Eine Ausfuhrbewilligung (auch Ausfuhrgenehmigung genannt) muss von einem Exporteur bei der entsprechenden Behörde angefragt werden, sofern dieser ein bewilligungspflichtiges Ausfuhrgeschäft abwickeln möchte. In der Schweiz ist dies für Industrieprodukte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Ob eine Ausfuhrbewilligung für die Schweiz benötigt wird, ist jeweils in Eigenverantwortung durch den Ausführer zu prüfen. Denn es gibt verschiedene Geschäftsfälle, die zu einer Bewilligungspflicht führen.
Zum einen können die Güter bewilligungspflichtig sein, wie zum Beispiel Industriegüter, welche als Dual-Use Güter klassifiziert werden. Zum anderen möchten Sie vielleicht Waren in ein sanktioniertes Land ausführen und es bestehen Embargos / Sanktionen gegenüber diesem Land, welche entsprechend geprüft werden müssen. Wir fokussieren uns in diesem Fachbeitrag auf Ausfuhrbewilligungen des SECO, welche im Bereich der Exportkontrolle von Industrieprodukten erteilt werden.
Unsere Fachbeiträge sollen Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils sehr komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir sind bestrebt, die Inhalte jeweils stets aktuell zu halten, bieten dafür aber keine Garantie.
Der Exporteur / Importeur ist selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetzgebungen verantwortlich.
1. Was ist eine Ausfuhrbewilligung?
Eine Ausfuhrbewilligung (auch Exportbewilligung genannt) ist ein Dokument, das von einer staatlichen Behörde ausgestellt wird, welche Ihnen damit die Erlaubnis für eine Abwicklung eines Exportgeschäfts erteilt. Sofern Sie zum Beispiel Industriegüter aus der Schweiz exportieren möchten, welche als Dual-Use Güter gelten, müssen Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft vor der Ausfuhr eine Ausfuhrbewilligung für Industrieprodukte beantragen.
Die Ausfuhrgenehmigungen für Industrieprodukte werden in elektronischer Form erstellt und sind bei der Ausfuhrzollanmeldung anzumelden.
2. Wann wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt?
Wenn Sie Güter aus der Schweiz exportieren, die von den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen erfasst sind, haben Sie vor der Ausfuhr eine Ausfuhrbewilligung beim SECO zu beantragen.
Bewilligungspflichtige Industriegüter sind beispielsweise:
- Nukleare Güter (Anhang 2, Teil 1 der GKV)
- Dual-Use Güter (Anhang 2, Teil 2 der GKV)
- Besondere militärische Güter (Anhang 3 der GKV)
- Strategische Güter (Anhang 4 der GKV)
- Nationalen Ausfuhrkontrollen unterliegende Güter (Anhang 5 der GKV)
- Gelistete Chemikalien der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV)
- Güter für Mobilfunk und Überwachungstechnologie gemäss der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM)
Im Bereich des Kriegsmaterials wird unter anderem in folgenden Fällen eine Ausfuhrgenehmigung benötigt:
- Die Herstellung von Kriegsmaterial
- Der Handel mit Kriegsmaterial
- Die Vermittlung von Kriegsmaterial
- Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial
- Die Übertragung von Immaterialgütern, einschliesslich Know-how, und die Einräumung von Rechten daran, sofern sie sich auf Kriegsmaterial beziehen und an natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland erfolgen
In den länderspezifischen Embargos / Sanktionen finden Sie häufig Gesetzesartikel, dass die Lieferung der Güter für die Verwendung in einem bestimmten Industriesektor oder für eine bestimmte Endverwendung verboten oder bewilligungspflichtig sind. Hierzu müssen Sie als Schweizer Ausführer zuerst die Sanktionsmassnahmen des entsprechenden Landes lesen, damit Sie wissen, ob Sie für die Ausfuhr in dieses Land eine Ausfuhrbewilligung beim SECO zu beantragen haben.
Für den Export von gewissen nuklearen Gütern benötigen Sie eine Ausfuhrbewilligung vom Bundesamt für Energie (BFE).
