Änderung der Tarifstruktur wegen Abschaf­fung der Industriezölle

Compliance 21.09.2023 von Lea Derendinger
Lesezeit 6 min Kommentare 2

Die Änderung der Tarifstruktur basiert auf dem Entscheid des Parlaments vom 2. Februar 2022, dass unser Land zukünftig keine Industriezölle mehr erhebt («Industriezollabbau») bei der Einfuhr von Industrieprodukten. Durch die Tarifstrukturänderung wurden am 01.01.2024 diverse Schweizer Zolltarifnummern im Tares angepasst.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr darüber und auch, wie Sie schneller herausfinden, ob und welche Artikel in Ihrem Unternehmen betroffen sind.

1. Hinter­gründe zur Änderung der Zollta­rif­struktur und Abschaf­fung der Industriezölle

Nachdem der Bundesrat am 2. Februar 2022 entschieden hatte, dass die Industriezölle bei der Einfuhr in die Schweiz abgeschafft werden, ist diese Massnahme per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Nachdem zwischenzeitlich wegen der sich rapide verschlechternden Bundesfinanzen plötzlich Zweifel aufgekommen waren, ob der Termin eingehalten werden soll, hatte der Bundesrat diesen final bestätigt: Bundes­rats­ent­scheid: Industrie­zölle werden definitiv per 1.1.2024 abgeschafft.

Verschiedene Faktoren tragen zur «Hochpreisinsel» bei und einer der Gründe, welche in einer Studie untersucht wurden, sind die tarifären Handelshemmnisse (Erhebung von Zöllen / Zollabgaben auf Industrieprodukten). Mit dem Ziel, die Handelshemmnisse zu reduzieren, hat der Bundesrat am 20. Dezember 2017 das Massnahmenpaket «Importerleichterungen» verabschiedet. Die Aufhebung der Zölle auf Industriegüter ist ein Bestandteil dieses Massnahmenpakets.

Die Befreiung betrifft alle Waren, die im Tares als Industrieprodukte definiert sind. Betroffen sind die Zollabgaben der Industrieprodukte der Zollkapitel 25-97, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, welche als Agrarprodukte klassifiziert sind. Deshalb gibt es eine Änderung der Tarifstruktur, die zu Vereinfachungen führt.

2. Verein­fa­chung des Zolltarifs

Wegen des Wegfalls der Zölle für Industrieprodukte ist seit 1. Januar 2024 bei der Einfuhr keine detaillierte Unterscheidung auf der Schweizer Unternummer der Zollnummer mehr notwendig. Der Zolltarif wurde dadurch vereinfacht, dass sehr viele Unterteilungen auf der siebten und achten Stelle der CH-Zolltarifnummer (ZTN) wegfielen. Konkret wurden die Tares-Tarifpositionen von früher 9114 auf 7511 reduziert.

Wegen der Tarifstrukturänderung und der Aufhebung von Zollabgaben auf industrielle Produkte brauchte es keine Änderung der Verzollungsprozesse bei der Aus- oder Einfuhr. Die Zollbehörde strebt Vereinfachungen bei der Einfuhrzollanmeldung mit der Einführung des neuen Verzollungssystems Passar an. Dieses ist eines der wichtigsten Teilprojekte des Transformationsprojekts DaziT des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), dank dem die Wirtschaft pro Jahr 125 Millionen Franken im Warenverkehr einsparen soll.

Für Sie als Vertreter einer hiesigen Firma bedeutete diese Anpassung der Zolltarifstruktur per 1. Januar 2024, dass Sie sich leider wieder mit geänderten Zollnummern befassen mussten. Per 1. Januar 2022 wurde schon die HS-Revision 2022 durchgeführt, bei welcher Sie beachten mussten, dass die Nummern auf internationaler Ebene angepasst wurden.

3. Beispiel Anpassung der Zolltarifnummer

Im Schweizer Zolltarif wurden Druckminderventile in zwei unterschiedliche Zolltarifnummern eingereiht:

  • Druckminderventile aus Eisen, nicht rostfreiem Stahl oder Blei gehörten in die ZTN 8481.1010
  • Druckminderventile aus anderen Materialien wurden in die Nummer 8481.1090 eingereiht.

