Neues Zollgesetz kommt in parlamentarische Beratung
Jedoch Misstrauen, da «Vor vollendete Tatsachen gestellt»
Fast zwei Jahre nach Abschluss der Vernehmlassung zur Revision des Zollgesetzes des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit ist es nächste Woche so weit: Das neue Zollgesetz, das Direktor Bock vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) ausarbeiten liess und das ihm möglichst grossen Handlungsspielraum verschaffen sollte, kommt in die parlamentarische Beratung. Ab 24. Oktober befasst sich die Wirtschaftskommission WAK des Nationalrats damit und hört betroffene Wirtschaftskreise an.
Dabei war schon kurz nach Abschluss der Vernehmlassung harsche Kritik zur Revision des Zollgesetzes aufgekommen und das BAZG erhielt einen Rüffel von der Geschäftsprüfungskommission. Mittlerweile sieht das Gesetz völlig anders aus als Bocks Urversion: Statt 48 Seiten und 142 Artikel umfasst es aktuell 176 Seiten und 219 Artikel inklusive einer Liste der anzupassenden Erlasse. Vor allem das Bundesamt für Justiz (BJ) und der Eidgenössische Datenschützer (Edöb) setzten sich ein, die Bocksche Version in formaler und rechtlicher Hinsicht zu ändern.
Jetzt soll das Parlament dieses Gesetz schnell durchberaten, weil sonst die längst laufenden Reformen am Transformationsprojekt DaziT und damit dem wichtigen neuen Warenverkehrssystem Passar blockiert sind. Bisher war geplant, das Gesetz per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Allerdings sind jetzt Stimmen laut geworden, die sagen, dass das Parlament unter Zeitdruck gesetzt werde und es damit überfordert sei. Ins gleiche Horn stösst auch Sarah Wyss (SP, BS), Präsidentin der Zollgewerkschaft Garanto. Sie sagt: «Das Parlament wurde vor viele vollendete Tatsachen gestellt. Umso gründlicher muss es jetzt die Auswirkungen dieses Gesetzes klären. Wir dürfen uns nicht drängen lassen.» Es gebe viele offene Fragen, so auch bezüglich der finanziellen Auswirkungen. Auch die Sicherheitskommission SIK ist sich der Sache nicht sicher und hat eine Subkommission eingesetzt, um offene Fragen zur Sicherheit und zur Abgrenzung der Kompetenzen mit den Kantonen vertieft zu prüfen.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb), Adrian Lobsiger, nennt die Zusammenlegung von zivilen und polizeilichen Einheiten des Zolls im BAZG einen «in datenschutzrechtlicher Hinsicht bedeutsamen Vorgang». Zum einen steige der Kreis von Personen an, die sowohl zollrechtliche als auch polizeirechtliche Personendaten bearbeiten. Zum anderen sei neben dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eine weitere Sicherheitsbehörde auf Stufe des Bundes geschaffen worden. Immerhin sei das neue Gesetz an sich zwar «hochsensibel», aber nach erwirkten Korrekturen «datenschutzrechtlich vertretbar».