In den meisten Fällen und vor allem im Industriesektor erfüllen die Sets oder Kits die oben genannten Bedingungen nicht. Was nun?
Jeder Bestandteil eines von Ihnen zusammengestellten Sets muss separat in den Zolltarif eingereiht werden. So auch das Beispiel in der Einleitung. Aber keine Sorge!
Die gute Nachricht ist: Für Sie hat dies in mehrerer Hinsicht Vorteile. Hier lesen Sie jetzt Tipps und Tricks, um Sets dennoch rechtlich korrekt auf Ihren Rechnungen abbilden zu können.
Vorteile bei separater Ausweisung der einzelnen Setbestandteile
- Verringerung der manuellen Pflege: Sie können die Bestandteile Ihres Sets einzeln aus einem ERP-System auf der Rechnung abbilden. Die Aussenhandelsdaten wie Ursprungsland, Zolltarifnummer, Präferenzkennzeichen sowie Warenwert je Bestandteil können – wenn entsprechend im ERP gepflegt – automatisch gezogen werden. Das manuelle Pflegen von Sets in Bezug auf Aussenhandelsdaten ist nicht mehr nötig.
- Präferenz Weitergabe: Aus Sicht der Freihandelsabkommen können Sie den Präferenzstatus je Bestandteil eins zu eins weitergeben. So wird eine separate Präferenzkalkulation für «echte» Warenzusammenstellungen hinfällig. Die einzelnen Bestandteile gelten so als Handelsware, für die Sie die Präferenz «weitergeben» können.
- Einfache Rechnungsstellung: Klar, Sie haben bisher Sets vielleicht zu einem günstigeren Preis verkauft, als wenn Sie jeden einzelnen Bestandteil einzeln in Rechnung gestellt hätten. Kein Problem: Sie geben am Ende der Rechnung einfach einen «Set-Rabatt».
- Einfache Handhabung: Wenn Sie Bestandteile eines Kits separat auf der Rechnung ausweisen, erkennen Sie bewilligungspflichtige Bestandteile besser, denn anhand der Zolltarifnummer stellen Sie im Tares rasch fest, ob der Setbestandteil bewilligungspflichtig (zum Beispiel Dual-Use Güter oder Embargo / Sanktionen) sein könnte oder nicht.
Nachteile bei «echten» Sets im Sinn des Zolltarifs
- Strenge Listenregeln: Wären die Bedingungen für ein «echtes» Set im Sinn des Zolltarifs erfüllt, so gälten strenge präferenzielle Ursprungs- /Listenregeln. So darf der Wert aller verwendeten Drittlandbestandeile eines solchen Sets 15 % des Ab-Werk-Preises nicht übersteigen. Dieses Problem haben Sie nicht, wenn Sie die Bestandteile des Sets einzeln auf der Rechnung ausweisen.
- Zurückweisung: Gewisse südamerikanische sowie asiatische Länder akzeptieren «echte» Warenzusammenstellungen von Grund auf nicht.
- Zusatzzölle: Strafzölle und Antidumpingzölle sind leider wieder in aller Munde: Dort spielt der handelspolitische Ursprung (auch «nichtpräferenzieller Ursprung» genannt) eine tragende Rolle. So könnten je nach handelspolitischem Ursprung auf einzelnen Setbestandteilen zusätzliche Zölle / Zollabgaben erhoben werden. Werden diese Bestandteile nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen, kann dies bei einer Zollprüfung zu Problemen führen.
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