Kann Ihr Käufer als ausländischer Kunde wirklich die Ausfuhrverzollung aus der Schweiz durchführen? Viele Exporteure arbeiten mit einer Softwarelösung zum Erstellen der e-dec Export Ausfuhrliste. Auch für EXW-Sendungen wird oftmals eine Ausfuhrzollanmeldung in Form einer Ausfuhrliste erstellt. Dies bedeutet, dass der Exportsachbearbeiter über die vertragliche Vereinbarung hinaus Arbeiten erledigt, obwohl dies bei EXW Sache des Käufers wäre.
In der Praxis kommt es in solchen Fällen häufig vor, dass die Ausfuhrverzollung nicht korrekt abgewickelt wird – gerade wenn ein ausländisches Transportunternehmen vom Käufer beauftragt wird. So muss der Exportsachbearbeiter erneut Zeit aufwenden, um an den zwingend benötigten Ausfuhrnachweis in Form der Veranlagungsverfügung Ausfuhr zu gelangen.
Auch wenn durch den Exporteur bei EXW-Sendungen keine Ausfuhrliste erstellt wurde, ist es oft sehr zeitraubend, den entsprechenden Ausfuhrnachweis zu erhalten. Dieser Nachweis wird jedoch aus steuerrechtlicher Sicht vom Verkäufer zwingend benötigt, sofern die Verrechnung an den Käufer ohne Fakturierung der schweizerischen Mehrwertsteuer vorgenommen wurde. Dies ist bei fast allen Exportgeschäften der Fall.
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