Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein
Ein weiterer “Dauergast” in unseren Newsbeiträgen ist die Affäre um die Firma Crypto wegen des Verstosses gegen das Recht der Exportkontrolle, wo wir vor Kurzem schon ein Update gebracht haben. In diesem Beitrag geht es aber um die Fortsetzung dieses Artikels, den wir schon vor einiger Zeit publiziert haben: Seco erstattet Anzeige gegen Crypto AG wegen Täuschung bei Exportkontrolle.
Wie in diesem Beitrag erwähnt, hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im März 2020 bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige eingereicht mit dem Vorwurf, dass die Crypto International AG gegen das Güterkontrollgesetz verstosse. Daraufhin beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft 400 Chiffriergeräte und der Bund sistierte die Ausfuhrbewilligung für die Chiffriergeräte.
Nun erfolgt die Wende, denn die Bundesanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein. Das ist per se schon überraschend, aber noch viel mehr die Begründung dafür: Weil der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) über die ganzen Manipulationsvorgänge im Bild gewesen sei, liege kein strafbares Verhalten vor, schreibt sie. Beim Strafverfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Firma manipulierte Chiffriergeräte zum Export beantragt hatten. Konkret musste durch die BA abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleierten und wichtige Informationen falsch deklarierten. Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht». Die mit der Exportabwicklung der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass diese Ausfuhr rechtmässig sei. Daher habe die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens verfügt.
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