  • Mit der Änderung der Zolltarifstruktur seit 1. Januar 2024 wurde sie vereinfacht und es wird auf der lokalen Unternummer nicht mehr unterschieden, aus welchem Material das Ventil besteht:

Die Zollansätze, welche bei der Einfuhr in die Schweiz erhoben wurden, waren bis 31.12.2023 wie folgt unterteilt:

  • 8481.1010 ➔ CHF 9.60 / je 100 kg brutto
  • 8481.1090 ➔ CHF 36.00 / je 100 kg brutto


Da seit 1.1.24 keine Zollabgaben mehr auf Industrieprodukten erhoben werden, benötigt es die Unterteilung auf der Schweizer Unternummer nicht mehr, was die Tarifstruktur entsprechend vereinfacht. Viele wurden mit den Ziffern 00 ersetzt.

4. Unterstüt­zung bei der Anpassung der ZTN

Aus unserer Beraterpraxis haben wir schon diverse Anpassungen der Zolltarifnummern miterlebt und kennen die Hektik, welche bei Exporteuren auftreten kann, wenn zum Zeitpunkt X plötzlich Ausfuhrzollanmeldungen wegen der Plausibilitätsprüfung mit einem Plausibilitätsfehler zurückgewiesen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei einer sorgfältigen Aufbereitung Ihrer Stammdaten. Dazu haben wir ein Tool entwickeln lassen, welches für Sie die Umschlüsselung der bestehenden Nummern in die neue Tarifstruktur vornimmt. Die Ergebnisse sind vor allem dann sehr hilfreich und zeitsparend, wenn Sie zahlreiche davon haben.

Sie können Ihre aktiven Artikel mit den zugehörigen Zollnummern jetzt schon aus Ihrem ERP-System in eine Excel-Datei exportieren und diese an uns übermitteln. Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben, wie die Excel-Datei aufgebaut sein muss:

Variante 1 – Zollta­rif­num­mern mit acht Stellen

(gilt für Firmen, welche die Zolltarifnummer 8-stellig im ERP-System einpflegen, ohne Statistischen Schlüssel)

  • Spaltenanzahl: Maximal drei Spalten (Artikelnummer, ZTN, Warenbezeichnung)
  • Artikelnummer sowie die Warenbezeichnung: sind optional, helfen aber bei der Bearbeitung
  • Formatierung der Nummer: Zwingend acht Stellen, mit oder ohne Punkt
  • Zeilenanzahl: Zurzeit können wir maximal 250’000 Zeilen verarbeiten und prüfen. Sollten Sie mehr Einträge haben, kontaktieren Sie uns bitte vorgängig.

Variante 2 – Zollta­rif­num­mern mit elf Stellen (inkl. Statis­ti­scher Schlüssel)

(gilt für Firmen, welche die Zolltarifnummer 11-stellig im ERP-System einpflegen, mit Statistischem Schlüssel)

  • Spaltenanzahl: Maximal drei Spalten (Artikelnummer, ZTN, Warenbezeichnung)
  • Artikelnummer sowie die Warenbezeichnung: sind optional, helfen aber bei der Bearbeitung
  • Formatierung der Nummer: Zwingend elf Stellen, mit oder ohne Punkt – der Statistische Schlüssel kann mit einem Sonderzeichen oder Leerschlag abgetrennt sein oder direkt hinter der Zolltarifnummer aufgeführt werden (siehe Beispiel unten)
  • Zeilenanzahl: Zurzeit können wir maximal 250’000 Zeilen verarbeiten und prüfen. Sollten Sie mehr Einträge haben, kontaktieren Sie uns bitte vorgängig.

Nachdem wir Ihre Excel-Liste durch unser Programm verarbeitet haben, erhalten Sie folgende Datei bei Variante 1 zurück:

Falls Sie die Variante 2 mit der 11-stelligen Zolltarifnummer inkl. dem Statistischen Schlüssel wählen, erhalten Sie ein File von uns, in dem auch die Statistischen Schlüssel aufgeführt werden. Die Statistischen Schlüssel werden für die Zollanmeldung zwingend benötigt.

