e‑dec Export

Exportabwicklung 11.10.2022 von Fabian Mäder
Lesezeit 6 min Kommentare 12

Der Begriff «e-dec Export» steht für das Verzollungssystem des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), über welches elektronische Ausfuhrzollanmeldungen übermittelt werden. Die Bezeichnung e-dec ist die abgekürzte Form von «electronic declaration». Die Export-Zollanmeldungen können via das e-dec Export System übermittelt werden.

Das e-dec System soll durch das neue System Passar im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT abgelöst und per 31.12.2025 eingestellt werden.

Unsere Angebote zu e‑dec Export

1. Wie können Sie e‑dec Export nutzen?

Damit exportierende Firmen für die Exportabwicklung e-dec Export nutzen können, braucht es eine e-dec Software, wie z. B. ExpoWin oder die in SAP integrierte Lösung pZoll, welche mit dem BAZG-System kommunizieren kann. Die Daten für die Ausfuhrzollanmeldung werden vom Exporteur erfasst und vor dem Grenzübertritt durch den Spediteur an die entsprechende Zollstelle übermittelt.

Nach der Freigabe dieser Zollanmeldung muss der Exporteur die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Export / Ausfuhr vom Zollserver abholen und archivieren. Die Abholung und Verwaltung können Sie manuell mit den vom BAZG kostenlos zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln durchführen, wie zum Beispiel mit dem WebGUI, das wir in diesem Beitrag beschrieben haben: eVV abholen leicht gemacht mit dem Web-GUI des BAZG! Bei einer grösseren Anzahl empfiehlt sich jedoch ein automatisierter Bezug, die entweder integriert ist in der Software oder als separate Lösung im Rahmen einer Software für eVV.

2. Wie funktio­niert e‑dec Export, wenn Sie als Exporteur keine Zollsoft­ware haben?

Ein Exporteur, welcher über keine eigene e-dec Zollsoftware verfügt, kann den Spediteur oder Zolldienstleister mit der Erstellung der elektronischen Zollanmeldung im e-dec Export System beauftragen. Der Spediteur benötigt vom Ausführer genau die gleichen Angaben, wie sie für die Erstellung der Ausfuhrliste benötigt werden. Für diese Dienstleistung durch den Spediteur können e-dec Gebühren anfallen.

Die Abholung der eVV Export muss mit dem Spediteur zusammen korrekt in die Wege geleitet werden, damit Sie als Exporteur immer alle Ausfuhrbelege erhalten oder beziehen können. Die Belege sind in korrekter Form zu archivieren. Es ist zu beachten, dass Sie als Exporteur zwar diese Dienstleistung ausgelagert haben, jedoch weiterhin die Verantwortung tragen, dass die Ausfuhrverzollung korrekt erstellt wurde.

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finesolutions-Tipp

Sofern Sie an einer Zollsoftware für e-dec Export interessiert sind, stellen wir Ihnen unsere Zollsoftware gerne vor. Vorteile einer elektronischen Verzollung mit e-dec Export sind:

  • Fehlerfreiheit: Bei Datenübergabe von Ihrem ERP-System via Schnittstelle an die Exportsoftwarelösung gibt es keine Fehler mehr
  • Zeiteinsparung: Der Zeitaufwand für eine Zollanmeldung wird minimiert, sofern alle Zolldaten via eine Schnittstelle übermittelt werden
  • Erleichterte Kontrollen: Die elektronische Ablage erleichtert die Kontrolle der Vollständigkeit der eVV Export und es wird keine Papierablage mehr benötigt
  • Automatische Statusmeldungen: Sie erhalten eine Meldung, kurz bevor eine Ausfuhrliste verfällt, da diese z.B. noch nicht angemeldet wurde durch den Spediteur. Auch hier können Sie nun rechtzeitig reagieren und der Sache auf den Grund gehen.

Möchten Sie erfahren, wie eine e-dec Software Sie bei der Erstellung der Ausfuhrliste unterstützen kann? Lesen Sie mehr dazu unter e-dec Software.

