Umgehungs­ge­schäfte zu Russland-Sanktionen via die Türkei

Compliance, Export
30.11.2022 von Lea Derendinger
Lkw, der aus der Schweiz nach Deutschland fährt an der Zollgrenze

Wir erhalten vermehrt Anfragen von unseren Kunden, ob sie einen Export in die Türkei abwickeln dürfen, weil die Vermutung besteht, dass eine Weiterlieferung nach Russland erfolgen könnte. Dies sind sogenannte «Umgehungsgeschäfte» für Länder, gegenüber welchen Sanktionsmassnahmen ausgesprochen wurden.

Die Vermutung basiert auf der Tatsache, dass nach einer Absage für Lieferungen nach Russland einige Wochen später genau die gleiche Bestellung eingeht von einem türkischen Kunden oder Händler.

Deshalb möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass ein Exporteur die diversen Prüfschritte der Exportkontrolle in Eigenverantwortung durchzuführen hat. Dazu gehören unter anderem:

Sofern Sie als Exporteur vermuten, dass es sich um ein Umgehungsgeschäft handelt, müssen Sie mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Kontakt treten und das Ausfuhrgeschäft prüfen lassen, nachdem Sie die obigen Prüfschritte vorgenommen haben. Es empfiehlt sich in diesen Fällen auch eine Endverbleibserklärung von Ihrem türkischen Kunden zu verlangen, mittels dieser er deklarieren muss, ob die Güter weiterversendet werden oder was die Endverwendung der Waren ist.

Sie sollten auch vorsichtig sein bei Anfragen von inländischen Kunden, wo wir auch Beispiele von Geschäften gesehen haben, die äusserst risikobehaftet sind. Zum Beispiel teilt Ihnen Ihr inländischer Kunde mit, dass Sie die Waren direkt an seinen Kunden in der Türkei liefern sollen. Sie erstellen die Ausfuhrdokumente und treten somit als Exporteur der Lieferung auf. Da Sie nicht in direkter Kundenbeziehung mit dem ausländischen Kunden stehen, können Sie gewisse Prüfschritte der Exportkontrolle gar nicht durchführen. Auch solche Geschäfte werden häufig zur Umgehung von Sanktionsmassnahmen abgewickelt. Damit geht das Risiko und damit die Verantwortung nämlich auf den Exporteur über, weil Sie die Exportpapiere im Auftrag Ihres inländischen Kunden erstellen.

Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen eine Teilnahme an unserem Seminar & Webinar Exportkontrolle oder direkt unsere Dienste in der Beratung Exportkontrolle in Anspruch zu nehmen.