Änderungen am Schwei­ze­risch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr

Import
10.02.2021 von Markus Eberhard
Lkw, der in die Schweiz reinfährt am Zoll

Das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) plant ab 1.1.22 wegen ihres Reorganisationsprojektes DaziT Änderungen am Schweizerisch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr, das bisher gewisse Import-Vereinfachungen im Grenzgebiet ermöglicht hat. Werden diese so umgesetzt, wären grenzüberschreitende Gemüse-Abos nicht mehr gestattet.

Diese Abos sind hauptsächlich in der Region Basel sehr beliebt und deshalb gibt es auch aus dieser Region den grössten Widerstand gegen diese geplante Änderung. Eigentlich wollte die Zollbehörde diese schon per 1.1.21 umsetzen, doch wegen Corona gab es Verzögerungen in der Umsetzung. Nun schlagen die deutschen Lieferanten Alarm, denn ohne diese im Abkommen explizit aufgeführten Vereinfachungen seien Direktlieferungen nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. Vor allem Bioprodukte aus dem nahen Badischen, die sich einer regen Nachfrage in Basel erfreuen, sind davon betroffen.

Bisher durften landwirtschaftliche Produkte aus grenznaher Produktion in einem vereinfachten Zollverfahren eingeführt und direkt an die Kunden auf Vorbestellung geliefert werden. Dieses Abkommen hatte 40 Jahre Bestand, aber wegen des Projekts DaziT des Zolls, der alle Prozesse und Bestimmungen überprüft, sollen die Vereinfachungen wegfallen. Als Grund führen die Verantwortlichen an, dass das heute geltende vereinfachte Verfahren nicht genügend durch das Zollgesetz und das Grenzabkommen abgedeckt sei. Jetzt hat die Grossrätin Alexandra Dill den Ball aufgenommen und eine Interpellation eingereicht, die der Basler Regierungsrat beantwortet hat. Darin ist er auf alle Punkte eingegangen und hat versprochen, das Gespräch mit dem BAZG zu suchen, um diese Vereinfachungen behalten zu können.

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