Revision des PEM-Übereinkommens – eine Vereinfachung für Schweizer Exporteure!
Die Revision des PEM-Übereinkommens bringt diverse Vereinfachungen für Schweizer Exporteure. Wir zeigen sie Ihnen in diesem Beitrag auf und stellen Ihnen eine praxisorientierte Wegleitung zur Verfügung.
Marco Siegenthaler12. Januar 2021
Hiermit möchte ich Ihnen ein riesiges Kompliment aussprechen.
Es ist ungewöhnlich, so schnelle, kompetente und verständliche Antworten zu erhalten.
Meistens wird das von anderen in Fachchinesisch ausgedrückt, was in einem KMU kaum mehr verständlich ist.
Zum Glück ist das bei Ihnen nicht so.
BRAVO !!!
Elin Meier
12. Januar 2021
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr positives Feedback!
Es freut uns immer sehr, wenn wir möglichst unkompliziert und verständlich unterstützen können und zwar so, dass es Jedermann versteht.
Die ganze BREXIT-Thematik an sich ist ja schon kompliziert genug für die KMU's.
Beste Grüsse
Elin Meier
Walter Ulmann4. Januar 2021
( auch für einen Laien )über ein derart komplexes Thema erhalten.
Gratulation dazu an finesolutions und vielen Dank.
Markus Eberhard
4. Januar 2021
Ihre Rückmeldung freut uns ausserordentlich und ich danke Ihnen im Namen aller Autoren ganz herzlich dafür! Es ist schön, dass wir das Jahr geschäftlich mit einer so positiven Rückmeldung zu unseren Publikationen beginnen dürfen.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches 2021 und grüssen Sie recht herzlich.
Markus Eberhard
M.Schaller11. Dezember 2020
Elin Meier
11. Dezember 2020
Vielen Dank für Ihren Kommentar und positive Rückmeldung!
Es freut uns sehr, dass unser Beitrag und das Merkblatt für Sie hilfreich waren.
Beste Grüsse
Elin Meier
Thomas Sprenger4. Dezember 2020
Markus Eberhard
4. Dezember 2020
Im Namen aller an diesem Merkblatt Mitarbeitenden danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihre positive Rückmeldung! Wir freuen uns sehr, dass Sie es als übersichtlich empfunden haben!
Viele Grüsse
Markus Eberhard
Roger Hongler3. Dezember 2020
Betreffend Warenlieferung nach UK (ab 2021) stell sich mir die Frage wie die Verzollung abläuft, da je keine EU-Verzollung mehr möglich sein wird.
Heiss das Export-Verzollung an der Grenze CH-DE, dann Transit durch Europa und Import-Verzollung in UK (z.B. Dover)? Benötige ich nach wie vor die EORI-Nummer und VAT Nummer des Empfängers in UK oder hat er noch weitere Unterlagen/Informationen bereit zu halten? Rechnen Sie mit grösseren Verzögerungen oder hat evtl. ein Schweizer Transporteur eine schnellere Zollabwicklungszeit als die Kollegen aus der EU? (Zur Info: Unsere Kunden sind nicht Industriebetriebe welche viel Know-How in Sachen Verzollung und VAT haben).
Besten Danke und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
3. Dezember 2020
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage via unsere Webseite.
Es ist korrekt, dass Sie keine EU-Verzollung mehr durchführen können ab Januar 2021 für Lieferungen in das Vereinigte Königreich (UK). Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Verzollung der Güter und eine Variante ist die Grenzverzollung, wie Sie diese erwähnt haben. Die andere Variante wäre, wenn Sie einen Schweizer Spediteur für die Lieferung beauftragen und dieser den ZV/ZE Status besitzt. In diesem Fall könnte die CH-Ausfuhrverzollung im schweizerischen Inland durchgeführt werden, anstatt an der Grenze. Zudem muss der Spediteur diesen Status auch im UK besitzen, damit dort eine Inland-Einfuhrverzollung durchgeführt werden kann und das Transitpapier gelöscht wird. Diverse CH-Spediteure besitzen diesen Status und haben auch eine Niederlassung im UK um keine Grenzverzollungen durchzuführen. Fragen Sie am besten bei den Spediteuren nach, ob dies eine Möglichkeit ist für Ihre zukünftigen Transporte.
Ihre Kunden müssen sich zwingend mit dem Thema Verzollung auseinandersetzen und Sie können diese Kunden erst beliefert, wenn der Importeur eine EORI-Nummer besitzt. Die Kunden im UK müssen sich also registrieren und Sie sollten die EORI-Nummer beginnend mit GB jeweils auf Ihrer Exportrechnung andrucken. Eine «Schritt für Schritt Anleitung» für den Import von Waren wurde von der UK-Regierung publiziert und könnte Ihre Kunden entsprechend unterstützen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
Lea Derendinger