Die PAN-Zone und die EURO-MED-Länder zusammen bilden die PEM-Zone.
- PAN-Zone (Paneuropäische Freihandelszone oder auch paneuropäische Kumulationszone genannt):
EU, EFTA (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein), Türkei
- EURO-MED-Länder (Mittelmeerländer und Westbalkanländer):
Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Syrien, Tunesien, Ukraine, Westjordanland und Gazastreifen
Es ist jedoch zu beachten, dass die Schweiz/EFTA mit einzelnen Staaten dieser PEM-Zone kein Abkommen abgeschlossen hat. Die Länder, mit welchen der Präferenzverkehr mit der Schweiz nicht möglich ist, sind: Algerien, Syrien, Kosovo.
Die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen EFTA-Moldau wurden abgeschlossen und das Abkommen ist per 01. April 2025 in Kraft getreten.
Am 16.12.2024 und 30.12.2024 hat das BAZG kommuniziert, mit welchen Ländern die Anwendung des revidierten PEM-Übereinkommens vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 freiwillig möglich ist. Für diese Länder der Zone 1 muss ab 1. Januar 2026 (oder späteres Datum, siehe Klammerbemerkung) das revidierte PEM-Übereinkommen angewendet werden:
ZONE 1
• Schweiz – EU
• EFTA-Übereinkommen (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein)
• EFTA – Türkei
• EFTA – Nordmazedonien
• EFTA – Georgien
• EFTA – Bosnien und Herzegowina
• EFTA – Serbien
• EFTA – Montenegro
• EFTA – Albanien
• EFTA – Moldau (Freihandelsabkommen in Kraft seit 1. April 2025)
• EFTA – Jordanien (revidiertes PEM anwendbar seit 1. Februar 2026)
• EFTA – Tunesien (revidiertes PEM anwendbar seit 1. März 2026)
• Schweiz – Färöer Inseln (revidiertes PEM anwendbar seit 1. Juni 2026)
In folgenden Abkommen kann nur das bestehende PEM-Übereinkommen genutzt werden zwischen 1. Januar 2025 und 31. Dezember 2025. Auch seit 1. Januar 2026 haben diese Länder das revidierte PEM-Übereinkommen noch nicht ratifiziert und es gilt noch die Anwendung des bestehenden/alten PEM-Übereinkommens:
ZONE 2
• EFTA – Ägypten
• EFTA – Israel
• EFTA – Libanon
• EFTA – Marokko
• EFTA – PLO
• EFTA – Ukraine
Ein Wechsel auf die revidierten PEM-Regeln im Verlauf des Jahres 2025 musste durch jede Firma individuell geprüft werden. Eine Umstellung auf das revidierte PEM-Übereinkommen hängt von Ihren Absatzmärkten ab, aber auch von Ihrer Präferenzkalkulation und von den Vorursprungsbelegen Ihrer Lieferanten. Auch die Änderungen während des Jahres 2026 müssen von jeder Firma überwacht werden. Es werden im Jahr 2026 weiterhin Länder aus der Zone 2 in die Zone 1 übernommen.
Was gilt NEU ab 01. Januar 2026? (aktualisiert am 30.06.2026)
Ab Januar 2026 gibt es zwei separate Kumulationszonen, in denen unterschiedliche Ursprungsregeln angewendet werden. Neu unterscheiden wir zwischen Zone 1 und Zone 2 und wir haben dies oben bei der Länderaufzählung ergänzt, welche Länder zur Zone 1 und welche zur Zone 2 gehören.
Die Länder der Zone 1 wenden nur noch die revidierten PEM-Ursprungsregeln an und die Länder der Zone 2 immer noch die Regeln des alten PEM-Übereinkommens. Die Kumulation ist grundsätzlich nur für Vormaterialien möglich, welche den präferenziellen Ursprung aus der gleichen Zone ausweisen, da in dieser Zone die gleichen Ursprungsregeln gelten.
Das BAZG informiert am 30.06.2026 auf dem Zirkularweg, dass die Kumulation in der Zone 1 mit Vormaterialien aus der Zone 2 rückwirkend per 01. Januar 2026 wieder möglich ist. Selbstverständlich darf auch mit Vormaterialien innerhalb der Zone 1 kumuliert werden. Die Matrix muss weiterhin zwingend eingehalten werden. Diese rückwirkende Änderung gilt aus Schweizer Sicht nur für Exporte in Länder der Zone 1 mit präferenziellen Vormaterialien aus der Zone 2!
Bei Exporten in Zone 2 ist eine Kumulation nur mit Vormaterialien aus derselben Zone möglich. Die Kumulation mit Vormaterialien aus Zone 1 ist ausgeschlossen. Für die Kumulation innerhalb der gleichen Zone muss die Matrix weiterhin zwingend beachtet werden.
Das BAZG informiert, sobald weitere Länder der Zone 2 in die Zone 1 übernommen werden und das revidierte PEM-Übereinkommen ratifiziert wurde. Länder, welche erst im Verlauf des Jahres 2026 von der Zone 2 in die Zone 1 übernommen wurden, haben wir mit einem Klammervermerk in der Auflistung der Zone 1 ergänzt, damit ersichtlich ist, ab welchem Datum das revidierte PEM-Übereinkommen definitiv anzuwenden ist. Zuvor gehörten diese Länder zur Zone 2.
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