Die PAN-Zone und die EURO-MED Länder zusammen bilden die PEM-Zone.
- PAN-Zone (Paneuropäische Freihandelszone):
EU, EFTA (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein), Türkei
- EURO-MED Länder (Mittelmeerländer und Westbalkanländer):
Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Syrien, Tunesien, Ukraine, Westjordanland und Gazastreifen
Es ist jedoch zu beachten, dass die Schweiz/EFTA mit einzelnen Staaten dieser PEM-Zone kein Abkommen abgeschlossen hat. Die Länder, mit welchen der Präferenzverkehr mit der Schweiz nicht möglich ist, sind: Algerien, Syrien, Kosovo, Moldau.
Am 16.12.2024 hat das BAZG kommuniziert, mit welchen Ländern die Anwendung des revidierten PEM-Übereinkommens ab 01.01.2025 freiwillig möglich ist:
• Schweiz – EU
• EFTA-Übereinkommen (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein)
• EFTA – Türkei
• EFTA – Nordmazedonien
Im Laufe des Jahres 2025 werden weitere Freihandelsabkommen angepasst und die Anwendung des revidierten PEM-Übereinkommens wird mit weiteren Ländern der PEM-Zone möglich sein.
Die folgenden Länder werden grundsätzlich in die gleiche Kategorie wie die oben genannten Länder fallen. Es ist aber noch unklar, ob die entsprechenden Abkommens-Partner das revidierte PEM-Übereinkommen und die Übergangsbestimmungen bis am 31.12.2024 ratifizieren oder ab dem 1.1.2025 provisorisch anwenden.
• EFTA – Albanien
• EFTA – Bosnien und Herzegowina
• EFTA – Georgien
• EFTA – Montenegro
Deshalb ist zum heutigen Zeitpunkt (19.12.2024) noch nicht klar, ob die revidierten PEM-Regeln oder das bestehende PEM-Übereinkommen ab Januar 2025 zur Anwendung kommt.
Im Abkommen EFTA-Serbien kann ab 01.01.2025 nur das revidierte PEM-Übereinkommen angewendet werden und die Regeln des bestehenden PEM-Übereinkommens sind nicht mehr gültig.
In folgenden Abkommen jedoch kann nur das bestehende PEM-Übereinkommen genutzt werden ab 1. Januar 2025:
• CH – Färöer Inseln
• EFTA – Ägypten
• EFTA – Israel
• EFTA – Jordanien
• EFTA – Libanon
• EFTA – Marokko
• EFTA – PLO
• EFTA – Tunesien
• EFTA – Ukraine
Ein Wechsel auf die revidierten PEM-Regeln muss durch jede Firma individuell geprüft werden. Wie Sie sehen, ist es in gewisse Länder schon Pflicht (Serbien) und bei anderen Ländern gilt erst einmal noch nur das bestehende PEM-Übereinkommen oder Sie haben die Wahlfreiheit. Eine Umstellung auf das revidierte PEM-Übereinkommen hängt von Ihren Absatzmärkten ab, aber auch von Ihrer Präferenzkalkulation und von den Vorursprungsbelegen Ihrer Lieferanten.
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