Chartera Output - wie Sie Zollquittungen herunterladen
Mit dem neuen Chartera Output können Sie elektronische Zollquittungen Import und Export kostenlos vom BAZG-Server herunterladen. Wir zeigen, wie es geht und geben Praxistipps zur Aufbewahrung.
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, warum sich für internationale Einkäufe und Verkäufe die FCA Incoterms® (Free Carrier / frei Frachtführer) besser eignen als EXW Incoterms®. Und zwar sowohl bei der Anwendung der Incoterms® 2010 als auch bei der Version Incoterms® 2020. Dabei sind Incoterms® internationale Lieferklauseln, die von der ICC in Paris (International Chamber of Commerce) erarbeitet und herausgegeben werden.
Die Incoterms® EXW (Ex Works / Ab Werk) werden von vielen Firmen standardmässig für internationale Lieferungen vereinbart, obwohl FCA besser wären unter verschiedenen Aspekten, auf die wir im Detail eingehen werden.
«Wir liefern im Export mit EXW und im Einkauf vereinbaren wir DDP. Dadurch müssen wir uns nicht um den Transport kümmern.»
Diese Aussage hören wir als Zollberater regelmässig. Doch dahinter steckt noch viel mehr als nur «Wer organisiert und bezahlt den Transport?».
Was die Incoterms® regeln:
Was die Incoterms® nicht regeln:
Die Incoterms® kommen in der Einkaufs- oder Verkaufsabwicklung sehr früh zur Anwendung. Bereits in der Angebotsphase sollten sie berücksichtigt und klar definiert werden. Spätestens bei der vertraglichen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer muss geregelt sein, mit welchen Incoterms® die Güter geliefert werden und wer die Verantwortung für welche Teilbereiche trägt. Verkäufer und Käufer sind unsicher, wenn nicht klar ist, wer für welche Aufgaben zuständig ist und wer welche Risiken trägt!
Häufige Gründe für Unsicherheiten:
Viele Schweizer Firmen benutzen die Incoterms® EXW für die Abwicklung ihrer Exportsendungen. Der Exporteur trägt mit dieser Abholklausel zwar das geringste Risiko, doch es entstehen oft diverse Probleme, die erst zu spät erkannt werden.
Weswegen nun für ein einheitlicheres Verständnis eine einfache Erläuterung der Klauseln folgt:
Wie oft warten Sie als Exporteur tagelang bis Ihre EXW-Sendung vom Käufer aus Ihrem Lager übernommen wird? Dies kann unnötige Engpässe im Lager des Verkäufers verursachen. Der Exportsachbearbeiter muss ausserdem mehrmals beim Kunden nachfragen, wann die Sendung abgeholt wird. Dies kostet den Exporteur Zeit und Geld.
Incoterms® FCA verwenden.
Die Abholung mit dem Spediteur (vom Käufer gewähltes Unternehmen) wird vom Verkäufer organisiert und terminiert. So läuft es reibungsloser. Die Waren werden zeitnah abgeholt.
Das Beladen der Exportsendung vom Lager des Verkäufers auf das erste Verkehrsmittel liegt bei EXW in der Verantwortung des Käufers. Dieser befindet sich jedoch im Ausland und kann die Beladung in der Praxis nicht selber durchführen. Wenn er einen Spediteur damit beauftragt, kann es sein, dass der Fahrer die Beladung auch nicht vornehmen darf, weil der Spediteur strikt nach den «AB SPEDLOGSWISS» (Allgemeine Bedingungen des Verbands, welche die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Speditions- und Logistikunternehmen und ihren Kunden regelt) arbeitet:
Soweit nicht abweichende Vereinbarungen bestehen, ist die Erstbeladung der Transportmittel und Transportbehältnisse Sache des Absenders und die Letztentladung diejenige des Empfängers.
Hilft der Chauffeur beim ersten Belad oder letzten Entlad oder besorgt er diese Manipulation auf ausdrückliches Verlangen des Absenders oder Empfänger allein, ist er als Hilfsperson des Absenders bzw. des Empfängers zu betrachten.
Auch wenn die Beladung durch einen Mitarbeiter des Verkäufers vorgenommen wird, führt dieser die Beladung im Auftrag des Käufers durch, der für diesen Arbeitsschritt das Risiko trägt. Sie können sich nun vorstellen, dass es zu einem Streitfall kommen wird, wenn es bei der Beladung zu einem Schadenfall kommt. Der Käufer wird den Verkäufer beschuldigen, da der Lagermitarbeiter die Güter beladen hat, obwohl der Käufer für das Beladen verantwortlich ist.
Incoterms® FCA verwenden anstatt EXW.
