Zollta­rif­aus­kunft

Tarifierung 14.07.2022 von Lea Derendinger
Lesezeit 7 min Kommentare 2

Es lohnt sich, eine Zolltarifauskunft einzuholen, sofern Sie bei der Tarifierung Ihrer Produkte unsicher sind. Die Einreihung der Waren in den Zolltarif stellt nämlich viele Firmen vor eine Herausforderung. Dabei bilden die Allgemeinen Vorschriften zum Harmonisierten System (HS) die Grundlage für die Einreihung in den Zolltarif und müssen korrekt angewendet werden, was nicht immer einfach ist.

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Unsere Fachbeiträge sollen Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils sehr komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir sind bestrebt, die Inhalte aktuell zu halten, bieten dafür aber keine Garantie.

Der Exporteur / Importeur ist selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetzgebungen verantwortlich.

1. Was ist eine verbind­liche Zollta­rif­aus­kunft in der Schweiz?

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) in der Schweiz beantragen Sie beim BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit). Bei dieser verbindlichen Zolltarifauskunft legt das Amt die Zolltarifnummer für Ihr Produkt fest. Und wie es der Name schon sagt, ist diese Tarifauskunft sowohl für den Antragsteller als auch für das BAZG verbindlich!

Dies bedeutet, dass Sie nach einer VZTA sicherstellen müssen, dass Ihr Produkt zukünftig bei jeder Ausfuhrzollanmeldung und Veranlagungsverfügung Import mit der entsprechenden Zolltarifnummer deklariert wird. Die verbindliche Zolltarifauskunft ist in der Schweiz sechs Jahre gültig. In der EU sind die VZTA nur drei Jahre gültig.

Vom BAZG erhalten Sie die verbindliche Zolltarifauskunft für Ihr Produkt in Form eines Schreibens per E-Mail. Sie sehen nachfolgend einen Auszug aus einem solchen Brief mit einer VZTA:

Verbindlich ist eine VZTA nur in schriftlicher Form und wenn diese vom BAZG erteilt wurde. In rechtlicher Hinsicht stellen schriftliche Zolltarifauskünfte keine Verfügungen dar. Sie enthalten keine Rechtsmittelbelehrung und sind daher nicht beschwerdefähig.

Zudem ist die VZTA nur für das angefragte Produkt gültig. Das heisst, die Einschätzung der Zollbehörde kann nicht auf «ähnliche» Produkte angewendet werden.

Die VZTA vom BAZG enthält nur die Schweizer Zolltarifnummer und ist somit nur für die Schweizer Einfuhr- und Ausfuhrverzollung gültig, und nicht für andere Länder. Die Zolltarifnummer definiert unter anderem, wie hoch die Zollabgaben sind, welche Sie beim Import von Waren in die Schweiz bezahlen. Zudem ist die Deklaration der Bewilligungspflicht im e-dec Export mit der Zolltarifnummer verknüpft.

Es ist nicht die Aufgabe des BAZG, für ganze Warensortimente verbindliche Zolltarifauskünfte zu erteilen. Fragen Sie also nur einzelne Produkte an, bei welchen Sie hinsichtlich der korrekten Einreihung unsicher sind. Nicht nur für die richtige Verzollung, sondern auch für die Erstellung einer Präferenzkalkulation ist es massgebend, welche Zolltarifnummer Sie verwenden.

2. Mit welchem Formular wird die verbind­liche Zollta­rif­aus­kunft beantragt?

Um eine verbindliche Schweizer Zolltarifauskunft beantragen zu können, müssen Sie das Verbindliche Zolltarifauskunft Formular mit Fragebogen 40.10 ausfüllen und einreichen. Das ausgefüllte Formular schicken Sie danach an folgende E-Mail-Adresse:

tarifauskunft@bazg.admin.ch

In der Regel kann Ihnen das BAZG die verbindliche Zolltarifauskunft innert 40 Tagen zusenden. Sie erhalten diese in Form eines Schreibens als PDF-Datei per E-Mail. Telefonisch werden keine verbindlichen Zolltarifauskünfte erteilt.

