«Zusatzmenge fehlt». So lautet der Plausibilitätsfehler, welcher bei Firmen häufig auftritt, wenn sie selber Ausfuhrlisten an den Zollcomputer übermitteln. Was bedeutet der Begriff «Zusatzmenge» überhaupt? Wir zeigen Ihnen in dieser Zollbegriffserklärung, wie Sie den Plausibilitätsfehler in Zukunft vermeiden können.
1. Wollten Sie gerade eine Sendung mit Schleifmaschinen der Zolltarifnummer 8460.2930 oder eine andere Maschine zum Export
Sie haben bereits Eigenmasse, Rohmasse, Zolltarifnummer, Bewilligungspflichtcodes sowie den Statistischen Wert in der Eingabemaske Ihrer Verzollungsapplikation eingegeben und übermittelten diese dem BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) über das System e-dec Export.
Dann taucht beispielsweise folgender Plausibilitätsfehler in Ihrer e-dec Software auf:
- E019 Zusatzmenge fehlt
2. Was bedeutet der Begriff «Zusatzmenge»?
Der Begriff «Zusatzmenge» steht dabei in direktem Zusammenhang mit der gewählten Zolltarifnummer. Es gibt verschiedene Zusatzmengen (auch besondere Masseinheit genannt), welche je Zolltarifnummer unterschiedlich angegeben werden müssen:
- Elektromotor der Tarifnummer 8501
= Zusatzmenge in Stück - Schuhe der Tarifnummer 6405
= Zusatzmenge in Paaren - Wein der Tarifnummer 2204
= Zusatzmenge in Liter
- Filme der Tarifnummer 3706
= Zusatzmenge in Meter
Welche Zusatzmenge verlangt wird, finden Sie im «Tares» in der Detailanzeige zur entsprechenden Tarifnummer. Klicken Sie dabei auf das Lupen-Symbol links der Zolltarifnummer und öffnen Sie die Detailanzeige:
Und siehe da:
Unter der Rubrik «Hinweise zum Ausfüllen der Zollanmeldung» taucht der Begriff «Zusatzmenge» im Zusammenhang mit «in Stück» auf.
«Übersetzt» bedeutet dies, dass Sie für die Verzollung von Schleifmaschinen der Zolltarifnummer 8460.2930 auch die Stückzahl der zu exportierenden Maschinen angeben müssen.
Natürlich stellt das System e-dec Export die angegebene Stückzahl auch der deklarierten Eigenmasse gegenüber. Wie Sie der Detailanzeige zur Zolltarifnummer 8460.2930 entnehmen können, werden hier «andere Schleifmaschinen im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg» eingereiht.
Wenn in der Eigenmasse beispielsweise 3000 kg verzollt und in der Zusatzmenge «2» angegeben werden, so tritt ein weiterer Plausibilitätsfehler auf: «E020a Zusatzmenge ist unwahrscheinlich». Dies dient zur Selbstkontrolle, ob Sie die richtige Zolltarifnummer verwendet oder die Stückzahl falsch eingetippt haben.
Wenn Sie Ihre e-dec Software (etwa unser «ExpoWin») mit einer Schnittstelle an Ihr ERP-System anbinden oder gar eine integrierte Applikation haben (wie die SAP-Anwendung pZoll), so kann die Stückzahl auch automatisch von der Handelsrechnung auf die Ausfuhrliste übertragen werden. Übrigens können Sie in jedem Fall freiwillig eine Stückzahl angeben, auch wenn sie unter der Tarifnummer nicht vorgesehen ist.
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