Anhand dieser Liste erkennen Sie sofort, welche Tarifnummern von den Änderungen betroffen sind. Mittels der Spalte «Änderung/Bemerkungen» können Sie z.B. alle Artikel filtern, bei denen eine Änderung der Zolltarifnummer stattfindet oder falls Sie Variante 2 wählen, erfahren Sie auch, ob der Statistische Schlüssel korrekt ist. Im Resultat wird zudem angezeigt, welche Zolltarifnummern ungültig sind, da diese im Tares gar nicht existieren.

Dieser Abgleich wird mit der aktuellen Konkordanzliste des BAZG durchgeführt, sowie mit der Datei der gültigen Schlüssel per 01.01.2024. Diese Dateien sind lediglich Hilfsmittel zur Gegenüberstellung der neuen Tarifnummern und Schlüssel mit den am 31.12.2023 abgelaufenen Nummern. Die von uns ausgelieferte Excel-Datei hat, wie die Konkordanzliste und das Verzeichnis der Schlüssel, keinen rechtsverbindlichen Charakter.

5. Preise für die Anpassung Ihrer Nummern

Der Preis für diese Anpassungen hängt von der Anzahl der zu prüfenden ZTN ab:

Mit der Übermittlung Ihrer Excel-Datei erteilen Sie uns den Auftrag für diese Dienstleistung und akzeptieren die oben erwähnten Bedingungen und Preise.

6. Bestellen Sie die einfache Aufbereitung

Über dieses Formular können Sie Ihre Excel-Datei gemäss unseren Vorgaben hochladen und die Dienstleistung bestellen.

  • Ihre Daten werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln!

Bestell­for­mular
zur Aufberei­tung Ihrer Zolltarifnummern
  • Ihre Bestellung

  • Ihre Excel-Datei*

  • Akzeptierte Datentypen: xls, xlsx, Max. Dateigrösse: 128 MB.
  • Ihre Nachricht an uns (optional)

  • Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten zur Bearbeitung der Anfrage verwenden dürfen. Ihre Anfrage wird verschlüsselt an unsere Server übermittelt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

FineSolutions AG

Ähnliche Beiträge

Kommen­tare / Fragen?

Haben Sie Kommentare oder Fragen zu diesem Blogbeitrag?
Falls diese den geschäftlichen Warenverkehr betreffen, nehmen wir Ihre Anregungen gerne auf und beantworten Fragen nach Möglichkeit innerhalb von 2-3 Arbeitstagen!

Wir prüfen Ihre Eingabe zuerst, bevor wir sie freischalten. Eine Freischaltung und Beantwortung erfolgt innert Tagen und nur, sofern Ihr Kommentar oder Ihre Frage einen geschäftlichen Hintergrund hat und von allgemeinem Interesse ist.
Auch bitten wir um Verständnis, dass wir keine Nachfolgefragen kostenlos beantworten können.

Hinweis: Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht

2 Beiträge zu «Änderung der Tarifstruktur wegen Abschaffung der Industriezölle»

Fabian Huerga 28. März 2023

Guten Tag
Sehr guter und informierender Artikel haben Sie hier.
Habe auch schon vieles gehört bzgl Abschaffung der Industriezölle.
Verstehe ich dass richtig dass somit ALLE ZTN von 25-97 keine Zollabgaben mehr anstehen, egal ob mit oder ohne Präferenznachweis?
würde ja auch bedeuten, EUR.1, CoO, REX etc wären dann hinfällig und nicht mehr benötigt?
oder habe ich da irgend etwas missverstanden?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Sehr geehrter Herr Huerga

Besten Dank für Ihre positive Rückmeldung und Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Alle Waren der Zollkapitel 25-97, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38 können ab 01.01.2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.

Für die zollfreie Einfuhr werden ab diesem Zeitpunkt keine Präferenznachweise mehr benötigt. Das haben Sie richtig verstanden.

Das bedeutet aber nicht, dass die Präferenznachweise hinfällig sind. Für die Ermittlung (Präferenzkalkulation) oder Weitergabe (bei Handelswaren) des präferenziellen Ursprungs werden die Präferenznachweise weiterhin benötigt.

Vielen Dank und herzliche Grüsse

Olcay Erden