Viele Firmen verlangen Lieferantenerklärungen für alle Vormaterialien, welche in ihre eigenen Maschinen eingebaut werden, oder für Ersatzteile, die sie später unverändert an Kunden weiterverschicken.
Oft wird der grosse Aufwand, der dabei für alle Beteiligten entsteht, unterschätzt. Ein Lieferant muss für sämtliche selbst produzierten Artikel mindestens eine Präferenzkalkulation oder auch mehrere durchführen; je nachdem, für welche Freihandelszone ein Kunde schlussendlich eine Lieferantenerklärung benötigt.
SwissMachines möchte die Kugellager nach Mexiko versenden und einen Präferenznachweis ausstellen. Deshalb muss der Lieferant SwissBearings eine Lieferantenerklärung an SwissMaschines ausstellen unter Berücksichtigung der Listenregel des Freihandelsabkommens Mexiko – EFTA. Dieses lautet für die Zolltarifnummer 8482: «Herstellen, bei dem der Wert der verwendeten Vormaterialien ohne präferenziellen Ursprung 50 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet.» Sie erinnern sich: Das Wertkriterium lautet für die EU 25 %.
Wie zu Beginn erwähnt, wird beim Import von Kugellager in die EU ein Zollsatz von 8 % erhoben. Wer aber genauer recherchiert: In Mexiko sind die Kugellager «natürlicherweise» zollfrei.
Folglich lohnt sich der Aufwand nicht, welcher für «SwissBearings» für die Präferenzkalkulation und das Erstellen einer Lieferantenerklärung entsteht, da auf Kugellager in Mexiko keine Zölle / Zollabgaben erhoben werden.
Kommentare / Fragen?