Eine Schweizer Firma stellt Schleifmaschinen für die Metallbearbeitung her. Diese Schleifmaschinen werden im Tares unter der vierstelligen Zolltarifnummer 8460 eingereiht. Die Maschinen sollen nach Ägypten verkauft werden, wo Zölle / Zollabgaben von 5 % anfallen, sofern kein Präferenznachweis mitgeliefert wird.
Für die Präferenzkalkulation fokussiert sich das Unternehmen zuerst einmal auf das bilaterale Abkommen EFTA-Ägypten. In dieser Kalkulation wird festgestellt, dass die Listenregel des bilateralen Abkommens EFTA-Ägypten nicht erfüllt wird. Die Firma kauft viele Vormaterialien in der EU ein und im Freihandelsabkommen EFTA-Ägypten gelten nur EFTA-Waren und ägyptische Waren als präferenzbegünstigt, sofern ein Nachweis vorhanden ist. Somit müssen alle EU-Vormaterialien als Drittland-Anteil kalkuliert werden und dieser Anteil ist über den erforderlichen maximalen 40 % Drittland-Waren.
Nun muss sich die Firma um die diagonale Kumulation kümmern. Sobald nicht mehr nur ein Abkommen betrachtet wird, wie im obigen Abschnitt, kommen die diagonalen Kumulationsbestimmungen zum Zuge. Die Firma sollte jetzt prüfen: Mit welchen Vormaterialien kann kumuliert werden, damit die Präferenzeigenschaft der Schleifmaschine trotzdem erfüllt wird?
Im Rahmen der diagonalen EUR-MED-Kumulation muss jetzt die EUR-MED Matrix konsultiert werden. Dort ist ersichtlich, dass alle involvierten Länder untereinander das EUR-MED Ursprungsprotokoll unterschrieben haben. Wir prüfen also, ob in der Matrix in den Spalten und Zeilen EU-EG, CH-EG, CH-EU überall ein Haken vorhanden ist.
Bevor jetzt aber alle EU-Vormaterialien in der Kalkulation positiv gewertet werden dürfen, muss geprüft werden, ob für die entsprechenden Einkaufsartikel auch ein Präferenznachweis EUR-MED als Vorursprungsbeleg im Einkauf vorhanden ist. Oftmals ist dies nicht der Fall und es darf nicht kumuliert werden, da der entsprechende Nachweis im Sinne des EUR-MED nicht vorhanden ist.
Wenn aber die Vorursprungsnachweise in EUR-MED Form vorhanden sind, kann der Drittland-Anteil gesenkt werden, und die Schwelle von max. 40 % Drittland-Waren wird erfüllt. Somit wird schlussendlich kumuliert mit EU-Material und bei einer Erstellung des Präferenznachweises beim Export nach Ägypten darf eine EUR-MED Rechnungserklärung oder eine EUR-MED Warenverkehrsbescheinigung erstellt werden mit dem Vermerk: «Cumulation applied with EU».
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