Wie Sie im Notfall die e‑dec Export Pannen­lö­sung richtig anwenden

Export 23.05.2019 von Fabian Mäder
Lesezeit 9 min Kommentare 4

Der Prozess der Ausfuhrzollanmeldung mit der Ausfuhrliste ist ein wichtiger Bestandteil des e-dec Export Systems. Was müssen Sie tun, wenn Sie die für den Exportvorgang zwingend notwendige Ausfuhrliste aus irgendeinem Grund vom Zollcomputer nicht erhalten? Wir geben Ihnen Hinweise und nützliche Tipps zum dann anzuwendenden e-dec Export Notfallverfahren, das gerne auch «Pannenlösung» genannt wird.

1. Wie kommt es zum Notfall?

Ausfuhren aus der Schweiz melden Sie mittels Zollanmeldung in der Frachtanwendung «e-dec Export» an und erhalten dann eine Ausfuhrliste als PDF. Dieses Dokument übergeben Sie in der Regel dem Spediteur, der sie für die Exportabwicklung verwendet.

Gelegentlich verhindern jedoch zumeist technische Gründe den Abruf von Ausfuhrlisten im e-dec Export System. In diesem Fall können Sie das Notfallverfahren dafür anwenden. Zu diesem Zweck gibt es ein spezielles «Kontrollblatt Pannenlösung», das Sie dem Spediteur anstelle der Ausfuhrliste übergeben können.

Manchmal dauern die technischen Probleme nur kurze Zeit und die Anwendung des Notfallverfahrens wäre damit übertrieben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, immer zuerst Rücksprache mit Ihrem Spediteur zu nehmen. Denn das Notfallverfahren wird letztendlich erst zum Zeitpunkt des Grenzübertritts beantragt und erfordert zusätzliche Nacharbeiten für die beteiligten Parteien.

2. Wie läuft das Notfall­ver­fahren Zoll im Detail ab?

Dazu ein Praxisbeispiel:
Ein Exporteur hat seinem ausländischen Kunden garantiert, dass er die gewünschten Waren innert einer Woche nach Eingang der Bestellung liefert. Damit die Exportsendungen termingerecht ausgeliefert werden können, hat der Exporteur mit seinem Spediteur Folgendes vereinbart: Alle erforderlichen Unterlagen inklusive e-dec Ausfuhrliste werden spätestens 3 Tage vor dem Auslieferungstermin bis 15:00 Uhr elektronisch übermittelt.

Nun verhindert ein Systemausfall beim BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), dass die Ausfuhrliste rechtzeitig an den Spediteur weitergeleitet werden kann. Sofern der Sachbearbeiter sich für das BAZG News-Abo registriert hat, wird er / sie vom Zoll über die Störung informiert. Gleichzeitig mit dieser E-Mail-Benachrichtigung erhält er die Freigabe für das Notfallverfahren Zoll.

Im Prinzip könnte er jetzt dem Spediteur das «Kontrollblatt Pannenlösung» senden. Eine kurze Rückfrage beim Spediteur ergibt jedoch, dass der Grenzübertritt erst am Folgetag stattfinden wird. Wenige Stunden später meldet der BAZG News-Dienst per E-Mail, dass e-dec Export wieder normal zur Verfügung steht. Die Sendung kann also mit der üblichen Ausfuhrliste abgewickelt werden. Die Lieferung erfolgt termingerecht und es ist kein nennenswerter Aufwand entstanden. Dieses Szenario gilt für die meisten Fälle. Denn Störungen am e-dec-System werden normalerweise in kürzester Zeit gelöst.