3. Benötigen Sie eine Registrie­rung für e‑dec Export?

Sofern ein Ausführer für die Exportabwicklung auf e-dec Export umstellen möchte und eine Softwarelösung dafür besitzt, benötigt es eine Registrierung / Zertifizierung beim BAZG. Dies geschieht in der Zollkundenverwaltung ZKV auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Die entsprechenden Parameter müssen gesetzt werden und es benötigt die Registrierung der Deklaranten. Bei der Exportverzollung via e-dec Export sind die Mitarbeiter eines Exporteurs als Deklaranten zu erfassen, welche zukünftig Zollanmeldungen im System übermitteln.

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Bei Fragen zur Zollkundenverwaltung oder generell zur Registrierung steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung und kann Sie bei dieser Zertifizierung unkompliziert unterstützen.

4. Welche Daten muss ein Exporteur im e‑dec Export erfassen?

Wir beschreiben die einzelnen Felder einer e-dec Export Ausfuhrliste detailliert in unserem Zollbegriff Ausfuhrliste. Dort sehen Sie, welche Daten erfasst werden müssen, damit Sie als Exporteur eine gültige e-dec Export Ausfuhrdeklaration erstellen können.

Jede durch den Exporteur erstellte Liste durchläuft die Plausibilitätsprüfung des BAZG. Lesen Sie mehr dazu im Zollbegriff Plausibilitätsfehler. Bei einer Luftfrachtsendung ergänzt der Spediteur jeweils die Luftfrachtbriefnummer (AWB-Nummer) in der Ausfuhrzollanmeldung, bevor die Daten der entsprechenden Zollstelle übermittelt werden.

Die Sendungsdaten, die durch den Deklaranten des Ausführers erfasst wurden, können durch den Spediteur nicht verändert werden. Der Spediteur übermittelt lediglich die Daten an die Zollstelle, welche vom Exporteur in der Ausfuhrliste erfasst wurden.

5. In welcher Form müssen e‑dec Export Zollde­kla­ra­tionen archiviert werden?

Falls die Ausfuhrzollanmeldung im e-dec Export System durchgeführt wurde, müssen Sie als Exporteur pro Ausfuhr jeweils die Veranlagungsverfügung mit zwei Dateien vom Zollserver abholen und korrekt archivieren.

  1. Elektronische Veranlagungsverfügung eVV Export als XML-Datei
  2. Elektronische Veranlagungsverfügung eVV Export als lesbare PDF-Datei

Sofern der Spediteur oder Verzollungsdienstleister Ihnen die eVV Export per E-Mail zuschickt, ist zu prüfen, ob Sie wirklich alle nötigen Dateien erhalten haben. Legen Sie die Dateien nicht in einer ZIP-Datei ab, sondern entpacken Sie die Dateien, damit Sie später noch einen Zugriff haben. Es ist auch nicht zu empfehlen, die Dateien in einem Mail-Account aufzubewahren. Die Dateien sollten strukturiert auf Ihrem Server abgelegt und müssen für 10 Jahre und das laufende Jahr aufbewahrt werden. Bilden Sie einen roten Faden (Prüfspur) von der eVV Export zum Geschäftsfall, damit Sie die Ausfuhrdokumente jederzeit einfach und schnell wiederfinden. Für Sie als Exporteur selbst, aber auch für den Fall einer Mehrwertsteuer-Revision.

Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie im Zollbegriff Veranlagungsverfügung.

6. Wann wird e‑dec Export / Ausfuhr eingestellt?

In Zuge des Transformationsprojekts DaziT wird auch das e-dec Export System durch die neue Anwendung Passar abgelöst. Diese Ablösung soll mittels einer Übergangsphase / einem Parallelbetrieb erfolgen. Seit 18.03.2024 kann das neue Verzollungssystem Passar 1.0 für Exportzollanmeldungen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der beauftragte Spediteur auch schon auf Passar umgestellt hat.

