Rosmarie Gagnebin24. Mai 2020
ich bin im Moment dabei, die Prüfungen als Aussenhandelsfachfrau abzulegen (im August), und eine Frage stellt sich dabei immer wieder.
Diese Frage wird dabei auch davon verstärkt, dass ich in der Werkzeugmaschinen Branche tätig bin, und dabei alle Exporte von Maschinen und Ersatzteilen durch meine Hände gehen.
Unsere Maschinen sind Dual-Use Güter und unterliegen der Exportkontrolle.
Alle 2 Jahre beantrage ich für unsere Firma eine Ordentliche Generalausfuhrbewilligung OGB, die die Ausfuhr der Maschinen in die EU (Länder des Anhang 7 GKV) abdeckt.
Wir exportieren aber auch Maschinen nach China und Indien ( hier beantrage ich Einzelbewilligungen für jede Maschine).
Nun stellt sich die Frage der Ersatzteile, welche nur zu unseren Kunden geliefert werden (End-User Certificate ist dabei immer vorhanden, Abklärungen über Sanktionen wurden dabei auch gemacht).
Wie sie sich vorstellen können, handelt es sich dabei auch um Teile die Güterliste aufgeführt sind (Sensoren, Verstärker…). Ich exportieren diese Güter "Bewilligungsfrei gemäss Deklarant", aber mit einem mulmigen Gefühl…
Nun meine Frage: Wenn die Maschinen von einem EUC und Exportlizenz gedeckt sind, darf ich die Ersatzteile zu diesen Maschinen ohne spezielle Exportlizenz dafür versenden? Was wäre zu machen, damit ich Exportkontroll konform diese Teile exportiere?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
Rosmarie Gagnebin
p.s. ich habe schon bei Frau Derendinger einen Kurs über Exportkontrolle besucht.
Lea Derendinger
25. Mai 2020
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar zum Thema Exportkontrolle auf unserer Webseite. Es kann sein, dass gewisse wesentliche Ersatzteile zur Maschine unter der OGB (Ordentliche Generalausfuhrbewilligung) gedeckt sind. Jedoch muss dies von Fall zu Fall abgeklärt werden. Es kann auch sein, dass Ihre Ersatzteile eine separate Bewilligungspflicht hervorrufen, beispielsweise wegen den technischen Spezifikationen oder einem entsprechenden Verwendungszweck. Gerne können wir diese Thematik gemeinsam erarbeiten, damit Sie danach Gewissheit haben, dass Sie die Ersatzteile korrekt exportieren. Sie können uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, damit wir diese Abklärungen mit Ihnen zusammen in Angriff nehmen können. Es würde uns freuen, wenn wir Sie unterstützen dürften.
Wir wünschen Ihnen einen sonnigen Tag und freuen uns wieder von Ihnen zu hören oder lesen.
Herzliche Grüsse
Lea Derendinger