Dazu ein fiktives Beispiel: Ein Schweizer Unternehmen stellt nichtelektrische Warmwasseraufbereiter (Durchlauferhitzer) her. Einen wichtigen Bestandteil der Anlage bildet die Heizvorrichtung, welche mit Öl betrieben wird. Nach mehreren harten Verhandlungsrunden entscheidet sich der Einkäufer des Unternehmens, die Heizvorrichtung von einem Lieferanten aus Malaysia zu beziehen. Dieser liefert sie 2 Franken günstiger als der konkurrierende Lieferant aus China. Einkäufer und Produktmanager machen die Preiskalkulation und präsentieren das Ergebnis stolz der Geschäftsleitung. «Wir haben einen Hit gelandet», heisst es in der Firma.
Der Durchlauferhitzer geht in Produktion, einige Monate später erfolgt die erste Lieferung nach China. Und damit folgt ein böses Erwachen: Weil das Produkt die Präferenzursprungseigenschaften (hier: Komponenten aus der Schweiz oder China) nur teilweise erfüllt, belegt China den Durchlauferhitzer mit einem zusätzlichen Zoll von 35 Prozent. Mit präferenziellem Ursprung erhöbe China für das Endprodukt aktuell nur 21.5 Prozent an Zoll. Das Unternehmen kann das Sparpotenzial von 13.5 Prozent nicht nutzen, der Einkaufsvorteil ist dahin, die Marge schmilzt.
Ein Einkauf der Heizvorrichtung in China wäre in diesem Fall für das Endprodukt vorteilhafter gewesen.
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