Gemäss aktuellem BAZG-Plan wird das bisherige e-dec System ab dem 01.01.2026 nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zum neuen Verzollungssystem und zum zeitlichen Ablauf erfahren Sie in unserem Fachbeitrag Passar.

Wie wir Ihnen bei der Umstellung auf Passar helfen können?

Wir sind in verschiedenen Arbeitsgruppen des BAZG dabei und erhalten deshalb die Informationen zu den Neuerungen aus erster Hand. Aktuell sind wir am Entwickeln des Testsystems für die Passar-Ausfuhrzollanmeldungen in unseren bestehenden Softwarelösungen ExpoWin und pZoll. Zusätzlich werden wir im zweiten Halbjahr 2023 ein neues Weiterbildungsangebot Passar anbieten. In diesem Seminar werden wir Ihnen aufzeigen, wie die Zollabwicklung im Passar durchgeführt wird und worauf Sie als Exporteur neu achten müssen.
Falls Sie vorher schon Fragen zu Passar haben, steht Ihnen unser Zollberatungsteam gerne zur Verfügung.

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12 Beiträge zu «e-dec Export»

Simon Kropf 16. Juli 2024

Veranlagungsverfügung Ausfuhr Passar 1.0

Guten Tag liebes Finsolutions-Team

Einer unserer Spediteure hat bereits auf Passar 1.0 umgestellt. Laut seiner Aussage ist es nicht mehr möglich, die EUR1 Nr. auf der eVV Passar zu erfassen. Zudem erhalten wir diese nur noch als PDF (ohne Zugriffscode), was für die Aufbewahrung ausreichend sein soll. Ist das korrekt?

Mit den besten Grüssen und im Voraus besten Dank für die Rückmeldung.
Liebe Simone

Besten Dank für Deine Anfrage in unserer Kommentarfunktion.

In der Warenanmeldung Ausfuhr Passar kann nach unseren Erkenntnissen erfasst werden, dass ein EUR.1 vorhanden ist. Ob die EUR.1 Nummer angegeben werden kann, können wir zum heutigen Stand leider nicht abschliessend beurteilen. Bitte beachte, dass die eVV Ausfuhr aus Passar nur rechtsgültig ist, wenn die PDF-Datei eine „embedded XML“ beinhaltet. Details dazu findest Du im Zollbeitrag Veranlagungsverfügung unter der Frage Wie sieht eine rechtlich verbind­liche Veranla­gungs­ver­fü­gung Ausfuhr mittels Passar aus?

Wir empfehlen Dir zu prüfen, ob die vorliegende eVV im PDF ein „embedded XML“ beinhaltet und hoffen, dass Dir unsere Antwort weiterhilft.

Falls Du noch zusätzliche Fragen hast, stehen wir gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüsse

Olcay Erden

Alexander Haß 5. September 2023

Lieferung Schweiz nach Deutschland

CH kann den eVV nicht abrufen.
AZA wurde erstellt und die Lieferung an den Spediteur übergeben.
Kann es sein, dass der Spediteur die Sendung ohne AZA Selektionsanfrage versendet hat?
Die AZA ist bereits gelöscht da älter als 30 Tage.

Was wird in der Schweiz als Alternativnachweis erlaubt?
Ablieferbeleg?

Grüße aus Deutschland
Sehr geehrter Herr Hass

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Zolldienstleister die Ausfuhrzollanmeldungen (AZA) vergessen zu selektionieren. Da die AZA nach Ablauf der Gültigkeitsfrist von 30 Tagen erlischt, ist es nicht mehr möglich, ein Gesuch um eine nachträgliche Selektion der e-dec Ausfuhrliste bei der Zollstelle einzureichen, oder gar eine nachträgliche Ausfuhrliste einzureichen.

Wir empfehlen als alternativen Exportnachweis die offiziellen Importbelege aus dem Bestimmungsland (also den Einfuhrabgabenbescheid aus DE) an den Lieferanten zu senden und diese anstelle der Veranlagungsverfügung über die Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren zu archivieren. Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen einen guten Abschluss dieses Versandvorgangs.

