Nachdem der Bundesrat am 2. Februar 2022 entschieden hatte, dass die Industriezölle bei der Einfuhr in die Schweiz abgeschafft werden, ist diese Massnahme per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Nachdem zwischenzeitlich wegen der sich rapide verschlechternden Bundesfinanzen plötzlich Zweifel aufgekommen waren, ob der Termin eingehalten werden soll, hatte der Bundesrat diesen final bestätigt: Bundesratsentscheid: Industriezölle werden definitiv per 1.1.2024 abgeschafft.
Verschiedene Faktoren tragen zur «Hochpreisinsel» bei und einer der Gründe, welche in einer Studie untersucht wurden, sind die tarifären Handelshemmnisse (Erhebung von Zöllen / Zollabgaben auf Industrieprodukten). Mit dem Ziel, die Handelshemmnisse zu reduzieren, hat der Bundesrat am 20. Dezember 2017 das Massnahmenpaket «Importerleichterungen» verabschiedet. Die Aufhebung der Zölle auf Industriegüter ist ein Bestandteil dieses Massnahmenpakets.
Die Befreiung betrifft alle Waren, die im Tares als Industrieprodukte definiert sind. Betroffen sind die Zollabgaben der Industrieprodukte der Zollkapitel 25-97, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, welche als Agrarprodukte klassifiziert sind. Deshalb gibt es eine Änderung der Tarifstruktur, die zu Vereinfachungen führt.
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