Nur mit allen benötigten Angaben zu Ihrem Produkt kann das Amt eine genaue Einreihung in den Zolltarif vornehmen. Die Auskunft ist nicht verbindlich, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht. Es ist deshalb wichtig, möglichst genaue und korrekte Produkteinformationen zu liefern.

Nebst weiteren Angaben ist es wichtig, dass Sie folgende Informationen im Fragebogen mitteilen:

Lebensmittel Möglichst genaue Inhaltsangaben / Rezepturen, insbesondere mit Gewichtsanteilen an Milchfett, pflanzlichem Fett und anderem Fett, Zucker, Fleisch, Alkohol sowie eine Beschreibung zu den genauen Herstellungsschritten von Fertigprodukten wie Kochen, Backen und die Haltbarmachung
Chemische Erzeugnisse CAS-Nummer, Auflistung der verwendeten chemischen Verbindungen / Derivate und deren Anteil im zu tarifierenden Endprodukt, Beschreibung der Verpackung des zu tarifierenden Produkts sowie Beschreibung zur genauen Verwendung
Maschinen / Messgeräte Exakte Beschreibung aller Funktionen der zu tarifierenden Geräte / Maschinen und deren Baugruppen; Nennung der Hauptfunktion einer Maschine mit verschiedenen Funktionen, Stückgewicht dieser Geräte, Nennung der verbauten Materialien (rostfreier Stahl, Aluminium, Kupfer / Messing, Kunststoff usw.)
Sonstige Fertigprodukte Genauer Sachname (zum Beispiel «Essgabeln» und nicht nur «Geschirr»), genaue Materialbezeichnung (bei Metallwaren am besten mit Werkstoffnummer wie z.B. 1.4301), Verwendungszweck der zu tarifierenden Produkte

3. Was ist eine unverbind­liche Zolltarifauskunft?

Eine unverbindliche Zolltarifauskunft kann von verschiedenen Stellen erteilt werden. Wenn Sie zum Beispiel beim BAZG telefonisch anfragen, ist die Tarifauskunft immer als unverbindlich zu betrachten.

Da das BAZG nicht in der Lage ist, für Ihr gesamtes Produktportfolio verbindliche Zolltarifauskünfte zu erteilen, helfen wir gerne mit unserer Tarifierungsunterstützung weiter. Diese unverbindliche Zolltarifauskunft ist für Sie nicht bindend und es ist Ihnen nach unserer Beurteilung freigestellt, ob Sie diese Zolltarifnummer für Ihr Produkt zukünftig anwenden oder nicht.

Wir benötigen von Ihnen dieselben Informationen wie diejenigen, welche im Fragebogen 40.10 für eine verbindliche Zolltarifauskunft notwendig sind.

Sie erhalten von uns ein PDF-Dokument mit der unverbindlichen Zolltarifauskunft. Untenstehend finden Sie ein Beispiel einer solchen Einzelanfrage, die wir für einen Kunden erstellt haben:

Unverbindliche Auskünfte zu Zolltarifnummern für Ersatzteile von Maschinen finden Sie in Form einer Tabelle in unserem Blogbeitrag «Zolltarifnummer Schweiz für Ersatzteile gesucht?».

4. Gibt es eine Zollta­rif­aus­kunft Datenbank in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es leider keine Datenbank, in der bereits vom BAZG eingereihte Produkte ersichtlich wären.

Lediglich im Zolltarif Tares ist die Rubrik «Entscheide» vorhanden, in der einige VZTA der Schweiz publiziert werden. Sie finden die Entscheide im Tares in der Übersicht oben rechts:

Damit Sie eine mögliche VZTA auffinden, müssen Sie die Kapitelnummer (die ersten zwei Ziffern der Zolltarifnummer) Ihrer Ware kennen, denn die Entscheide sind nach Kapiteln sortiert:

 

Alternativ können Sie zuerst bei der Sucheingabe die Kapitel-Nummer eingeben und dann die Entscheide durchsuchen:

 

Schritt 1: Eingabe der Kapitel-Nummer im Suchfeld:

Schritt 2: Klicken Sie oben rechts auf Entscheide. Sie gelangen so direkt zu allen VZTA des Kapitels 85:

Beratung-Icon zwei sich schüttelnde Hände
Benötigen Sie Hilfe bei der Einreihung Ihrer Produkte in den Zolltarif Tares?

