Die PAN-Zone und die EURO-MED Länder zusammen bilden die PEM-Zone.
- PAN-Zone (Paneuropäische Freihandelszone):
EU, EFTA (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein), Türkei
- EURO-MED Länder (Mittelmeerländer und Westbalkanländer):
Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Syrien, Tunesien, Ukraine, Westjordanland und Gazastreifen
Es ist jedoch zu beachten, dass die Schweiz/EFTA mit einzelnen Staaten dieser PEM-Zone kein Abkommen abgeschlossen hat. Die Länder, mit welchen der Präferenzverkehr mit der Schweiz nicht möglich ist, sind: Algerien, Syrien, Kosovo, Moldau.
Am 16.12.2024 und 30.12.2024 hat das BAZG kommuniziert, mit welchen Ländern die Anwendung des revidierten PEM-Übereinkommens ab 01.01.2025 freiwillig möglich ist:
• Schweiz – EU
• EFTA-Übereinkommen (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein)
• EFTA – Türkei
• EFTA – Nordmazedonien
• EFTA – Georgien
• EFTA – Bosnien und Herzegowina
• EFTA – Serbien
Im Laufe des Jahres 2025 werden weitere Freihandelsabkommen angepasst und die Anwendung des revidierten PEM-Übereinkommens wird mit weiteren Ländern der PEM-Zone möglich sein.
Die folgenden Länder werden grundsätzlich in die gleiche Kategorie wie die oben genannten Länder fallen. Es ist aber noch unklar, ob und wann die entsprechenden Abkommens-Partner das revidierte PEM-Übereinkommen und die Übergangsbestimmungen ratifizieren. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 06.01.2025) für diese Länder nur das revidierte PEM-Übereinkommen angewendet werden:
• EFTA – Albanien
• EFTA – Montenegro
In folgenden Abkommen kann nur das bestehende PEM-Übereinkommen genutzt werden ab 1. Januar 2025:
• CH – Färöer Inseln
• EFTA – Ägypten
• EFTA – Israel
• EFTA – Jordanien
• EFTA – Libanon
• EFTA – Marokko
• EFTA – PLO
• EFTA – Tunesien
• EFTA – Ukraine
Ein Wechsel auf die revidierten PEM-Regeln muss durch jede Firma individuell geprüft werden. Eine Umstellung auf das revidierte PEM-Übereinkommen hängt von Ihren Absatzmärkten ab, aber auch von Ihrer Präferenzkalkulation und von den Vorursprungsbelegen Ihrer Lieferanten.
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