Nachfol­ge­firma der Crypto AG wartet auf Bescheid für Ausfuhrbewilligungen

Compliance, Export
09.03.2020 von Markus Eberhard
Lkw, der aus der Schweiz nach Deutschland fährt an der Zollgrenze

Das hat sich der neue Eigentümer einer der beiden Firmen, die aus der Crypto AG entstanden sind, wohl anders vorgestellt: Der Bund blockiert Exportsendungen von Verschlüsselungstechnik der Crypto International AG. Mehrere Ausfuhrgesuche für Ausfuhrbewilligungen sind gemäss Recherchen der NZZ beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), der Exportkontrollstelle des Bundes, hängig.
Die Firma produziert Verschlüsselungstechnik sowie Produkte für die Cybersicherheit. Da sie aber zivil als auch militärisch verwendbar sind, also sogenannte Dual-Use-Güter, unterliegen also der Bewilligungspflicht. Der Bund kann zwar Herstellern Generalausfuhrbewilligungen für als unproblematisch erachtete Empfängerstaaten erteilen. Diese machen in der Praxis einen grossen Teil der Lieferungen von Dual-Use-Gütern aus. Von der Regelung profitieren Mitgliedstaaten der EU sowie Länder wie die USA, Südkorea, Japan, aber auch die Türkei. Eine der Bedingungen ist, dass die Firmenverantwortlichen nicht wegen Gesetzesverstössen verurteilt worden sind.
Der Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat aber im Dezember die Generalausfuhrbewilligungen für die Crypto International AG sistiert, bis die offenen Fragen geklärt sind. Diese Prüfung dürfte noch länger dauern.
Einzelgesuche kann die Crypto International jedoch einreichen. Firmenchef Andreas Linde bestätigt aber, dass sein Unternehmen eine Reihe von Exportgesuchen eingereicht habe. Alle hängigen Begehren wären von den zwei suspendierten Generalausfuhrbewilligungen abgedeckt gewesen. Somit geht es kaum um Geschäfte, die der Bund als heikel betrachtet.
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