USA setzen im Tech-Konflikt mit China 33 Firmen und Unis auf eine Sanktionsliste

Washington weitet seine Exportkontrollen aus.

Compliance
17.02.2022 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Die USA nutzen eines ihrer effektivsten Instrumente im amerikanisch-chinesischen Tech-Konflikt: Embargo / Sanktionen. Erstmals haben die USA dabei die Sanktionsliste «Unverified List (UL)», die Teil der amerikanischen Exportkontrolle ist, dafür in Anspruch genommen. Diese Liste hat, wie der Name schon sagt, den Charakter einer Frühwarnliste. In ihr sind Unternehmen aufgenommen, bei denen die US-Behörden noch keine ausreichende Prüfung vornehmen konnten und daher Zweifel an der Eignung zum Umgang mit US-Produkten haben.

Unter Bidens Vorgänger Donald Trump kam die Liste in Bezug auf China erstmals breit zur Anwendung, zuvor war dies nur vereinzelt der Fall gewesen. Aber selbst unter Trump setzten die USA nicht auf einen Schlag 33 Parteien auf die Liste. Die Liste ist Teil der amerikanischen Exportkontrolle, zu der auch die bekanntere Entity List gehört. Auf dieser landen Firmen, welche sich nach Erkenntnissen der amerikanischen Behörden an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt haben oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA darstellen.

Die 33 gelisteten Parteien importieren US-Güter, die der Kontrolle unterliegen, etwa weil sie sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind (Dual-Use Güter). Wer auf der UL-Liste landet, bei dem konnte die US-Regierung noch nicht feststellen, wie die Güter tatsächlich genutzt werden oder wer der Endnutzer ist. Als Beispiel nannte das Handelsministerium in seiner Mitteilung vergangene Woche, dass eine Firma nicht unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sei oder die Regierung des betroffenen Landes (China) nicht mit der Untersuchung kooperiere.

Neu auf der Liste stehen überwiegend bei uns unbekannte Tech-Firmen. Dem Namen nach sind es zumeist Zulieferer von Hightech-Maschinen und Elektronikteilen. Ebenfalls ist eine Biotechfirma, ein staatliches Forschungslabor und ein Departement der Southern University of Science and Technology in Shenzhen auf der Liste aufgeführt.

Die Konsequenzen für die betroffenen Firmen und Hochschulen sind aus formaler Sicht zwar vorerst begrenzt. Sie können weiter entsprechende Güter aus den USA beziehen. Die amerikanischen Exporteure haben aber mehr Arbeit durch strengere Dokumentationspflichten. Und wenn die aufgelisteten Firmen ihre «Legitimität und Zuverlässigkeit» bezeugen, werden sie auch wieder von der Liste entfernt.

Doch die Unverified List kann als eine Art Beobachtungsliste gesehen werden, als Vorstufe für mögliche härtere Massnahmen, die dann auf anderen Listen stehen. Dazu zählt die Entity List, auf der etwa Huawei und der Chip-Hersteller SMIC vermerkt sind, welche die betroffenen Güter nur mit Ausnahmegenehmigungen erhalten dürfen. Wegen dieser zahlreichen neuen Einträge raten wir Schweizer Exporteuren deshalb dringend zu einer systematischen Sanktionslistenprüfung, welche man weitestgehend mittels einer Software für Sanktionslistenprüfung automatisieren kann. Beide Listen werden in unseren Lösungen regelmässig aktualisiert.

Quellenangaben