3. Verschie­dene Störungs­ur­sa­chen und ‑Quellen

In unserer Praxis kommen Störungen vor allem bei drei Quellen vor, die letztendlich dazu führen, dass Sie als Exporteur keine Ausfuhrliste erhalten. Diese sind, sortiert nach Häufigkeit:

  • IT-Umgebung des Exporteurs
    Obwohl viele vermutlich denken, dass die meisten Probleme beim Zollserver liegen, sind es nach unserer Statistik interne Probleme bei der IT-Umgebung des Ausführers. Dazu gehören z.B.:

  • Probleme mit externer Kommunikation (vom Server, von dem die Kommunikation zum Zollserver stattfindet oder ein neuer PC des Export-Sachbearbeiters, der ungenügend konfiguriert wurde)
  • grundlegende Änderungen oder Erneuerungen an den Kommunikationseinstellungen (Proxy- oder Firewall-Einstellungen)
  • Wechsel zu einem neuen externen IT-Dienstleister
  • keine Berechtigung für die externe Kommunikation zum Zollserver vom Arbeitsplatz oder vom Server aus
  • Abgelaufene Kommunikationszertifikate, die für die Kommunikation mit dem Zollsystem benötigt werden

  • e-dec Zollsystem des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
    Obwohl die Zollbehörde seit Einführung der elektronischen Zollanmeldung Export massiv in die Infrastruktur investiert hat, gibt es doch immer wieder Ausfälle. Am spektakulärsten war bisher der Ausfall im Jahre 2013, als ein Bagger während Bauarbeiten die wichtigste Verbindung zum Rechenzentrum des BIT (Bundesamt für Informatik) kappte und so während Stunden für einen Totalausfall der Systeme sorgte.
  • e-dec Export Softwarelösung des Exporteurs
    Das ist die am wenigsten vorkommende Ursache. Probleme hier entstehen zum Beispiel:

  • wenn Programmupdates nicht rechtzeitig eingespielt wurden
  • durch Aktualisierung des Betriebssystems (z.B. infolge Windows-Updates)


Um herauszufinden, wo der Fehler liegt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Gehen Sie dabei am besten wie folgt vor:

Konsultieren Sie als Erstes die Systemverfügbarkeit der BAZG-Zollsysteme auf deren Seite. Es werden folgende Symbole angezeigt, wobei Sie die E-DEC Verfügbarkeit beachten müssen:

  • Ein grüner Haken beim System E-DEC signalisiert, dass e-dec gut läuft.
  • Ein oranger Strich weist darauf hin, dass Probleme bestehen.
    Diese müssen nicht zwangsweise zu Problemen bei Ihnen führen.
  • Ein rotes Kreuz bedeutet, dass das System ausgefallen ist

Zu beachten ist, dass die Statusmeldungen bis zu 10 Minuten verzögert angezeigt werden können.

Wenn Sie einen grünen Haken sehen und Sie trotzdem keine Ausfuhrliste erhalten, liegt die Ursache der Störung möglicherweise bei Ihrer IT-Umgebung oder der von Ihnen verwendeten e-dec Softwarelösung. In solchen Fällen nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer für IT-Belange zuständigen Hotline oder Ihrem Softwarelieferanten auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass es für unsere Kunden oftmals einfacher ist, mit unserer Support-Abteilung Kontakt aufzunehmen als mit der firmeninternen Hotline, die überlastet oder im Ausland angesiedelt ist.

Bei den Status orange und rot können Sie nichts unternehmen, da das Problem höchstwahrscheinlich beim IT-System der Zollbehörde liegt.

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finesolutions-Tipps

Verwechseln Sie systemtechnische Störungen nicht mit korrigierbaren Plausibilitätsfehlern. Jede Ausfuhrliste durchläuft eine Plausibilitätsprüfung und sofern Fehler gemeldet werden, ist die Kommunikation zum Zollserver nicht unterbrochen.

In diesem Fall ist die Ausfuhrzollanmeldung zu korrigieren oder zu ergänzen und erneut zu übermitteln. Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag «So korrigieren Sie Plausi­bi­li­täts­fehler im e‑dec Zollsystem».

Abonnieren Sie unbedingt die kostenlosen Zollnews des BAZG, damit Sie bei Systemunterbrüchen automatische Benachrichtigungen und Statusupdates erhalten.

