diese soll aber an ein anderes russisches Unternehmen zu einem anderen Zweck gehen. Doch auch diesmal schob der Nachrichtendienst einen Riegel, weil er davon ausgeht, dass die Fräsmaschine nun einfach über einen Umweg an die ursprüngliche Firma geliefert werden solle.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft lehnte in der Folge alle drei Gesuche ab. Es stützte sich dabei auf die internationalen Embargos / Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Konflikts und berief sich zudem auf das Güterkon­trollgesetz. Die Firma liess es damit aber nicht beruhen und ging vors Bundesverwaltungsgericht. Mitte Januar 2021 erhielt Galika nun teilweise Recht, weil das SECO das rechtliche Gehör der Firma verletzt habe, indem sie nicht zu allen Berichten des Nachrichtendienstes Stellung beziehen konnte. Nun muss das SECO die Geschäfte also nochmals prüfen und neu entscheiden.
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