In der e-dec Ausfuhrzollanmeldung deklarieren Sie die Zolltarifnummer 8481.4090 (Sicherheitsventile mehr als 80 % Nickellegierungen).
Im Tares erkennen Sie unter Ihrer Zolltarifnummer, einen Hinweis auf eine Bewilligungspflicht. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Ihr Produkt auch in jedem Fall eine Ausfuhrbewilligung braucht. Mit der Auswahl des zutreffenden Bewilligungspflichtcodes bestätigen Sie dann, ob eine Exportbewilligung benötigt wird oder nicht.
Es gibt die Bewilligungspflichtcodes 0, 1 und 2, die wir unter dem Zollbegriff Bewilligungspflicht im Detail beschreiben.
Wenn Sie in der Rubrik Bewilligungspflichtcode den Code 0 (nicht bewilligungspflichtig) übermitteln, erhalten Sie die folgende Fehlermeldung:
«E071a Bewilligungspflichtcode 0 (nicht bewilligungspflichtig) darf nicht angemeldet werden»
Der Text weist Sie darauf hin, dass gemäss dem Zolltarif Tares ein Hinweis für eine allfällige Bewilligungspflicht besteht.
Als Anwender müssen Sie nun also prüfen, ob Sie für den Export Ihrer Produkte eine Ausfuhrbewilligung benötigen. Falls dies zutrifft, müsste die Bewilligung bei der entsprechenden Behörde beantragt werden, bevor die Ware ausgeführt wird. Wenn Sie bereits im Besitz der vorausgesetzten Bewilligung sind, können Sie den Code 1 (bewilligungspflichtig) anwählen und erfassen die Nummer der Ausfuhrbewilligung in der entsprechenden Rubrik.
Falls Sie keine Ausfuhrbewilligung benötigen, setzen Sie den Code 2 (bewilligungsfrei gemäss Deklarant). Der Deklarant ist diejenige Person, welche die e-dec Ausfuhrzollanmeldung übermittelt. Somit bestätigen Sie als Anmelder, dass für die Ausfuhr Ihrer Ware keine Ausfuhrbewilligung notwendig ist.
Leider ist in der Praxis folgende Vorgehensweise weitverbreitet: «Wenn Code 0 (nicht bewilligungspflichtig) nicht akzeptiert wird, verwenden wir Code 2 (frei gemäss Deklarant), dann wird die Anmeldung verarbeitet und wir erhalten die e-dec Ausfuhrliste». Dies kann natürlich fatale Folgen für ein exportierendes Unternehmen haben.
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