Lieferantenerklärung
Eine Lieferantenerklärung im Inland ist ein Präferenznachweis, welcher nur für Warenlieferungen innerhalb der Schweiz zur Anwendung kommt. Sie ist in deutsch, französisch oder italienisch zu erstellen (englisch ist ungültig).
Der präferenzielle Ursprung ist einer von drei Arten des Warenursprungs, welche Sie nicht miteinander verwechseln dürfen, da hinter jeder Ursprungsart andere Einsatzzwecke und gesetzliche Grundlagen stehen. Deshalb müssen Sie sich zuerst immer im Klaren sein, um welche Ursprungsart es sich handelt, die Sie ermitteln müssen.
Folgende Ursprungsarten gibt es:
Die folgende Grafik soll Ihnen einen einfachen Überblick über die Ursprungsarten geben:
Der nicht-präferenzielle Ursprung wird auch autonomer oder handelspolitischer Ursprung genannt. Dieser wird angewendet, sofern Sie ein Ursprungszeugnis erstellen müssen, weil dies Ihr Kunde verlangt. Es gibt verschiedene Bestimmungsländer, welche vorschreiben, dass für alle oder nur für bestimmte Waren ein Ursprungszeugnis zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen muss. Zusätzlich wird in diesem Fall auch eine legalisierte Handelsrechnung (Ursprungsbeglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer) verlangt. Für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Warenursprungs Schweiz gibt es Kriterien, die erfüllt werden müssen. Diese Kriterien sind in der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs (VUB) und in der Verordnung des WBF über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs (VUB-WBF) publiziert. Als Nachweis im Inland für den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren gilt die sogenannte Herstellererklärung, welche den Wortlaut gemäss Artikel 6 / Anhang 5 der VUB beinhalten muss.
Der markenrechtliche Ursprung muss beachtet werden, sofern Sie mit dem Markennamen Schweiz Werbung betreiben oder Ihre Produkte zum Beispiel mit «Made in Switzerland» als Herkunftsangabe beschriften möchten. Diese Ursprungsart ist durch das Swissness-Gesetz geregelt, das auch die Verwendung des Schweizerkreuzes oder des schweizerischen Wappens definiert.
Nicht zu verwechseln ist der markenrechtliche Warenursprung mit der Anforderung von Markierungsvorschriften in einem Bestimmungsland. Oftmals wird verlangt, dass auf einer Transportverpackung die Aufschrift «Made in Switzerland» angebracht wird. Die Transportmarkierung der Aussenverpackung hat nichts mit dem markenrechtlichen Ursprung zu tun und tangiert dieses Gesetz nicht.
Der präferenzielle Ursprung wird dann angewendet, wenn Sie einen Präferenznachweis erstellen möchten oder sofern Sie präferenzielle Ursprungsnachweise von Ihren Lieferanten anfragen müssen. Dies, um die Ware zollfrei oder zu reduzierten Ansätzen im Empfängerland importieren zu können. Bevor ein Präferenznachweis erstellt werden kann, sind die Kriterien des entsprechenden Freihandelsabkommens zu konsultieren und Sie müssen für Ihre gefertigten Produkte eine Präferenzkalkulation erstellen. Auch für Handelswaren (Waren, welche ohne Bearbeitung eingekauft und wieder verkauft werden) benötigen Sie Vorursprungsnachweise, bevor Sie diese Waren mit Präferenzberechtigung deklarieren dürfen.
Wir fokussieren uns in den folgenden Zollbeiträgen auf den für unser Geschäft wichtigsten Ursprung, den präferenziellen Warenursprung. Sie finden dort aber auch Informationen zu Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.
Eine Lieferantenerklärung im Inland ist ein Präferenznachweis, welcher nur für Warenlieferungen innerhalb der Schweiz zur Anwendung kommt. Sie ist in deutsch, französisch oder italienisch zu erstellen (englisch ist ungültig).
Ein Präferenznachweis ist eine Ursprungserklärung und wird nur bei Lieferungen zwischen zwei Freihandelspartnern verwendet, wenn die Präferenzeigenschaft des Produktes erfüllt ist.
Das EUR.1 Dokument ist ein Präferenznachweis für grenzüberschreitende Warenlieferungen und nur anwendbar für den Warenverkehr mit Ländern, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.
Listenregeln sind Kriterien, die Produktionswaren erfüllen müssen, damit sie je nach Freihandelsabkommen zollbegünstigt oder zollfrei importiert werden können. Synonyme sind Listenkriterien und Ursprungsregeln.
Freihandelsabkommen erleichtern den Handel zwischen Staaten, weshalb die Schweiz zahlreiche Abkommen abgeschlossen hat. Mit welchen Ländern und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie aus der Praxissicht in diesem Beitrag.
Die Zollbehörde erteilt diesen Status an exportierende Unternehmen. Ein EA hat im Rahmen der Präferenzabwicklung besondere Privilegien. Zum Beispiel: Ausstellen von vereinfachten Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Die Präferenzkalkulation ist die Berechnung der Präferenzeigenschaft eines Artikels nach den Listenregeln des jeweiligen Freihandelsabkommens. Erst durch die Berechnung kann ein Artikel den präferenziellen Warenursprung erlangen.
Wertgrenzen werden vom Zoll je FHA festgelegt und sind wichtig für Nicht-Ermächtigte Ausführer bei der Ausstellung von Präferenznachweisen. Diese müssen für eine «Ursprungserklärung auf der Rechnung» beachtet werden.
Die Bestimmung des Ursprungslands ist in vielen Fällen aus verschiedenen Gründen nicht so einfach wie gedacht. Wir erklären Ihnen nicht nur die Grundlagen, sondern zeigen auch auf, wie Sie am besten vorgehen und was Sie beachten müssen.
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