Gespräch über Wiederaufnahme der FHA-Verhandlungen mit Indien
Bundesrat Guy Parmelin hat in Brüssel zusammen mit anderen Vertretern von Efta-Staaten den indischen Handelsminister Shri Piyush Goyal getroffen. Im Zentrum des Gesprächs stand…
Am 1. November 2020 ist das umfangreiche Freihandelsabkommen zwischen der EFTA, bei der die Schweiz ein Mitglied ist, und dem aufstrebenden lateinamerikanischen Ecuador in Kraft gesetzt worden. Dies, nachdem das Abkommen 2018 unterzeichnet und seither durch die verschiedenen Vertragspartner ratifiziert wurde.
Das sind erfreuliche Nachrichten für die Schweizer Aussenwirtschaft, da die Exportfirmen unter anderem unter den Corona-bedingten Einbrüchen leiden. Das nun in Kraft getretene Abkommen schafft für Schweizer Unternehmen einen stark verbesserten Zugang zu einem zwar relativ kleinen, aber aufstrebenden Markt mit interessantem Wachstumspotenzial. Das derzeitige Handelsvolumen im Güterbereich beläuft sich auf ca. 200 Millionen Franken.
Zu den Vorteilen des Freihandelsabkommens gehören unter anderem:
Mit dem Freihandelsabkommen neuester Generation zieht die Schweiz auch gegenüber der EU gleich, die bereits 2016 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnete. Somit haben Schweizer Exporteure gleich lange Spiesse gegenüber ihren Mitbewerbern aus der EU. Basierend auf den vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) veröffentlichten Zirkularen haben wir folgende unserer Informationsseiten textlich aktualisiert:
Und selbstverständlich haben wir auch gleich unsere Unterlagen für das nächste Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung angepasst. Sollten Sie vorab Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der Zollberatung jederzeit gerne zur Verfügung.