Ärger mit dem UPS-Kundendienst wegen zu hohen Verzollungsgebühren
Es tauchen vermehrt Berichte auf von Kunden, die unzufrieden sind mit ihren Verzollungs- und Transportdienstleistern. Aktuell steht der amerikanische Expressdienst UPS in der…
Hinweis:
Tipps:
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat aufgrund einer Anzeige einer Privatperson Ermittlungen gegen zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz aufgenommen. Diese haben geschützte Frösche aus Panama über das Internet verkauft. Die Ermittlungen wurden aufgenommen wegen Widerhandlung gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES-Abkommen) im Rahmen der Nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) und das Zollgesetz.
Zu den Aufgaben, die der Zollbehörde vor Jahren auch einmal aufgebürdet wurden, gehört die Kontrolle der Einhaltung der NZE-Vorschriften. Darunter fällt auch der Artenschutz im Rahmen des CITES-Abkommens. Im vorliegenden Fall haben die Täter die geschützten Frösche verkauft, welche in Panama illegal von Kindern gefangen und an internationale Schmuggler verkauft wurden. Sie wurden dann auch an Schweizer Kunden weiterverkauft ohne
Bei rund einem Dutzend der kontrollierten Tiere konnte aufgrund der vor Ort sichergestellten Unterlagen und der durchgeführten Einvernahmen bereits der Nachweis erbracht werden, dass sie unter Verletzung der CITES-Bestimmungen in die Schweiz eingeführt worden waren. Diese Tiere wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlagnahmt. Den beiden Beschuldigten konnte die widerrechtliche Einfuhr von 69 Fröschen nachgewiesen werden. Gemäss dem Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES), kann eine Busse von 40’000 Franken und in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe gegen eine Person verhängt werden, die schwerwiegend gehandelt hat.
Ab 1. März 2022 werden die Strafbestimmungen noch einmal deutlich verschärft. Dann sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Wenn Sie mehr wissen wollen, worauf Sie beim Import von Waren achten müssen, empfehlen wir Ihnen das Seminar & Webinar Importabwicklung. Oder nutzen Sie unsere Dienste in der Zollberatung.
Über den Autor Markus Eberhard
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