Der «Tares» ist der elektronische Schweizer Zolltarif, der seit dem Jahre 2004 kostenlos als Online-Anwendung vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) zur Verfügung gestellt wird. Anno dazumal löste er den gedruckten Zolltarif in Buchform (früher «D3» genannt) ab. Diese «Wälzer» umfassten rund 1000 Seiten – pro Sprache und waren jeweils kurz nach Druck bereits wieder veraltet.
Mithilfe des Tares können Sie stets aktuelle Zolltarifnummern sowie dazugehörige Erläuterungen und Entscheide über Warentarifierungen heraussuchen, die Sie für jeden Import- und Exportvorgang benötigen. Ausserdem profitieren die Nutzer von einer Volltextsuche nach allen Tarif-, Zollbegünstigungs- und Schlüsseltexten. Ebenso finden sich zudem Links auf Zollkontingente, Wechselkurse und andere wichtige Informationen. Deshalb ist die Tares-Anwendung relativ einfach, nicht aber die Einreihung von Waren in den Zolltarif. Bei der Tarifierung müssen auch die Allgemeinen Vorschriften Zolltarif beachtet werden und detaillierte Produktkenntnisse sind zwingend notwendig.
Wie Sie den aktuellen Tares anwenden und welche weiteren nützlichen Informationen Sie sonst noch finden, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag. Der Tares wird voraussichtlich ab 2026 durch eine neue «Tarif Abfrageanwendung» ersetzt.
Unsere Fachbeiträge sollen Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils sehr komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir sind bestrebt, die Inhalte aktuell zu halten, bieten dafür aber keine Garantie.
Der Exporteur / Importeur ist selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetzgebungen verantwortlich.
1. Was ist der Tares?
Der Begriff Tares steht für die elektronische Version des Schweizerischen Gebrauchstarifs, auch Zolltarif genannt. Die Online-Applikation des Tares Zolltarifs wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kostenlos zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert.
Der Begriff «Gebrauchstarif» ist nicht mit dem Begriff «Generaltarif» zu verwechseln. Im «Generaltarif» sind die gesetzlichen und im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vertraglich vereinbarten Zollansätze aufgeführt. Durch Verordnungen des Bundesrats können diese Zollansätze für die Schweiz herabgesetzt oder erhöht werden. Für den täglichen Gebrauch muss also immer der Schweizer Gebrauchstarif Tares angewendet werden. Nutzen Sie also immer den Tares Zolltarif (Online-Tool), damit Sie die aktuellsten Informationen erhalten.
2. Wann brauchen Sie den Tares?
Alle Waren, welche Sie importieren oder exportieren, müssen bei der Ein- oder Ausfuhr nach dem Tares Zolltarif verzollt werden. Das heisst, es muss eine Zolltarifnummer (ZTN) vorhanden sein. Diese können Sie mithilfe des Tares des Zolls ausfindig machen.
Wenn Sie Waren exportieren, müssen Sie als Exporteur die entsprechende Nummer bestimmen und in der Exportrechnung angeben. Welche Rechnungsarten zur Anwendung kommen können, lesen Sie im Beitrag Proforma-Rechnung. Aufgrund der Angaben in Ihrer Rechnung erstellt der Zolldeklarant dann die Ausfuhrzollanmeldung im e-dec Export Verfahren für Sie (sofern Sie keine e-dec Softwarelösung haben und diese selbst erstellen). Im Bestimmungsland wandelt der Zolldeklarant bei der Einfuhrverzollung die schweizerische ZTN in die länderspezifische Zolltarifnummer des entsprechenden Landes um. Die ersten sechs Stellen geben den Hinweis, um welche Waren es sich im HS handelt und danach sucht der Zolldeklarant die korrekten letzten Stellen der anzumeldenden Tarifnummer heraus.
Wenn Sie Waren importieren, sollte Ihr Lieferant die Zolltarifnummer seines Landes auf der Rechnung angeben. Der Deklarant übernimmt den sechsstelligen HS-Code, leitet davon die Schweizer Tarifnummer ab und erstellt damit die Schweizer Einfuhrzollanmeldung. Er kann diese nur korrekt ableiten, wenn alle wichtigen Angaben zur Bestimmung der achtstelligen Tarifnummer in der Lieferantenrechnung vorhanden sind. Sie sehen die deklarierte Nummer in der Veranlagungsverfügung, welche Sie auf Richtigkeit kontrollieren müssen.
