Freihandelsabkommen EFTA (inkl. Schweiz)-Ecuador auf den 1.11.2020 in Kraft getreten
Am 1. November 2020 ist das umfangreiche Freihandelsabkommen zwischen der EFTA, bei der die Schweiz ein Mitglied ist, und dem aufstrebenden lateinamerikanischen Ecuador in Kraft gesetzt worden. Dies, nachdem das Abkommen 2018 unterzeichnet und seither durch die verschiedenen Vertragspartner ratifiziert wurde.
Das sind erfreuliche Nachrichten für die Schweizer Aussenwirtschaft, da die Exportfirmen unter anderem unter den coronabedingten Einbrüchen leiden. Mit dem nun in Kraft getretenen Abkommen wird für Schweizer Unternehmen ein stark verbesserter Zugang zu einem zwar relativ kleinen, aber aufstrebenden Markt mit interessantem Wachstumspotenzial geschaffen. Das derzeitige Handelsvolumen im Güterbereich beläuft sich auf ca. 200 Millionen Franken.
Zu den Vorteilen des Freihandelsabkommens gehören unter anderem:
- schrittweiser Abbau von Zöllen / Zollabgaben für Schweizer Produkte in Ecuador
- ein stärkerer Schutz des geistigen Eigentums
- der Abbau bürokratischer Hürden im Handel sowie
- bessere Rahmenbedingungen beim öffentlichen Beschaffungswesen und für Direktinvestitionen
Mit dem Freihandelsabkommen neuester Generation zieht die Schweiz auch gegenüber der EU gleich, die bereits 2016 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnete. Somit haben Schweizer Exporteure gleich lange Spiesse gegenüber ihren Mitbewerbern aus der EU. Basierend auf den vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) veröffentlichten Zirkularen haben wir folgende unserer Informationsseiten textlich aktualisiert:
- Fachbegriff Präferenznachweis
- Fachbegriff EUR.1
- Fachbegriff Freihandelsabkommen
- Fachbegriff Wertgrenzen
Und selbstverständlich haben wir auch gleich unsere Unterlagen für das nächste Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung angepasst. Sollten Sie vorab Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der Zollberatung jederzeit gerne zur Verfügung.