WAK‑N empfiehlt neues Zollgesetz definitiv zurückzuweisen
Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) kippt um und ist nun gegen die umstrittene Revision des Zollgesetzes
Mit dem heutigen Entscheid der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N), das Zollgesetz nun doch zurückzuweisen, sind die Chancen gross, dass dieser Berichtsstrang noch eine ganze Zeit lang bestehen bleibt! Nachdem die WAK‑N in der ersten Lesung das neue Zollgesetz nur knapp nicht zurückgewiesen hatte im April, hat sie sich final gegen das neue Zollgesetz ausgesprochen und empfiehlt die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Und dies, obwohl zwischenzeitlich positive Rückmeldungen gekommen sind nach der Einsetzung des früheren Nationalrats und Aargauer Regierungsrats der SP, Urs Hofmann: Wird das neue Zollgesetz jetzt mehrheitsfähig? Sogar die sofortige Trennung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) von Zolldirektor Bock von letzter Woche konnte das ursprünglich von Bock stammende und sehr umstrittene Gesetz in dieser Kommission nicht mehr retten.
Nachdem sich auch die Rechtskommission des Nationalrats gegen die Vorlage ausgesprochen hat aus dem Grund, dass sie «nicht behandlungsreif» sei, hat sich die WAK-N dieser Meinung angeschlossen. Im Hinblick auf diese erste Beratung seien bereits über 90 Anträge eingereicht worden, darunter zahlreiche Prüfaufträge, schreibt Kommissionspräsident und Mitte-Nationalrat Leo Müller (64) in einer Mitteilung. «Für die Kommissionsmehrheit hat sich bei deren Vorbereitung gezeigt, dass die Totalrevision noch nicht behandlungsreif ist.» Eine fundierte Beratung im Parlament sei somit unmöglich.
Die Rückweisung durch die zuständige Nationalratskommission bedeutet einen Rückschlag, aber vielleicht ist der Spruch angebracht «Besser spät, als nie»? Noch ist das neue Zollgesetz nicht definitiv vom Tisch, denn die WAK-N will, dass das Plenum die Frage der Rückweisung möglichst schnell entscheidet. Sie hat deshalb beim Büro des Nationalrats beantragt, die Totalrevision noch in der Sommersession zu behandeln. Diese beginnt nächste Woche. Es sei im Interesse der Kommission und zahlreicher betroffener Kreise, möglichst schnell Klarheit zu schaffen. Laut Aussagen von Kommissionsmitgliedern bleibt offen, wie der Nationalrat entscheiden wird. Ein Indiz dafür ist das knappe Abstimmungsresultat in der Kommission. Zudem besteht die Minderheit aus Vertretern von SP, SVP und FDP und ist damit parteipolitisch breit abgestützt. Damit die Rückweisung wirksam wird, müssen ihr National- und Ständerat zustimmen. Aufgrund der Dringlichkeit könnte das Zollgesetz noch nachträglich auf die Traktandenliste für die Sommersession des Nationalrats gehievt werden.
Während dem sich einige Zöllner über diesen möglichen Rückweisungsantrag freuen werden, weil sie diese vorgesehene Vereinheitlichung des Berufsbildes zum universellen «Fachspezialisten/in Zoll» nie unterstützten, werden andere tiefe Sorgenfalten bekommen. Insbesondere alle diejenigen vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts DaziT am neuen Warenwirtschaftssystem Passar arbeiten. Denn die ab 2024 und Folgejahre vorgesehenen nächsten Versionen (2.0, 3.0) benötigen ein entsprechendes Zollgesetz. Falls beide Kammern dem Rückweisungsantrag zustimmen, dürfte es wohl eine Verzögerung von zwei bis drei Jahren geben und die Planung damit komplett durcheinander bringen.
Das haben auch die Parlamentarier erkannt und den Bundesrat gleich beauftragt, dem Parlament schnellstmöglich eine separate Vorlage zu unterbreiten, mit der alle notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden, um das Reorganisationsprojekt so oder so umsetzen zu können.
Hinweis: Dieser Beitrag entstand aufgrund eines Artikels im Blick vom 24.05.2023 mit dem Titel «Klatsche für Keller-Sutter beim Zollgesetz». Dieser Artikel ist mittlerweile nicht mehr auf Blick.ch verfügbar, weshalb wir keine Quelle mehr verlinken können.