Dann ist das Beladen am benannten Lieferort Aufgabe des Verkäufers.
Dürfen Sie jedem Fahrer oder Chauffeur Zugang zu Ihrem Exportlager gewähren? Wenn ein Exporteur etwa ein «Bekannter Versender» in der Luftfracht oder ein AEO ist, muss dieser restriktive Zutrittsberechtigungen zum Lager sicherstellen. Oft ist das Einhalten dieser Sicherheitsaspekte nicht möglich, wenn der Fahrer eines Transportunternehmens die Güter selber belädt und dafür das Equipment wie zum Beispiel den Stapler des Verkäufers verwenden muss.
Incoterms® FCA verwenden anstatt EXW.
Die Beladung sollte aus Sicherheitsgründen vom Verkäufer durchgeführt werden und nicht vom Fahrer.
Kann Ihr Käufer als ausländischer Kunde wirklich die Ausfuhrverzollung aus der Schweiz durchführen? Viele Exporteure arbeiten mit einer Softwarelösung zum Erstellen der e-dec Export Ausfuhrliste. Auch für EXW-Sendungen wird oftmals eine Ausfuhrzollanmeldung in Form einer Ausfuhrliste erstellt. Dies bedeutet, dass der Exportsachbearbeiter über die vertragliche Vereinbarung hinaus Arbeiten erledigt, obwohl dies bei EXW Sache des Käufers wäre.
In der Praxis kommt es in solchen Fällen häufig vor, dass die Ausfuhrverzollung nicht korrekt abgewickelt wird – gerade wenn ein ausländisches Transportunternehmen vom Käufer beauftragt wird. So muss der Exportsachbearbeiter erneut Zeit aufwenden, um an den zwingend benötigten Ausfuhrnachweis in Form der Veranlagungsverfügung Ausfuhr zu gelangen.
Auch wenn durch den Exporteur bei EXW-Sendungen keine Ausfuhrliste erstellt wurde, ist es oft sehr zeitraubend, den entsprechenden Ausfuhrnachweis zu erhalten. Dieser Nachweis wird jedoch aus steuerrechtlicher Sicht vom Verkäufer zwingend benötigt, sofern die Verrechnung an den Käufer ohne Fakturierung der schweizerischen Mehrwertsteuer vorgenommen wurde. Dies ist bei fast allen Exportgeschäften der Fall.
Incoterms® FCA verwenden anstatt EXW.
Die Zollformalitäten und die Verzollung erledigen Sie besser selber. Dann gelangen Sie einfacher und schneller an den Ausfuhrnachweis – ohne lästiges Nachfassen.
Es gibt noch viele weitere Probleme, die in der Praxisanwendung der Incoterms® EXW auftauchen können. Darum empfiehlt sich die Anwendung der Incoterms® FCA bei internationalen Lieferungen.
Die in diesem Beitrag erläuterten Schwierigkeiten bei der Anwendung der EXW-Klausel für internationale Lieferungen bleiben auch bei Verwendung der Incoterms® 2020 weiterhin bestehen. Die Lieferklausel FCA wurden in der Publikation der Incoterms® 2020 präzisiert und es wurde eine Ergänzung hinsichtlich der Anwendung FCA bei Seefracht-Sendungen aufgenommen. Oft wird in einem Bank-Akkreditiv ein Seefracht-Konnossement mit dem An-Bord-Vermerk verlangt und der Verkäufer der Waren muss dieses Konnossement zusammen mit weiteren Unterlagen an die Akkreditiv-Bank einreichen. Da der Kosten- und Gefahrenübergang bei FCA-Verkäufen vor der Verladung auf das Schiff erfolgt, hat die Beschaffung des An-Bord-Konnossement bisher Probleme verursacht. Neu wurde ein optionales Verfahren aufgenommen, welches bei entsprechender Vereinbarung durch den Käufer und Verkäufer vorsieht, dass der Käufer den Frachtführer anweisen darf, das An-Bord-Konnossement an den Verkäufer zu liefern, sobald die Verladung auf das Schiff erfolgt ist. Der Verkäufer muss dem Käufer das An-Bord-Konnossement übermitteln, sofern dieses auf Kosten und Gefahr des Käufers erstellt wurde.
Diese beantworten wir gerne anlässlich unseres Firmenseminars Praxisanwendung Incoterms® 2020 in Ihrem Haus.
Incoterms® ist eine eingetragene Marke der ICC (International Chamber of Commerce), Paris
fineSolutions ist eine von ICC unabhängige Organisation.
Quelle der Incoterms® Textauszüge:
Buch «Incoterms® 2020» der ICC Paris / ICC Germany.
Die vollständigen Texte der Incoterms® 2020 können Sie direkt im ICC Store erwerben.
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