Tenden­ziöser Blick-Artikel über Exporte aus der Schweiz nach Kasachstan

Steckt Absicht dahinter oder Unwissen über die Exportkontrolle?

Compliance, Export
24.01.2022 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Leider findet man in der Presse immer wieder Berichte, die wesentliche Fakten auslassen oder verdrehen. So zum Beispiel am letzten Wochenende, als die Boulevardzeitung Blick einen Artikel unter dem reisserischen Titel  «Die Schweiz rüstete das Regime in Kasachstan auf» veröffentlicht hat. Entweder hat der verantwortliche Journalist zu wenig Ahnung von dieser Materie oder hat ihn bewusst so verfasst aus anderen Gründen, die aber nichts mit Journalismus zu tun.

Erstens ist es nicht «die Schweiz», welche liefert, sondern es sind Unternehmen, die im Rahmen der vom Parlament bestimmten Gesetzgebung für die Exportkontrolle Ausfuhrgeschäfte tätigen. Die Exportkontrollbehörde prüft Gesuche dahingehend, ob die vom Parlament festgelegten Verweigerungskriterien erfüllt sind oder nicht. Falls diese nicht erfüllt sind, muss das dafür zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft SECO das Geschäft bewilligen. Ausser es gibt noch andere anwendbare Massnahmen, die greifen, wie etwa Embargo / Sanktionen, die von der Schweiz mitgetragen werden.

Zweitens ist es nicht so, dass die  «besonderen militärischen Güter» unter dem Güterkontrollgesetz eine  «schweizerische Sonderregelung» sein. Gewisse Kreise behaupten das zwar seit Jahren, aber dadurch wird der Sachverhalt nicht richtiger und bleibt falsch. Die meisten Industriestaaten kategorisieren bei der Exportkontrolle die Güter in:

  • Kriegsmaterial (Angriffs- und Gefechtszwecke)
  • besondere militärische Güter (konzipiert für militärische Zwecke)
  • doppelt verwendbare Güter (Dual-Use Güter)

Dahinter stecken dann verschiedene Bewilligungskriterien und Bewilligungspflichten. Bewilligte und abgelehnte Gesuche nach Güterkontrollgesetz werden zudem quartalsweise auf der SECO-Webseite für die Öffentlichkeit  publiziert.

Wenn Sie mehr über diese Themen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres öffentlichen Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nehmen Sie die Dienste unserer Beratung Exportkontrolle in Anspruch!

Quellenangaben