Eine falsche Retoure kann rechtliche Folgen haben. So etwa beim Unterverzollen defekter Geräte: Gibt der Kunde deren effektiver Wert nicht an, handelt es sich um eine Unterfakturierung, was nicht den Zollrichtlinien entspricht. Sofern bewilligungspflichtige Güter willkürlich retourniert werden und der Importeur dafür keine Bewilligung beantragen konnte, da er vom Kunden nicht informiert wurde, kann es im schlimmsten Fall sogar zu einem Strafverfahren führen.
Leider konnte der Maschinenhersteller, bei welchem die Ursprungsüberprüfung stattgefunden hat, die Präferenzeigenschaft des Gerätes für den Reexport nicht nachweisen und der Kunde musste nachträgliche Zollabgaben bezahlen, welche er postwendend beim Hersteller zurückforderte. Das Unternehmen erkannte die Lücken im Retourenprozess und setzte die nötigen Massnahmen im Betrieb um. Mit einem sinnvollen Retourenmanagement können Sie zeitintensive Abklärungen, unnötige Zollbelastungen und rechtliche Risiken minimieren.
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