Für den Import in die Schweiz sind Sie als Importeur verantwortlich und zahlen auch auf der entsprechenden Zolltarifnummer des Lieferanten die Zollabgaben. Bei einer Falschangabe haften Sie als Importeur dafür. Wir empfehlen, dem Lieferanten bezüglich der Tarifnummer nicht blind zu vertrauen. Prüfen Sie also die Nummer in der Lieferantenrechnung und auf der Veranlagungsverfügung.
3. Gibt es auch den Tares Deutschland?
In Deutschland gibt es auch einen Tares des Zolls, der allerdings Taric genannt wird. Als EU-Mitglied wendet Deutschland die Zolltarif-Datenbank der Europäischen Union an. Über diese Datenbank können Sie die EU-Zolltarifnummern für Ihre Produkte ausfindig machen. Im Taric ermitteln Sie ebenfalls, welche Zollabgaben Ihr Kunde in der EU bezahlen muss.
Der Taric gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und gibt einen Überblick über die Massnahmen, die bei der Einfuhr von Waren in die EU oder Ausfuhr von Waren aus der EU beachtet werden müssen.
4. Grundkenntnisse Schweizer Tares
Verwenden Sie diesen Link auf die Behördenseite, um direkt zur Startseite des Schweizer Zolltarifs zu gelangen. Hier sehen Sie im unteren Bereich wichtige Mitteilungen (z.B. Aktualisierungen der Zollansätze) der dafür verantwortlichen Schweizer Behörde, des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
In der Einstiegsmaske klicken Sie auf «Eintreten»:
Nach dem Eintritt in den Tares des Zolls wird Ihnen der Bildschirm der Tarifsuche angezeigt. Hier können Sie auf unterschiedliche Arten Ihre Tarifnummer suchen. Hinter den einzelnen Eingabefeldern sehen Sie Fragezeichen und wenn Sie darauf klicken, finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Feldern.
Der Tares Zolltarif steht in folgenden Sprachen zur Verfügung:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
Sie können oben rechts die Sprache ändern:
Wenn Sie nicht mit der «Tarifsuche» Ihre Zolltarifnummer ausfindig machen wollen / können, steht Ihnen auch die Tarifübersicht zur Verfügung. So können Sie zuerst schauen, in welchem Abschnitt sich Ihre Produkte befinden, danach klicken Sie weiter in das einzelne Zolltarifkapitel und gelangen somit immer eine Ebene tiefer, bis Sie die korrekte Nummer gefunden haben.
Die hierarchische Struktur ist wie folgt aufgebaut:
Wenn Sie eine Zolltarifnummer suchen, beginnen Sie also von oben und gehen Sie Stufe für Stufe nach unten, bis Sie bei der achtstelligen Nummer angelangt sind.
Bei manchen Nummern sind zudem dreistellige Statistische Schlüssel vorhanden.
Die Tarifnummer 8419.8100 ist für Maschinen zum Zubereiten von heissen Getränken gedacht. Da wir in der Schweiz eine starke Kaffeemaschinenindustrie haben, muss man beim Export von gewerblichen Kaffeemaschinen einen zusätzlichen Schlüssel 911 deklarieren, damit diese in der Aussenhandelsstatistik entsprechend aufgeführt werden.
5. Wie funktioniert eine Suche der Zolltarifnummer im Tares?
Bevor Sie eine Tares-Abfrage starten, müssen Sie zuerst die Kopfdaten korrekt einstellen. Falls Sie eine Zolltarifnummer für die Ausfuhrzollanmeldung benötigen, wählen Sie die Verkehrsrichtung Ausfuhr. Die Abfragemaske ist nun in grüner Farbe dargestellt.
Möchten Sie eine Zolltarifnummer eines Lieferanten überprüfen, dann wählen Sie im Tares des Zolls die Verkehrsrichtung Einfuhr. Bei der Eingabe der ZTN des Lieferanten beachten Sie zudem, dass Sie diese nur sechsstellig erfassen, da die letzten zwei Stellen länderspezifisch sind und Sie sonst die Nummer im Tares nicht finden. Die Abfragemaske wird bei der Verkehrsrichtung Einfuhr in blauer Farbe angezeigt.
Falls Sie im Tares auf der Suche nach Ersatzteilen für Maschinen sind, lesen Sie unseren Blogbeitrag «Zolltarifnummer Schweiz für Ersatzteile gesucht?».