Bei Wartungsarbeiten steht das e-dec Export System nicht zur Verfügung. Solche Arbeiten werden vorwiegend an Sonn- und Feiertagen ausgeführt und vorab via den Zollnews-Dienst kommuniziert.

4. Wann darf das Notfall­ver­fahren angewendet werden?

Bei Systemausfällen seitens BAZG erhalten Sie via E-Mail (sofern der E-Mailservice funktioniert und nicht auch von der Störung betroffen ist!) eine Freigabe für die Anwendung des Notfallverfahrens.

Sofern die Meldung durch das BAZG verzögert ist und Sie keine E-Mail erhalten haben, können Sie nach Möglichkeit auch Ihren e-dec Export Softwarelieferanten kontaktieren. Dieser weiss in der Regel bereits, dass das System nicht zur Verfügung steht, da er schon Anrufe von anderen Exporteuren erhalten hat in dieser Sache.

Wenn das Problem nicht beim Amt liegt, muss der Spediteur bei der zuständigen Zollstelle eine Erlaubnis beantragen, um das Notfallverfahren Zoll anzuwenden. Erst wenn diese erteilt wurde, darf der Spediteur das Notfallverfahren für Ihre Firma anwenden und die Exportabwicklung fortsetzen. Dazu ist das ausgefüllte Kontrollblatt für die Pannenlösung notwendig.

5. Wie wird das «Kontroll­blatt Pannen­lö­sung» erstellt?

Wenn Sie alle nötigen Angaben zu Ihrer Ausfuhrzollanmeldung im von Ihnen verwendeten e-dec Exportsystem -/Programm erfasst haben, können Sie normalerweise ein solches Dokument mit wenigen Klicks erstellen. Im Handbuch «Notfallverfahren e-dec Export» finden Sie unter Punkt 3.2 und 3.3 die rot markierten Pflichtfelder, welche im Kontrollblatt angegeben werden müssen. Wir listen Ihnen unten auf, welche Pflichtfelder erfasst werden müssen, damit Sie dieses verwenden dürfen:

Auf Kopfebene:

  • Versender
  • Empfänger
  • Bestimmungsland
  • Verkehrszweig (Beförderungsmittel)
  • Rechnungswährung

Auf Positionsebene:

  • Warenbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Handelsware (Ja oder Nein)
  • Eigenmasse
  • Rohmasse
  • Statistischer Wert
  • Veranlagungstyp
  • Bewilligungspflichtcode

Das Kontrollblatt muss zusätzlich folgende Vermerke enthalten:

  • Name des Unterzeichners
  • Datum
  • Unterschrift

Für Waren, die einer Bewilligungspflicht unterstellt sind und mit e-Bewilligung abgewickelt werden, müssen die Bewilligungsdetails ebenfalls im Dokument angedruckt werden.

Das Kontrollblatt ersetzt somit vorübergehend Ihre Ausfuhrliste und gilt als Deklaration gemäss Artikel 28 des Zollgesetzes.

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Bei Systemstörungen seitens Zoll können Sie in den meisten Fällen die Daten für die Ausfuhrzollanmeldung in Ihrer Software erfassen, jedoch nicht übermitteln. Sie erhalten wegen der Störung somit auch keine Ausfuhrliste vom Zollserver. Das Kontrollblatt können Sie in Ihrer Softwarelösung jederzeit ausdrucken oder als PDF-Datei exportieren und weiterschicken.

Zudem darf das Kontrollblatt vom Exporteur oder Spediteur unterschrieben werden. Daher können Sie Ihrem Spediteur das Kontrollblatt in elektronischer Form senden. Drittpersonen (z.B. Chauffeure) brauchen eine Vollmacht, damit sie in Ihrem Namen das Kontrollblatt für die Pannenlösung unterschreiben dürfen.

