Bewilli­gungs­pflicht

Exportabwicklung 17.01.2019 von Lea Derendinger
Lesezeit 3 min Kommentare 2

Kunden fragen uns oft «Brauche ich für unsere Exportsendungen eine Ausfuhrbewilligung?» Viele Firmen übermitteln Ausfuhrzollanmeldungen für ihre Sendungen selbst und gehen automatisch davon aus, dass ihre Waren «bewilligungsfrei» sind, weil der Code 2 standardmässig in der e-dec Software hinterlegt ist. Diese Codes haben jedoch eine zentrale Bedeutung und müssen bewusst gewählt sein. Was es mit der Bewilligungspflicht auf sich hat, erfahren Sie in dieser Zollbegriffserklärung.

1. Was ist die Bewilligungspflicht?

Der Begriff «Bewilligungspflicht» ist weit gefasst. Wir meinen damit die Bewilligungspflicht, die sich bei der Ausfuhr in Bezug auf die Exportkontrolle ergeben kann.

Im Export taucht bei vielen Zolltarifnummern der Kapitel 84 (mechanische Maschinen) und 85 (elektrische Maschinen) im Tares, dem Schweizer Zolltarif, unter der Rubrik «Bewilligungspflicht» folgender Hinweis auf:

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Hinweis Bewilligungspflicht

Wenn Sie einen Hinweis auf eine mögliche Bewilligungspflicht für Dual-Use-Güter sehen, wissen Sie, dass Ihr Unternehmen von der Exportkontrolle betroffen ist. Lesen Sie dazu den detaillierten Zollbegriff Dual-Use-Güter. Welche Informationen dem SECO bei Rückfragen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie in unserem Blogartikel «Wie das SECO Sendungen auf Exportkontroll-Vorschriften prüft».

Der Hinweis in Tares auf Dual-Use-Güter bedeutet also nicht, dass die Produkte unter einer Tarifnummer mit einem solchen Hinweis auch in jedem Fall eine Ausfuhrbewilligung benötigen. Er ist wirklich als Hinweis auf eine mögliche Bewilligungspflicht zu verstehen. Der Sachbearbeiter, welcher schlussendlich die Zollanmeldung übermittelt, bestätigt mit der Auswahl des zutreffenden Bewilligungspflichtcodes, ob eine Exportbewilligung benötigt wird oder nicht

2. Welche Bewilli­gungs­pflicht­codes gibt es?

Es gibt folgende Bewilligungspflichtcodes:

Pflichtcode Bedeutung Anwendbar für Zolltarifnummern
Code 0 nicht bewilligungspflichtig die im Tares keinen Hinweis zur Bewilligungspflicht enthalten.
Code 1 bewilligungspflichtig bei denen ein Hinweis im Tares zu einer bestimmten Bewilligungspflicht besteht und eine Bewilligung für  das Ausfuhrgeschäft eingeholt wurde.
Code 2 bewilligungsfrei gemäss Deklarant bei denen zwar ein Hinweis im Tares zu einer Bewilligungspflicht besteht, aber nach der Überprüfung bewilligungsfrei exportiert werden dürfen.
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Hinweis

Wichtig: Die Überprüfung der Güter ist nur ein Teilbereich der Exportkontrolle. Vergessen Sie nicht, die länderspezifischen Sanktionsmassnahmen zu überprüfen und ermitteln Sie, ob Ihr Geschäftspartner oder die Firmenadresse auf einer der internationalen Sanktionslisten auftaucht, indem Sie die Sanktionslistenprüfung durchführen. Dies geht am einfachsten mit einer Software für Sanktionslistenprüfung.

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Wie wir Ihnen bei diesem Thema helfen können

Die Thematiken der Bewilligungspflicht sowie der Dual-Use Güter ist vor allem für Einsteiger und Unerfahrene oftmals ein Buch mit sieben Siegeln. Deshalb lernen Sie in unserem Seminar Exportkontrolle auch die Grundlagen kennen, damit Sie im Anschluss die notwendigen Abklärungen in Ihrem Betrieb selber vornehmen können.

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Mit unseren Fachbeiträgen wollen wir Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit erheben. Sie sind ohne Hilfe von KI erstellt worden aufgrund der Erfahrungen und des Wissens unserer Mitarbeitenden. Zudem sind wir bestrebt, die Inhalte stets aktuell zu halten und sinnvolle Beispiele aus der Praxis einfliessen zu lassen.

Der Exporteur / Importeur ist jedoch selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetze verantwortlich.

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2 Beiträge zu «Bewilligungspflicht»

Emanuella Duhanaj 8. Juni 2022

Hallo Frau Derendinger,

Ich habe eine Frage bezüglich der Bewilligungspflicht Code 2 "Bewilligungsfrei".
Gibt es hier eine Art Formblattvorlage/Erklärung, welche man bei den Versandunterlagen beilegen kann und für die Verzollung hilfreich sein kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre rasche Rückmeldung!

Freundliche Grüsse
Emanuella Duhanaj,
Maropack AG (Schweiz)
Guten Tag Frau Duhanaj

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion. Falls Sie die Ausfuhrliste selbst erstellen, deklarieren Sie diesen Code als Deklarant selbst und es benötigt keine Erklärung an den Spediteur. Falls Sie aber die Ausfuhrzollanmeldung durch den Spediteur erstellen lassen, kann es sein, dass Sie vom Spediteur angefragt werden, ob Ihre Güter bewilligungspflichtig sind. Jeder Spediteur hat hierzu seine individuellen Vorlagen oder verlangt einfach eine E-Mail mit dieser Information. Es gibt also keine einheitliche Vorlage, wie Sie diese Information den Verzollungsdienstleistern/Spediteuren mitteilen müssen.

Wichtig ist, dass Sie Ihr ganzes Produktesortiment auf die Bewilligungspflicht geprüft haben, damit Sie mit Sicherheit wissen und mitteilen können, welche Güter bewilligungspflichtig sind und welche bewilligungsfrei sind.

Ich hoffe, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Lea Derendinger