6. Suche mit der Zolltarifnummer anhand eines Praxisbeispiels
Wenn Sie die sechsstellige Nummer Ihres Produktes bereits kennen, suchen Sie auf dieser Basis nach der finalen achtstelligen Schweizer Zolltarifnummer.
Sie erhalten von Ihrem Lieferanten aus Deutschland Motoren mit einer Leistung von 35 W und einem Stückgewicht von 2 kg. Diese werden bei Ihnen im Werk bearbeitet und anschliessend wieder exportiert. Auf der Lieferantenrechnung ist die Nummer 8501.109190 ersichtlich. Die ersten sechs Ziffern einer Tarifnummer sind bekanntlich international gleich. Geben Sie die sechsstellige Nummer in der Suchmaske ein und klicken Sie auf «Suchen»:
Sie erhalten eine Auswahl an achtstelligen Nummern. Sie wissen, dass Ihre Motoren 2 kg schwer sind, also trifft die achtstellige Zolltarifnummer 8501.1010 zu:
7. Suche mit Text anhand eines Praxisbeispiels
Sie stellen Kugellager (Stückgewicht 8 Gramm) her und möchten diese zu Ihrem Kunden nach Deutschland exportieren.
Da Sie die Zolltarifnummer der Kugellager nicht kennen, geben Sie im Textfeld den Suchbegriff «Kugellager» ein. Klicken Sie auf «Suchen».
In diesem Beispiel erhalten Sie direkt die sechsstellige ZTN: 8482.10
Klicken Sie nun auf «Kugellager» hinter der sechsstelligen Nummer 8482.10.
Mit dem Stückgewicht des Kugellagers bestimmen Sie die finale achtstellige Zolltarifnummer im Tares des Zolls. In unserem Beispiel ist das Kugellager nicht mehr als 10 g schwer. Somit trifft die 8482.1020 zu.
Wenn Sie eine passende Zolltarifnummer gefunden haben, lesen Sie auch immer die Anmerkungen zum Abschnitt und zum Kapitel sowie die Erläuterungen zur Nummer.
Die Abschnitt- und Kapitelanmerkungen sind rechtlich verbindlich und müssen bei einer Tarifsuche zwingend konsultiert werden. In den Anmerkungen sind wichtige Hinweise enthalten, u.a. welche Ware in den entsprechenden Abschnitt oder in dieses Zolltarifkapitel eingereiht wird oder nicht.
Die Erläuterungen zum schweizerischen Zolltarif sind Dienstvorschriften über die tarifmässige Behandlung der Waren. Diese geben Ihnen wichtige Hinweise, wie z.B. ein Produkt funktionieren muss, damit es in dieser Nummer eingereiht wird. Es werden auch weitere Beispiele aufgelistet, welche Art von Waren noch in dieser Nummer tarifiert werden. Zudem finden Sie Abgrenzungen zu anderen vierstelligen Zolltarifnummern in den Erläuterungen.
In den Erläuterungen zur Nummer 8482 sehen Sie unter anderem die genaue Definition von Kugellagern:
In den Entscheiden finden Sie Tarifentscheide des BAZG. Auch diese können Ihnen bei der Tarifierung Ihres Produktes helfen. Oftmals sind auch Bilder vorhanden und die effektiv tarifierten Waren werden genau beschrieben:
Wenn Sie im Tares des Zolls die Anmerkungen und Erläuterungen gelesen haben, klicken Sie auf das Lupensymbol links von der Tarifnummer.
Sie sehen in diesem Beispiel einen Hinweis zu einer allfälligen Bewilligungspflicht. Das bedeutet, dass Sie vor der Ausfuhr prüfen müssen, ob es sich um Dual-Use Güter handelt und ob Sie eine Ausfuhrbewilligung benötigen.
Sie können bei der Maske «Erweiterte Suche» die Häkchen «Suchen in den Entscheiden / Erläuterungen» anwählen. Die Chance, dass Sie dieses Wort in den Entscheiden oder Erläuterungen finden, ist viel grösser:
Achtung
Die Suche nach der Zolltarifnummer mittels Suchbegriffs ist häufig nicht so zielführend wie in diesem Beispiel. Oftmals ist es so, dass Sie keinen Treffer finden. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie sich in der Tarifübersicht beginnend vom Abschnitt, über das Zolltarifkapitel bis hin zur ZTN durcharbeiten.
Dazu haben wir auch ein Praxisbeispiel in unserem Fachbeitrag Zolltarifnummer.