Gerne unterstützen wir Sie mit einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Ihr Produkt. Diese enthält auch die rechtlichen Begründungen, wieso wir dieses Produkt entsprechend tarifiert haben.

5. Gibt es eine Zollta­rif­aus­kunft Datenbank in der EU?

Ja, diese gibt es in Form der EU Zolltarifauskunft Datenbank. Im EU-Fachjargon heisst sie «Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte» (EVZTA) und ist ein wertvolles Hilfsmittel bei der Einreihung der Waren in den Zolltarif. Die EU- und die Schweizer Zolltarifnummern sind auf den ersten sechs Stellen identisch. Somit können auch Sie als Vertreter einer Schweizer Firma von dieser Datenbank profitieren. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte der EU sind zwar für die Schweizer Zollanmeldung nicht bindend, jedoch geben Sie hilfreiche Hinweise.

Die VZTA Abfragen in der Datenbank der EU können Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Union durchführen.

Es gibt in der Eingabemaske verschiedene Möglichkeiten, nach VZTA’s zu suchen. Geben Sie beispielsweise ein Stichwort ein und klicken Sie auf «Abfrage starten». Danach werden Ihnen diverse VZTA aufgelistet und Sie können die einzelnen Entscheide der EU anschauen. Oftmals finden Sie auch Bilder zu den einzelnen Anfragen, welche Ihnen bei einer Tarifierung eine wertvolle Hilfe leisten können.

Mit dieser Abfrage der VZTA erhalten Sie eine Auflistung der Entscheide aus verschiedenen EU-Staaten. Sie können sich die Liste anzeigen lassen oder Sie klicken auf «Thumbnail View» (Symbolanzeige), damit Sie auch die dazugehörigen Bilder in der Übersicht sehen.

Sie können die einzelnen VZTA anschauen und finden dort die Beschreibung des Produkts sowie die rechtlichen Begründungen für die Einreihung. Bei der Begründung finden Sie die Informationen, nach welchen Allgemeinen Vorschriften Zolltarif des Harmonisierten Systems die Einreihung erfolgte und welche Anmerkungen und Erläuterungen für die Tarifierung massgebend sind.

Wir als Zollberater nutzen diese Informationen der EU-Datenbank der VZTA oft, damit wir einen Vergleich haben bei unseren Tarifierungsunterstützungen. Bitte beachten Sie aber, dass diese Informationen und Entscheide jeweils genau auf das angefragte Produkt zugeschnitten sind. Bei einer kleinen Abweichung der Zusammensetzung, der Verwendung etc. kann das Produkt unter eine andere Zolltarifnummer fallen.

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2 Beiträge zu «Zolltarifauskunft»

Peter Schmid30. November 2021

Guten Tag
Exportiere alte Gegenstände von CH-Arbon nach Bangkok.
Suche nun eine Zolltarifnummer für ein Schweissschutzschild und Cheminegarniturständer. Warte gerne auf Ihre Antwort.
MFG
Peter Schmid

Lea Derendinger

30. November 2021

Guten Tag Herr Schmid

Danke für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Aufgrund der Warenbezeichnung können wir Ihnen keine Zolltarifnummer für diese Produkte heraussuchen. Wir benötigen detaillierte Angaben zu Material, Einsatz in welcher Maschine, Funktion, Gewicht etc. um Güter für unsere Kunden zu tarifieren. Falls Sie an einer unverbindlichen Tarifauskunft für Ihre Produkte interessiert sind, führen wir diese kostenpflichtige Dienstleistung gerne für Sie aus. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Auftrag per E-Mail erteilen an: info@finesolutions.ch

Bei Ihrer Anfrage wäre es noch relevant zu wissen, ob diese Güter privat versendet werden oder an eine Firma in Bangkok. Die Importvorschriften für gebrauchte Güter sind jeweils recht restriktiv und vielleicht dürfen die Güter gemäss den thailändischen Zollvorschriften nicht oder nur mit einer Bewilligung importiert werden.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Lea Derendinger