WAK‑N verwirft Rückweisungsantrag für neues Zollgesetz nur knapp
Revidiertes Zollgesetz nimmt erste parlamentarische Hürde nur knapp
Wie in unserem Newsbeitrag “Kommission für Rechtsfragen RK beantragt Rückweisung des Zollgesetzes” Mitte Januar berichtet, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) die Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des Zollgesetzes (22.058) im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT behandelt. Das Zollgesetz ist auch für die Versionen 2.0 und 3.0 des neuen Warenwirtschaftssystem Passar von essenzieller Bedeutung.
Dabei hat die Vorlage diese erste parlamentarische Hürde nur knapp überwunden, denn neun (zu elf) Parlamentarier wollten der im obigen Newsbeitrag erwähnten Empfehlung der Kommission folgen und das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen. Jetzt machen sich die Wirtschaftspolitiker daran, die Vorlage in den umstrittenen Punkten eigenhändig umzubauen, was sehr speziell ist. Denn es ist nicht üblich, dass eine Parlamentskommission relevante Teile einer Gesetzesrevision neu formuliert. Dies scheint auch den involvierten Parlamentariern ist nicht ganz geheuer zu sein, weshalb sie beschlossen haben, das Resultat ihrer Diskussionen anschliessend in einer weiteren Extrarunde dem Bundesamt für Justiz vorzulegen. Die dort Verantwortlichen sollen sicherstellen, dass der komplexe Gesetzestext die qualitativen Ansprüche weiterhin erfüllt und sich keine Fehler oder Widersprüche einschleichen.
Die Basis für diese Arbeiten sind die erfolgreichen Vorarbeiten im 1. Quartal 2023 der Arbeitsgruppe unter Leitung von alt Regierungs- und Nationalrat Dr. Urs Hofmann, über die wir hier berichtet haben: Arbeitsgruppe Bund-Kantone hat Bundesrat zur Zollgesetzrevision informiert. Eine Mehrheit der Parlamentarier sieht in diesem unorthodoxen Vorgehen das kleinere Übel gegenüber einer Rückweisung, die laut Bundesrat zu einer Verzögerung von zwei oder drei Jahren führen würde. Eine solche würde die Zeitpläne für das Hauptprojekt DaziT und das wichtigste Teilprojekt Passar total auf den Kopf stellen.
Die neun Parlamentarier, welche die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen wollten, lehnen diesen improvisierten Prozess ab. Kritisieren tun sie, dass die neuen Vorschläge im kleinen Kreis formuliert worden sind, die interessierten Kreise dazu jedoch nie formell in einer Vernehmlassung Stellung beziehen konnten. Bei einem allfälligen Referendum, das durchaus möglich ist, könnte sich das als Nachteil erweisen, weil es teilweise um potenziell brisante Themen wie Datenschutz oder DNA-Profile geht.