Natürlich gibt es noch weitere Fälle, für die Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, wie z.B. bei der Ausfuhr von geschützten Pflanzen oder Tieren sowie Produkten daraus. Eine Ausfuhrbewilligung CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) brauchen Sie etwa beim Export von Uhrenarmbändern aus Krokodilleder.
Wir fokussieren uns in diesem Beitrag auf die Ausfuhrbewilligungen von Industriegütern aus der Schweiz, welche vom SECO erteilt werden. Deshalb ist die Aufzählung in der obigen Liste nicht abschliessend.
Gerne unterstützen wir Sie bei den Abklärungen, ob Sie eine Ausfuhrbewilligung benötigen.
3. Welche Arten von Ausfuhrbewilligungen für Industrieprodukte gibt es?
Das Schweizer SECO erteilt für Industrieprodukte unterschiedliche Ausfuhrgenehmigungen. Bei Industrieprodukten gibt es folgende Arten von Ausfuhrbewilligungen (auch Bewilligungsformen genannt):
- Einzelbewilligung
- Generalausfuhrbewilligung (GAB)
- Ordentliche Generalausfuhrbewilligung (OGB)
- Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung (AGB)
Die Entscheidung, welche Art der Ausfuhrbewilligung erteilt wird, liegt beim SECO und hängt vom entsprechenden Geschäftsfall ab. Wenn Sie beispielsweise nur eine Lieferung planen, kann eine Einzelbewilligung beantragt werden. Sofern Sie mehrere Ausfuhren durchführen möchten, ist dafür eine Generalausfuhrbewilligung geeignet.
Die Erteilung einer Generalausfuhrbewilligung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Handelsregistereintrag: Ihre Firma ist eine im schweizerischen oder liechtensteinischen Handelsregister eingetragene Rechtseinheit
- Keine Verurteilung: Die gesuchstellende natürliche Person oder die Mitglieder der Organe der gesuchstellenden Firma dürfen in den zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuchs nicht rechtskräftig verurteilt worden sein wegen Widerhandlungen gegen eines der folgenden Gesetze:
- das Güterkontrollgesetz
- das Kriegsmaterialgesetz
- das Waffengesetz
- das Sprengstoffgesetz
- das Kernenergiegesetz oder
- das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen.
Eine ordentliche Generalausfuhrbewilligung (OGB) wird im Normalfall nur für Ausfuhrlieferungen in folgende Länder erstellt:
- Argentinien
- Australien
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Japan
- Kanada
- Luxemburg
- Neuseeland
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Südkorea
- Tschechische Republik
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
Für Ausfuhren in andere Staaten kann das SECO eine ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung (AGB) erteilen.
Das SECO erstellt für Sie einen Nullbescheid, sofern das Ausfuhrgeschäft nicht bewilligungspflichtig ist, welcher mit den Geschäftsunterlagen für 10 Jahre aufzubewahren ist.
4. Wie werden Ausfuhrbewilligungen beantragt?
Ausfuhrbewilligungen im Bereich der Dual-Use Güter, besonderen militärischen Gütern und Kriegsmaterial werden über die Applikation ELIC (e-licensing) in elektronischer Form beantragt. Alle Anträge für diese Ausfuhrgenehmigungen sind seit 1. Oktober 2014 elektronisch zu erfassen, bearbeiten und verwalten. Papierdossiers werden seit diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt.
Das bedeutet, dass Sie als Ausführer sich für das ELIC registrieren müssen, sofern Sie Ausfuhrbewilligungen beantragen möchten. Prüfen Sie aber zuerst intern, ob nicht schon ein ELIC-Zugang für Ihre Firma besteht, weil die Registrierung bereits von jemandem anders vorgenommen wurde.
Wichtige Änderung vom 3. Mai 2023: Die Bundesverwaltung stellt das bisherige Login-Verfahren um! Ab sofort können Sie sich im ELIC nur noch anmelden, wenn Sie über ein CH-Login Benutzerkonto verfügen. Das SECO verwendet auch hier den Begriff «Onboarding», was aber nicht zu verwechseln ist mit dem Onboarding hinsichtlich der Umstellung auf das neue Zollsystem Passar.
Weitere Informationen, inklusive wie Sie ein CH-Login einrichten können, finden Sie auf der Website des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) unter der Sektion «Anleitungen für das CH-LOGIN». Für eine ELIC-Neuregistrierung gehen Sie auf die Identitäts- und Zugriffsverwaltung des Bundes (IAM Bund) und legen ein neues Benutzerkonto an.
Während der Registrierung erfassen Sie Ihre Mobiltelefonnummer, weil die Authentifizierung bei der Anmeldung mit Passwort und SMS funktioniert. Beim Abschluss des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert, das Unterschriftenformular auszudrucken und zu unterschreiben. Dieses ist zusammen mit Ihrer Passkopie oder ID-Kartenkopie ans SECO zu senden, entweder per E-Mail oder per Post.
Eine zeichnungsberechtigte Person einer Firma muss danach bestätigen, dass die in der Benutzeranmeldung genannte Person das ELIC-Konto im Namen des Unternehmens verwalten und entsprechende Anträge stellen darf. Verwenden Sie für die Registrierung jeweils Ihre korrekte UID-Nummer, die auch im UID-Register eingetragen ist. Bei einer abweichenden UID-Nummer MWST geben Sie bitte die UID-Nummer an und nicht die UID-Nr. MWST.
Nach Einreichung des Unterschriftnennformulars und der Ausweiskopie erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail oder per Post mit Ihren Benutzerdaten. Dann können Sie in ELIC die Ausfuhrgenehmigung für zukünftige Lieferungen beantragen.
Bereiten Sie sich vor, bevor Sie einen ELIC-Zugang beantragen:
Gemäss der Güterkontrollverordnung verlangt das SECO ein firmeninternes Kontrollprogramm (ICP – Internal Compliance Program), wofür Sie bei einer Neuregistrierung auch den Nachweis erbringen und dem SECO mitliefern müssen.
Das ist einfacher für Firmen, denn damit müssen Sie den Nachweis nicht mehr bei jedem Antrag für eine Ausfuhrbewilligung mitsenden. Einen solchen Nachweis zum ICP können Sie direkt von der SECO-Webseite herunterladen.
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4 Beiträge zu «Ausfuhrbewilligung»
Karin Koch 20. November 2024
Unsere Güter sind nicht bewilligungspflichtig. Wir sind auch nicht im Besitze des ELIC Accounts.
Nun möchten wir 2 alte Drehmaschinen aus unserem Maschinenpark nach Deutschland exportieren. Diese sind im Anhang 2 der Güterkontrollverordnung gelistet. Muss nun das ganze Registrierungsprozedere auf ELIC inkl. Nachweis zum ICP erledigt werden, damit wir zur Ausfuhrbewilligung für diese zwei Maschinen kommen oder gibt es da eine andere Mögllichkeit?
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage über unsere Website.
Ich gehe davon aus, dass es sich um CNC-Werkzeugmaschinen handelt, mit den entsprechenden Spezifikationen, welche im Anhang 2 der GKV aufgeführt werden.
Leider gibt es keine andere Möglichkeit, an eine elektronische Bewilligung des SECO zu kommen, als via ELIC. Sie müssen sich also registrieren, damit Sie die Ausfuhrbewilligung beantragen können. Zudem müssen Sie den Fragebogen für Werkzeugmaschinen des SECO ausfüllen und auch in ELIC mit dem Antrag hochladen. Die Bewilligungen werden in elektronischer Form erteilt und die Bewilligungsnummer muss in der Ausfuhrzollanmeldung angemeldet werden.
Jede Firma braucht ein ICP, auch wenn Sie keine bewilligungspflichtigen Güter im Sortiment haben. Die Exportkontrolle besteht aus drei Teilbereichen und die länderspezifischen Sanktionen / Embargos sowie die Sanktionslistenprüfung müssen Sie prüfen und bei neuen Artikeln muss wiederum die Dual-Use Güter Prüfung vorgenommen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese Prüfschritte schriftlich festhalten in einem ICP und eine verantwortliche Person definieren (Exportkontrollverantwortlicher).
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen viel Erfolg im Aussenhandel.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
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