Verstösse der damaligen Werkzeug­ma­schi­nen­fa­brik Oerlikon (WO) mittels Tricksen bei der Ausfuhrbewilligung

Compliance
05.06.2021 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Dass die Schweiz im 2. Weltkrieg und auch danach nicht immer eine weisse Weste hatte, ist allgemein bekannt. Nun belegen Archivdokumente erstmals, wie die damalige “Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon” (WO) in der Nachkriegszeit im grossen Stil und über Mittelsländer illegale Waffengeschäfte tätigte. Die Schweizer Behörden agierten hilflos, denn der dahinter stehende Emil Bührle kannte wenig Skrupel und trickste zum Beispiel bei der Ausfuhrbewilligung.

In der NZZ ist dazu ein umfassender und sehr spannender Artikel zu einem Fall erschienen. Dort wird geschildert, wie Vertreter der in London ansässigen High Commission of Pakistan Ende März 1948 bei Emil Bührles Waffenschmiede in Oerlikon auftauchten. Bereits im April flog Sidney Cotton, eine schillernde Persönlichkeit und ein Freund Churchills, erneut Vertreter Pakistans von London nach Zürich. Dort verhandelten sie mit Vertretern der WO im noblen Altstadthotel Storchen. Daraus resultierte der Kauf von zwei 20-mm-Kanonen, die Cotton an jenem Maitag 1948 am Flughafen Basel-Mülhausen auflud – und im Sommer dann tatsächlich mit Hunderten Tonnen weiterem Kriegsmaterial bei Nacht und Nebel nach Hyderabad flog.

Die Schweizer Ausfuhr mit der entsprechenden Exportabwicklung war delikat. Die Vertreter der WO hatten im Frühling, während der Verhandlungen mit den pakistanischen Vertretern, beim Eidgenössischen Politischen Department (dem heutigen EDA) sondiert, ob Waffenverkäufe nach Hyderabad genehm seien. Der Bescheid war negativ, denn in Bern vermutetet man einen Waffengang zwischen Indien und Hyderabad und fürchtete deshalb einen neutralitätspolitischen Schaden. Emil Bührle wusste also genau, dass man sein Ausfuhrgesuch für die Flab-Kanonen ablehnen würde. Also stellte er kurzerhand ein Ausfuhrgesuch für Argentinien. Dorthin hatte die WO seit Anfang 1947 bereits mehrere Kriegsmateriallieferungen durchgeführt. Der Bund bewilligte auch dieses Gesuch und verzichtete – auf Wunsch der WO und entgegen den Gepflogenheiten – auf eine Bestellbestätigung der argentinischen Regierung. So konnte die WO die Kanonen ohne Probleme durch den Basler Zoll ausführen und zum Flughafen Basel-Mulhouse transportieren, wo sie in Richtung Pakistan umgeleitet wurden.

Im Gespräch mit den Beamten des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) machten die beiden Mitarbeiter der WO ausserdem wissentlich falsche Angaben und legten neben dem Ausfuhrgesuch auch eine fingierte Proforma-Rechnung vor, die Argentinien als Empfängerland auswies. Zu solchen Praktiken raten wir selbstverständlich keinem Exporteur in unseren Weiterbildungen im Zoll. Im Gegenteil: Wir zeigen und erklären, wie man es effizient, aber richtig macht!

Quellenangaben