Genauere Deklara­ti­ons­vor­schriften beim Goldim­port vom Bundesamt für Zoll und Grenzsi­cher­heit (BAZG) erlassen

Import
11.01.2021 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz

Das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) (ehemals Eidgenössische Zollverwaltung) hat anfangs Jahr schärfere Deklarationsvorschriften für den Import von Gold in die Schweiz erlassen. Damit soll die Herkunft des importierten Goldes besser erfasst werden können. Dies, nachdem die Zollbehörde eine Schelte eingefangen hat im letzten Jahr: Eidgenössische Zollverwaltung erhält Rüffel von Eidg. Finanzkontrolle wegen Goldimporten.

Die Schweiz ist bekanntermassen einer der wichtigsten Handelsplätze für das edle Metall: Etwa 70 % des weltweit geschürften Goldes wird in Schweizer Raffinerien verarbeitet, die hauptsächlich im Tessin ansässig sind. Der oben verlinkte Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom letzten Sommer über die Goldimporte attestiert der Zollverwaltung zwar einen guten Job. Doch stellte die EFK bei den Importkontrollen Verbesserungspotenzial fest. Denn bisher beschränkte sich der Auftrag der Edelmetallkontrolle einzig darauf, festzustellen, ob es sich bei den Importen um Gold handle. Woher das Edelmetall stammte, wurde nicht geprüft. Was die EFK dazu bewog, mehr Transparenz beim Goldimport zu fordern. Deshalb wurden nun die Deklarationsrichtlinien verschärft. So wird das importierte Gold in Kategorien neu unterteilt:

  • Minengold
  • Recycling-Gold
  • raffiniertes Handelsgold

Somit könne das Ziel erreicht werden, auszuweisen, wie viel Gold potenziell aus ökologisch oder sozial heiklen Herkunftsgebieten stammen könnte. In der Praxis wird das mittels zwingender Deklaration eines statistischen Schlüssels bei dieser Zolltarifnummer umgesetzt. Dieser ist bei der Einfuhrzollanmeldung neu ein Pflichtfeld und damit kann die Edelmetallkontrolle nachvollziehen, um welche Kategorie Gold es sich handelt. Da der Schlüssel angemeldet werden muss, ist es für die Importdeklaration in dieser Art und Weise transparent. Der schweizerische Zolltarif Tares gehört zum internationalen HS-System und eine HS-Anpassung (neue Zolltarifnummern und Änderungen auf der vier- oder sechsstelligen Position) wurde per Januar 2022 vorgenommen.

Allerdings ist es in der Praxis sehr schwierig, die Herkunft von eingeschmolzenem Gold zu bestimmen. Dank zusätzlicher Mittel könnten die Goldprüfer jetzt aber vermehrt auch stichprobenartige Kontrollen machen. Zu diesem Zweck haben sie sich ein Informationsnetzwerk aufgebaut. Dieses soll Berichte aus Medien und von Nichtregierungsorganisationen auswerten und Daten zu den Importen in die Schweiz analysieren.

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Quellenangaben