8. Suche nach chemischen Elementen und Verbindungen anhand eines Praxisbeispiels
Wenn Sie beispielsweise für Ihr Produkt eine CAS- (Chemical Abstract Service) oder CUS- (Customs Union and Statistics) Nummer kennen, können Sie auch diese in der Suchfunktion eingeben.
Beispiel: Sie möchten ein Produkt mit der CUS-Nummer 32758 in den Tares einreihen. Geben Sie die Nummer in der Suchmaske ein und klicken Sie auf «Suchen».
Sie erhalten in diesem Beispiel direkt ein Ergebnis. Es handelt sich um Brompropionylchlorid.
Wenn Sie jetzt auf das Suchergebnis klicken, gelangen Sie direkt zur achtstelligen Zolltarifnummer 2915.9090. Damit sind Sie am Ziel Ihrer Suche angelangt.
Bei der Zolltarifnummer davor (2915.9010) wird beispielsweise auf die «Liste im Teil 1 b» verwiesen. Diese ist nicht so intuitiv zu finden.
Wir zeigen Ihnen nachfolgend, wo Sie diese finden:
Klicken Sie in der HTML Dokumentenbox auf Bemerkungen.
Danach öffnen Sie die «Anhänge zum Abkommen über den Handel mit pharmazeutischen Stoffen, für die Zollfreiheit gilt (Teil 1b)».
Konsultieren Sie dann die entsprechenden Anhänge I – IV.
Besuchen Sie unser halbtägiges Seminar oder Webinar Tarifierung.
An dieser Veranstaltung erfahren Sie, wie Sie den Tares richtig anwenden und die Zolltarifnummern Ihrer Produkte korrekt heraussuchen können.
Olcay Erden | Zürich Flughafen
9. Welche Informationen sehen Sie in der Detailanzeige des Tares?
Die Detailanzeige im Tares zeigt Ihnen sämtliche Informationen zu einer Zolltarifnummer an. Wenn Sie in der hierarchischen Struktur die 8-stellige erreicht haben, erscheint links ein Lupensymbol. Mit einem Klick auf das Symbol gelangen Sie in die Ansicht der Details Ihrer Zolltarifnummer.
Achtung: Die Inhalte der Detailanzeige unterscheiden sich je nachdem welche Verkehrsrichtung Sie angewählt haben. Überprüfen Sie immer zuerst, ob Sie die Details für eine Ausfuhr oder eine Einfuhr angezeigt bekommen möchten.
Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel der Detailanzeige eines Durchflussmessers der Zolltarifnummer 9026.1000 in der Verkehrsrichtung Einfuhr aus Deutschland. Weiter unten finden Sie die Erläuterungen zu den Nummerierungen in der Abbildung.
1. Anzeige Zollansätze und Bemessungseinheit
Die Zollansätze sind Bestandteil des Zolltarifgesetzes (ZTG) und somit für die Zollbehörde und den Zollpflichtigen verbindlich. Bei der Verkehrsrichtung Ausfuhr fehlt das Element der Zollansätze, da bei der Ausfuhr keine Zölle anfallen.
Normal = Der Normal-Zollansatz kommt zum Tragen, wenn die Schweiz mit dem Versendungsland kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder der Lieferant zwar in einem Freihandelspartnerland sitzt, jedoch keinen Präferenznachweis erstellt. In unserem Beispiel ist der Zollansatz per se 0.00 Fr. je 100 kg brutto. So wird es auch bei den meisten Zolltarifnummern der Tarifkapitel 25-97 aussehen aufgrund der Abschaffung der Industriezölle per 01.01.2024.
EU = Für Waren aus Staaten, mit welchen die Schweiz / EFTA ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, gewährt die Schweiz präferenzielle Zollansätze. Dies aber nur, sofern ein gültiger Präferenznachweis vom Lieferanten erstellt wird. Bei allen Waren (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Produkten der Tarifkapitel 1-24) beträgt der Zollansatz 0.00 Fr. je 100 kg brutto, sofern der präferenzielle Zollansatz angewendet werden kann. Der EU Präferenzansatz wird Ihnen angezeigt, weil Sie als Versendungsland DE / Deutschland angewählt haben. Falls Sie die Präferenzansätze anderer Länder nachschauen möchten, können Sie entweder anstelle DE Ihr gewünschtes Land eingeben, oder auf den Reiter «Anzeige aller Ansätze» klicken, dann gelangen Sie in die Übersicht aller möglichen Präferenzansätze.