5. Erforder­liche Nacharbeiten

Wenn das Notfallverfahren angewendet wurde, sind verschiedene Nacharbeiten durch die involvierten Parteien notwendig:

  • Als Exporteur müssen Sie in Ihrer Software die Zollanmeldung erneut übermitteln, sobald die Störung behoben ist.
  • Zudem müssen Sie die erhaltene Ausfuhrliste an den Spediteur senden, mit der Information, dass das Kontrollblatt für die Ausfuhr angewendet wurde.


Der Spediteur muss die durch den Ausführer nachträglich erstellte Ausfuhrliste der zuständigen Zollstelle für die nachfolgende Selektion übermitteln. Je nach Selektionsergebnis der Ausfuhrzollanmeldung müssen bei der Zollstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Selektionsergebnis «frei»
    selektionierte Ausfuhrliste (ohne weitere Begleitdokumente)
  • Selektionsergebnis «gesperrt»
    selektionierte Ausfuhrliste inkl. Begleitdokumente (Rechnungen, Packlisten, etc.)


Die Zollstelle erteilt anhand der vom Spediteur eingereichten selektionierten Ausfuhrlisten die Freigabe der elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV). Beim Selektionsergebnis «gesperrt» werden die eVV’s erst nach Abschluss der formellen Überprüfung erstellt und freigegeben.

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In unseren e-dec Software Lösungen ExpoWin (Windows- /Hostingbasierend) und pZoll (im SAP ERP bzw. S/4HANA) werden Exportaufträge, die mit der Pannenlösung vorgenommen wurden, mittels Symbol und Texthinweis klar gekennzeichnet!

Stellen Sie sicher, dass Sie für jede Ausfuhrzollanmeldung eine elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Export haben. Ihre e-dec Export Software holt für Sie in der Regel die zur Verfügung stehenden eVV’s automatisch vom Zollserver ab.

Bei Anwendung des Notfallverfahrens erhalten Sie die Verfügungen erst dann, wenn alle Beteiligten die erforderlichen Nacharbeiten vorgenommen haben. Daher empfehlen wir Ihnen, auf diese Exportsendungen besonders zu achten. Denn bei solchen Sendungen vergessen die Exporteure oft, die richtigen Ausfuhrnachweise zu organisieren und haben dann bei späteren Zoll- oder Mehrwertsteuerprüfungen Probleme, die rechtsgültigen Nachweise lückenlos nachweisen zu können.

Konnten wir Ihnen mit diesem Beitrag weiterhelfen? Das würde uns sehr freuen, denn die richtige Exportabwicklung ist wichtiger denn je, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen bei einer Zollprüfung erleben. Ansonsten stehen wir Ihnen auch gerne im Rahmen der Zollberatung mit Rat und Tat zur Verfügung!

FineSolutions AG

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4 Beiträge zu «Wie Sie im Notfall die e-dec Export Pannenlösung richtig anwenden»

Andrea Focht 7. Juni 2019

Ich wünschte, ich hätte diese Infos schon früher gehabt. Erstklassig verständlich aufbereitet! Eine super Hilfe
Grüezi Frau Focht
Herzlichen Dank für das positive Feedback, worüber ich mich sehr gefreut habe.
Einfach toll, wenn dieser Beitrag Sie in gewissen Situationen unterstützt!
Ich hoffe, dass auch weitere Leser in Zukunft von diesem Beitrag profitieren können.
Herzliche Grüsse
Olcay Erden

Lukas Sonderegger 7. Juni 2019

Hey Ölc,
danke für den super Beitrag. Sehr informativ und so geschrieben, dass auch bei jedem der Groschen fällt.
Gruess us Heerbrugg
Lukas
Salut Lukas
Herzlichen Dank für Dein positives Feedback! :-)
Es freut mich sehr, dass Dir dieser Beitrag gefällt und hoffe es unterstützt Dich und Dein Team auch zukünftig bei Systemausfall.
Ganz liebe Grüsse aus Zürich
Olcay