Nichtpräferenzieller Ursprung: Neue EU-Regeln ab März 2027
Was Schweizer Unternehmen jetzt bei Warenursprung, Stammdaten und ERP-Systemen beachten sollten
Ab dem 1. März 2027 ändern sich die Anforderungen bei der Einfuhr von Waren in die EU. Der nichtpräferenzielle Ursprung muss künftig grundsätzlich auch dann in der EU-Einfuhranmeldung angegeben werden, wenn gleichzeitig eine Zollpräferenz beansprucht wird. Eine bisher bestehende Erleichterung entfällt damit. Die Änderung betrifft insbesondere Schweizer Unternehmen, die regelmässig Waren in die EU exportieren.
Präferenzursprung und nichtpräferenzieller Ursprung sind nicht dasselbe
Eine zentrale Herausforderung liegt darin, dass der nichtpräferenzielle Ursprung nach den EU-Rechtsgrundlagen nicht mit dem Präferenzursprung gleichgesetzt werden kann. Für den präferenziellen Ursprung gelten die Ursprungsregeln des jeweiligen Freihandelsabkommens. Der nichtpräferenzielle Ursprung der EU wird dagegen nach den entsprechenden EU-Vorschriften bestimmt. Je nach Produkt und Produktionsprozess können sich daraus unterschiedliche Ursprungsergebnisse ergeben. Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) weist ausdrücklich auf diese Unterscheidung hin.
Für Schweizer Exporteure bedeutet dies: Es reicht nicht aus, die bereits vorhandenen Angaben zum Präferenzursprung einfach weiterzuverwenden. Für die betroffenen Waren muss zusätzlich geklärt werden, welches Ursprungsland sich nach den nichtpräferenziellen EU-Ursprungsregeln ergibt.
Erheblicher Mehraufwand für Schweizer Exporteure
Für die korrekte Angabe des nichtpräferenziellen Ursprungs in der EU-Einfuhrzollanmeldung bleibt grundsätzlich der EU-Anmelder verantwortlich. In der Praxis werden EU-Kunden die hierfür erforderlichen Informationen jedoch bei ihren Schweizer Lieferanten einfordern.
Da die Exportrechnung häufig als Grundlage für die Einfuhrverzollung dient, empfiehlt es sich, den nichtpräferenziellen Ursprung bereits auf der Rechnung auszuweisen. So stehen die erforderlichen Angaben bei der Einfuhranmeldung unmittelbar zur Verfügung und unnötige Rückfragen oder Verzögerungen bei der Verzollung können vermieden werden.
Die eigentliche Herausforderung beginnt deshalb bereits vor der Zollanmeldung. Unternehmen müssen den nichtpräferenziellen Ursprung nach EU-Recht für ihre relevanten Exportartikel ermitteln und die entsprechenden Informationen dauerhaft verfügbar halten.
Dabei können insbesondere folgende Aufgaben auf die Unternehmen zukommen:
- Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs nach EU-Recht für sämtliche relevanten Artikel, die in die EU exportiert werden
- Prüfung von Vormaterialien, Lieferanten und Produktionsprozessen, da diese für die Ursprungsbestimmung relevant sein können
- Aufbau und Pflege zusätzlicher Ursprungsdaten im Artikelstamm
- Anpassung des ERP-Systems, damit neben dem Präferenzursprung auch der nichtpräferenzielle Ursprung nach EU-Recht systematisch erfasst werden kann
- Anpassung von Schnittstellen und Ausgangsdokumenten, damit die erforderlichen Angaben dem EU-Importeur zur Verfügung gestellt werden können
- laufende Aktualisierung, wenn sich insbesondere Lieferanten, Vormaterialien, Produktionsstandorte oder Herstellungsverfahren verändern
Gerade bei Unternehmen mit einem grossen Produktsortiment kann die erstmalige Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs gemäss EU-Recht sehr zeitintensiv sein. Eine bestehende Präferenzkalkulation lässt sich dabei nicht ohne Weiteres für die neue Anforderung verwenden, da die EU für den nichtpräferenziellen Ursprung eine eigenständige Systematik anwendet.
ERP-Systeme und Stammdaten im Fokus
Aus unserer Sicht wird die technische Umsetzung für viele Schweizer Exporteure zu einem wesentlichen Projektbestandteil. Im ERP-System sollten künftig unterschiedliche Ursprungsinformationen voneinander getrennt und zuverlässig verwaltet werden können.
Vereinfacht dargestellt können für eine Artikelposition etwa folgende Informationen relevant sein:
Präferenzielles Ursprungsland: CH
Nichtpräferenzielles Ursprungsland nach EU-Recht: DE
Dabei geht es nicht nur um die Schaffung eines zusätzlichen Datenfeldes. Zunächst muss für die einzelnen Artikel überhaupt ermittelt werden, welcher nichtpräferenzielle Ursprung nach EU-Recht gilt. Anschliessend müssen die Informationen in den relevanten Systemen gepflegt und auf den für die EU-Einfuhr notwendigen Dokumenten bzw. Datenübermittlungen verfügbar gemacht werden.
SECO hat Schweizer Unternehmen zu den Auswirkungen befragt
Wie gross der praktische Aufwand für Schweizer Unternehmen tatsächlich ausfällt, ist auch auf politischer und behördlicher Ebene ein Thema. Das SECO hat im September 2026 Unternehmen zu ihrem Kenntnisstand bezüglich der EU-Vorgaben zum nichtpräferenziellen Ursprung sowie zu den erwarteten Auswirkungen und Mehraufwänden befragt.
Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft sind insbesondere mit Blick auf die notwendige Ermittlung der Ursprungsdaten, die Anpassung von ERP-Systemen und die laufende Pflege der Informationen relevant. Für viele Unternehmen dürfte die Umsetzung deutlich über eine reine Anpassung der Zollabwicklung hinausgehen.
Jetzt mit der Vorbereitung beginnen
Bis zum Inkrafttreten der neuen Anforderungen bleibt nicht mehr viel Zeit. Schweizer Exporteure sollten deshalb frühzeitig prüfen:
- Welche Produkte werden regelmässig in die EU exportiert?
- Für welche Artikel ist der nichtpräferenzielle Ursprung nach EU-Richtlinien bereits bekannt?
- Welche zusätzlichen Daten werden für die Ursprungsbestimmung benötigt?
- Kann das bestehende ERP-System die zusätzlichen Informationen erfassen und verwalten?
- Müssen Schnittstellen, Rechnungen oder andere Exportdokumente angepasst werden?
- Wie wird sichergestellt, dass die Angaben bei Änderungen von Lieferanten, Materialien oder Produktionsprozessen aktuell bleiben?
Eine frühzeitige Analyse kann helfen, spätere Verzögerungen bei der Einfuhr und kurzfristige Anpassungen an Systemen und Prozessen zu vermeiden.
Unser Beratungsteam unterstützt Schweizer Exporteure gerne bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen – von der Analyse der betroffenen Produkte und der Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs nach EU-Recht bis hin zur Gestaltung der Prozesse und Anforderungen an ERP- und Stammdatensysteme.