Inkraft­treten der gegensei­tigen Anerken­nung des AEO-Status Schweiz-Vereinigtes Königreich (UK)

Kurzes Informationsschreiben der Zollverwaltung vom 31.8.2021

Compliance
01.09.2021 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

In einem kurzen und sehr zeitnahen Schreiben hat das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) bekannt gegeben, dass das angekündigte Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status (auch «Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter» genannt) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich am 1. September 2021 in Kraft getreten ist.

Wir hatten im April bereits über den ersten Schritt berichtet: Gegensei­tige Anerken­nung des AEO Status zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) durch Bundesrat genehmigt. Nun also hat die Verwaltung grünes Licht gegeben für die Umsetzung dieses Abkommens. Es wurde im Rahmen der Nachfolgeabkommen unter der «Mind the gap»-Strategie zwischen den beiden Ländern abgeschlossen, nachdem das UK per 31.12.2020 aus der EU ausgetreten ist. Die Folgen dieses Ausscheidens auf die Zusammenarbeit in den verschiedenen Bereichen haben wir ausführlich beschrieben in unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat dieser für Unternehmen in der Schweiz?

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status hat die Schweiz einen weiteren wichtigen Beitrag geleistet für den weiterhin möglichst problemlosen Warenverkehrs zwischen beiden Ländern. Es ist erst das vierte Abkommen mit einem Land bzw. einer Ländergruppe, das die Schweiz im AEO-Bereich in Kraft gesetzt hat. Unternehmen mit diesem freiwilligen Status sollen mit Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und / oder Vereinfachungen gemäss den Zollvorschriften profitieren. Aktuell sind allerdings nur etwas mehr als 140 Unternehmen in der Schweiz zertifiziert.