Besten Dank und freundliche Grüsse

Fabian Mäder

erick ferreira 31. Januar 2023

Sendungen mit einem Warenwert über 1000 Franken, müssen grundsätzlich deklariert werden.

gibt es ein Formular für Warendeklaration in der Schweiz ?
Deutsche Firmen benützen viel den Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
eine Zollrechnung erstellen ist ungenügend für solche Werte.
Sehr geehrter Herr Ferreira

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Die Ausfuhrzollanmeldung bei der Ausfuhr aus der Schweiz muss elektronisch über das e-dec System angemeldet werden, auch bei einem Warenwert unter CHF 1'000.00.

Sie können für die Erstellung einer Ausfuhrzollanmeldung einen Dienstleister (Spediteur/Zollagent) beauftragen. Dieser wird dann anhand Ihrer Zollrechnung eine elektronische Ausfuhrzollanmeldung erstellen. Für Selbstverzoller gibt es die kostenlose Plattform des Schweizer Zolls, genannt e-dec web, in welcher Sie die Ausfuhrzollanmeldung selbst erstellen können. Diese muss aber beim Grenzübertritt aus der Schweiz dem Zoll vorgelegt werden und falls der Transport via einen Spediteur/Kurier erfolgt, kann die Ausfuhrzollanmeldung im e-dec web nicht verwendet werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Freundliche Grüsse

Olcay Erden

Irene Bieri 28. Januar 2022

Sendung von der Schweiz nach 627 00 Brno | Czech Republic

was muss ich ausfüllen und wo:
- Anmeldung ins EU Zollregime „Transit“
- erstellen der Zolldokumente auf Bestimmungszollamt CZ530201 mit Kopie von T1 Formular?
Sehr geehrte Frau Bieri

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Für den Export von Waren müssen Sie zuerst eine Rechnung erstellen, in welcher alle Aussenhandelsdaten vorhanden sind. Sie finden diese Informationen in unserem Beitrag Proforma-Rechnung – Wie erstellt man eine inhaltlich korrekte Rechnung?

Falls Sie die Ausfuhrzollanmeldung nicht selbst in einer e-dec Software vornehmen, erteilen Sie dem Spediteur den Auftrag, die Ausfuhrliste für Sie zu erstellen. Danach nimmt der Spediteur die Sendungsinformationen auf ein Transitpapier und erstellt dieses für Sie. Klären Sie dies also am besten mit Ihrem Spediteur ab, welcher die Sendung nach CZ überführt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen ein paar Hinweise geben konnten und wünschen Ihnen viel Erfolg beim Export.

Freundliche Grüsse

Lea Derendinger

Annalea Dubs 3. Juni 2021

Ich finde Ihre Informationen super, besten Dank dafür :D
Liebe Frau Dubs

Herzlichen Dank für diese tolle Rückmeldung zu unserem Fachbeitrag. Es freut uns immer sehr zu hören, dass unsere Informationen den Lesern weiterhelfen.

Vielen Dank und herzliche Grüsse

Lea Derendinger

Massimiliano Colasanti 15. Oktober 2019

Hallo
Mit was für Kosten muss man rechnen, wenn man vollumfänglich auf E-dec umstellen will? Und ab welcher Sendungszahl (Exp+Imp) macht es überhaupt Sinn?
Vielen Dank für Ihr Feedback
Guten Tag Herr Colasanti
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Webseite. Die Kosten einer Softwarelösung für e-dec berechnen sich nach der Anzahl Exportfälle und Importverzollungen. Zudem ist massgebend, ob Sie die Lösung mit einer Schnittstelle zu Ihrem ERP-System einsetzen möchten oder weitere Ergänzungsmodule benötigen, je nach Geschäftsfälle, welche abzuwickeln sind. Um Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, ob sich eine e-dec Softwarelösung für Sie «lohnt», nehmen wir gerne direkt mit Ihnen Kontakt auf. Sie erhalten in Kürze eine Nachricht von uns.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger