5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung
Überraschend hat der Bundesrat diese Woche die Bestimmungen für den Export von Pestiziden verschärft. Fünf Pflanzenschutzmittel dürfen gar nicht mehr exportiert werden, für über 100 braucht es neu eine Ausfuhrbewilligung. Damit geht die Regierung viel weiter als ursprünglich geplant und setzt weltweit ein Signal.
Seit Jahren machen Nichtregierungsorganisationen Druck, dass der Bundesrat Verbote und Beschränkungen einführt. Allerdings bewegte sich jahrelang nichts. Die Initianten wollen verhindern, dass problematische Pestizide, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, exportiert werden. Mit dem Entscheid, die Ausfuhr von fünf besonders problematischen Pestiziden ab 2021 zu verbieten, macht der Bundesrat überraschend vorwärts. Zudem erhöht er für rund hundert weitere Produkte, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, die Hürden: Neu brauchen die Hersteller eine Bewilligung für den Export. Der Bund erteilt diese auch nur, wenn eine «ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes» vorliegt.
Somit müssen Exporteure für ihre Zolltarifnummern im Tares die Hinweise studieren. Jede Firma mit solchen Produkten ist verpflichtet, sich zu informieren, ob er eine Bewilligung braucht oder die Ausfuhr gänzlich verboten ist. Die fünf ganz verbotenen Pestizide werden bei einer Ausfuhrzollanmeldung mit den entsprechenden Zolltarifnummern im e-dec Export ein Selektionsergebnis “gesperrt” erhalten. Dann müssen die Begleitdokumente bei jeder Ausfuhr der Zollstelle eingereicht werden, was dazuführt, dass die Sendungen gar nicht exportiert werden können. Eine weitere Hürde für die bewilligungspflichtigen Pestizide ist, dass es eine “ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes” braucht.
Es wird also viel schwieriger und aufwendiger, solche Produkte überhaupt noch zu exportieren. Wenn Sie mehr wissen wollen über die Thematik der verschiedenen Bewilligungen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder für unmittelbare Unterstützung die Dienstleistungen im Rahmen unserer Beratung Exportkontrolle.