2. Anzeige Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz ist im Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) geregelt. Diese Abgaben werden auch Einfuhrsteuern genannt. Bei der Verkehrsrichtung Ausfuhr wird die Mehrwertsteuer nicht angezeigt, da die Exporte von der Mehrwertsteuer befreit sind.
In der Schweiz wird zwischen dem Normalsatz von 7,7 % und dem reduzierten Steuersatz von 2,5 % unterschieden. Die Angaben zum Steuersatz im Tares sind als Hilfsmittel für die Zollveranlagung anzusehen und haben keinen gesetzlichen Charakter.
3. Anzeige Tarazuschlag
Alle Waren, für deren Verzollung keine andere Bemessungsgrundlage festgesetzt ist, werden nach dem Bruttogewicht veranlagt. Beim Tarazuschlag handelt es sich um einen sogenannten Gewichtszuschlag.
Das Bruttogewicht (Rohmasse) setzt sich aus dem Eigengewicht (Eigenmasse) der Ware sowie aus dem Gewicht der Verpackung, des Füllmaterials und der Warenträger zusammen.
Der Tarazuschlag kann dann zur Anwendung kommen, wenn Ihre Waren unverpackt transportiert werden, obwohl diese Waren üblicherweise verpackt werden, oder wenn die Verpackung einen ungenügenden Schutz gegen Transportschäden aufweist. Wenn dies zutrifft, erfolgt die Einfuhrverzollung auf dem Nettogewicht (Eigenmasse) der Ware und der aufgeführte Tarazuschlag wird mit dem angezeigten Prozentsatz (je nach Zolltarifnummer zwischen 5 und 25 %) zum Nettogewicht dazugerechnet. Der Tarazuschlag wird auch erhoben, wenn der Warenführer / Importeur eine Nettoveranlagung beantragt.
Mit dem Tarazuschlag will das BAZG verhindern, dass aufgrund der Importveranlagung nach Bruttogewicht, kein Vorteil für den Importeur entsteht, wenn dieser zur Einsparung von Zollabgaben die Ware ungenügend verpacken lässt. Eine ungenügende Verpackung führt somit nicht dazu, dass weniger Zoll bei der Einfuhr in die Schweiz bezahlt werden muss.
4. Anzeige Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)
Die Hinweise im Tares betreffend Nichtzollrechtlichen Erlassen (NZE) sind auch unverbindlich und es ist Ihre Pflicht als Importeur zu prüfen, ob die Waren einem nichtzollrechtlichen Erlass unterstellt sind.
5. Hinweise zum Ausfüllen der Zollanmeldung / zusätzliche Angaben
Unter diese Rubrik fallen diverse weitere Hinweise, die für das Ausfüllen der Zollanmeldungen (z.B. statistische Zusatzangaben oder Angaben zum Meldewesen) massgebend sind.
Zum Beispiel wird beim Durchflussmesser eine Zusatzmenge pro Stück beim Ausfüllen der Zollanmeldung verlangt. Der Zolldeklarant wird somit ein Plausibilitätsfehler vom e-dec Import zurückgemeldet bekommen, wenn er beim Erfassen der Einfuhrverzollung die effektive Anzahl Stücke der Durchflussmesser im Feld Zusatzmenge nicht deklariert.
10. Welche nützlichen Informationen finden Sie zusätzlich im Tares?
10.1. Bemerkungen
In den Bemerkungen finden Sie unter anderem:
- Hinweise zu Freihandelsabkommen
- Zollkontingente
- Handelsstatistik
- Zollbegünstigungen
- Steuern
- Ein- und Ausfuhrbewilligungen
- allgemeine Vorschriften zur Auslegung des Harmonisierten Systems (HS)
- und vieles mehr.
Weitere Informationen und Datenlieferungen finden Sie in der linken Spalte, wie zum Beispiel:
10.2. Freihandelsabkommen (R30)
Damit gelangen Sie auf die Richtlinie 30 «R-30» des BAZG, wo Sie eine Übersicht aller Freihandelsabkommen sowie weitere wichtige Informationen zu den einzelnen Abkommen inklusive der Listenregeln finden.
10.3. Zirkulare
Über diesen Link gelangen Sie zu den BAZG-Zirkularen. Falls Sie diese nicht schon via den Newsdienst des Bundes per E-Mail zugeschickt erhalten, können Sie auf der Zirkular-Übersichtsseite die aktuellen Versionen konsultieren.
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