Klaus Lengwenus18. März 2024
Fallen diese Produkte unter die VOC-Abgabe?
Der Klebstoff ist in diesen Kleingebinden nicht als Gefahrgut ausgestellt.
Fabian Mäder
18. März 2024
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Grundsätzlich fallen bei der Einfuhr von VOC-haltigen Klebstoffen in die Schweiz VOC-Abgaben an. Dabei ist der VOC-Anteil relevant und insofern dieser Anteil 3 Prozent übersteigt, werden auch für Ihren Sekundenkleber VOC-Gebühren von CHF 3.00 je KG anfallen. Falls Sie den VOC-Gehalt Ihres Produktes nicht kennen, sollten Sie diese Angaben vom Hersteller / Produzenten verlangen.
Zur Information: Die Erhebung von VOC-Abgaben hat nichts mit den Gefahrgutvorschriften gemeinsam und muss unabhängig von diesen Bestimmungen geklärt werden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen einen guten Abschluss dieses Versandvorgangs. Bei allfälligen Rückfragen können Sie gerne direkt mit mir in Kontakt treten.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Fabian Mäder