Bundesrat genehmigt Anpassung des Schweizer Zollta­rifs Tares ab 1.1.2022

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01.07.2021 von Markus Eberhard
Erdkugel, um die Warenströme flitzen

Die jüngste Revision des international harmonisierten Warenverzeichnisses der Weltzollorganisation (WZO) macht eine Anpassung des Schweizer Zolltarifs Tares zur Anpassung der Zolltarifnummern nötig. Diese hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 genehmigt. Damit wird für neue Produktkategorien eine präzisere und international einheitliche Tarifeinreihung möglich, während die Belastung aufgrund von Zöllen / Zollabgaben beim Import unverändert bleibt.

Der schweizerische Zolltarif basiert auf dem internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren, das weltweit angewendet wird. Es wird unter anderem bei Freihandelsabkommen benötigt, dient als Warenliste für das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), für internationale Transporte und Handelsstatistiken, wie z.B. die Aussenhandelsstatistik. Damit es mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt hält, wird es alle fünf Jahre weltweit angepasst. Die Mitgliedstaaten der WZO sind völkerrechtlich verpflichtet, diese Anpassungen in ihre nationalen Zolltarife einzubauen.

Die nächste Revision ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Erfahren Sie im verlinkten Artikel mehr über die wichtigsten Änderungen per 1.1.2022 oder besuchen Sie unser Seminar & Webinar Tarifierung, wo wir diese Änderungen ebenfalls thematisieren.

Quellenangaben