Ein Freihandelsabkommen erleichtert den Handel von Waren und Dienstleistungen zwischen Staaten / Staatengruppen und hat das Ziel, Handelshemmnisse und Zölle / Zollabgaben abzubauen.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen (FHA, in Englisch «Free Trade Agreement» – Abkürzung «FTA») abgeschlossen, wovon Sie als Exporteur oder Importeur profitieren können, sofern Sie die Regeln zu den einzelnen Abkommen anwenden. Sie sind in den verschiedenen Freihandelsabkommen jedoch unterschiedlich und nach den einzelnen Interessen der verhandelnden Staaten ausgerichtet. Dies erschwert die Anwendung der Abkommen für Schweizer Firmen, denn sie müssen sich aus Effizienzgründen entscheiden, welche Abkommen Sie aktiv nutzen möchten.
Die Freihandelsabkommen sind nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Präferenzsystem APS/GSP (Generalized System of Preferences), wobei Zollvergünstigungen und Zollfreiheiten für Entwicklungsländer geltend gemacht werden können.
Unsere Fachbeiträge sollen Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils sehr komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir sind bestrebt, die Inhalte aktuell zu halten, bieten dafür aber keine Garantie.
Der Exporteur / Importeur ist selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetzgebungen verantwortlich.
1. Freihandelsabkommen der Schweiz — welche gibt es?
Die Schweiz hat gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) 33 Freihandelsabkommen mit 43 Partnern abgeschlossen, wenn wir das Freihandelsabkommen mit der EU und die EFTA-Konvention nicht dazurechnen. Die meisten Freihandelsabkommen werden im Rahmen der EFTA (European Free Trade Association) vereinbart, einige auch bilateral. Unser Land hat die Möglichkeit, bilaterale Abkommen mit einzelnen Staaten direkt abzuschliessen, wie dies etwa der Fall ist bei den Freihandelsabkommen mit Japan oder China.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der bestehenden Freihandelsabkommen der Schweiz:
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Freihandelsabkommen | Vertragsparteien |
---|---|
Bilaterale: | |
Schweiz - China |
Schweiz, China. |
Schweiz - EU | Schweiz, EU27 |
Schweiz – Färöer-Inseln | Schweiz, Färöer-Inseln |
Schweiz - Japan |
Schweiz, Japan. |
Schweiz – UK Vereinigtes Königreich |
Schweiz, Vereinigtes Königreich bzw. United Kingdom [England, Wales, Schottland und Nordirland] |
Multilaterale im Rahmen der EFTA: | |
EFTA-Konvention |
Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island |
EFTA – Ägypten | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Ägypten |
EFTA – Albanien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Albanien |
EFTA – Bosnien-Herzegowina | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Bosnien-Herzegowina |
EFTA – CAS (Zentralamerikanische Staaten) |
Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Panama
(Freihandelsabkommen in Kraft mit den EFTA-Staaten, Costa Rica und Panama)
|
EFTA – Chile |
Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Chile. Dieses seit 2004 bestehende Abkommen konnte im Januar 2024 den erfolgreichen Abschluss der Modernisierung vermelden. Ende Juni 2024 war es dann soweit: Modernisiertes Freihandelsabkommen EFTA-Chile unterzeichnet. |
EFTA – Ecuador | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Ecuador |
EFTA - GCC (Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten) | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate |
EFTA – Georgien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Georgien |
EFTA – Hongkong | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Hongkong |
EFTA – Indonesien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Indonesien |
EFTA – Israel | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Israel |
EFTA – Jordanien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Jordanien |
EFTA – Kanada | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Kanada |
EFTA – Kolumbien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Kolumbien |
EFTA – Libanon | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Libanon |
EFTA – Marokko | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Marokko |
EFTA - Mexiko |
Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Mexiko. |
EFTA – Montenegro | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Montenegro |
EFTA - Nordmazedonien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Nordmazedonien |
EFTA – Palästinensische Behörde | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Palästinensische Behörde |
EFTA - Peru | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Peru |
EFTA – Philippinen | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Philippinen |
EFTA – Republik Korea | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Südkorea |
EFTA – SACU (Southern African Customs Union) | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Südafrika, Botswana, Eswatini, Lesotho und Namibia |
EFTA – Serbien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Serbien |
EFTA - Singapur | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Singapur |
EFTA – Tunesien | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Tunesien |
EFTA – Türkei | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Türkei |
EFTA – Ukraine | Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Ukraine |
Diese Abkommen sind in Kraft und können entsprechend genutzt werden, damit Sie oder Ihre Kunden Zollabgaben einsparen.
2. Freihandelsabkommen der Schweiz — welche sind in Verhandlung?
Die Freihandelsabkommen der Schweiz oder im Rahmen der Efta werden jeweils von einer Delegation von verschiedenen Experten der beiden Vertragspartner ausgehandelt. An den Verhandlungen zum FHA mit China waren zum Beispiel 30 Experten aus der Schweiz anwesend, welche aus verschiedenen Behörden stammten:
- BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
- Staatssekretariat für Migration (SEM), früher Bundesamt für Migration (BMF)
- Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF)
- Schweizer Botschaft des Partnerlandes
Auch aus diesem Grund können sich die Verhandlungen über mehrere Jahre hinziehen, bis eine Einigung gefunden wurde, welche für beide Parteien stimmig ist!
Oftmals wird vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen eine Zusammenarbeitserklärung zwischen den Partnern unterzeichnet.
2.1. Unterzeichnete Zusammenarbeitserklärungen für neue Freihandelsabkommen
Mit folgenden Staaten wurde einmal eine Zusammenarbeitserklärung für ein neues Freihandelsabkommen unterzeichnet, die Verhandlungen wurden bisher jedoch nicht aufgenommen:
- Mauritius – Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet am 9. Juni 2009
- Mongolei – Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet am 28. Juni 2007
- Myanmar – Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet am 24. Juni 2013
- Nigeria – Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet am 12. Dezember 2017
- Pakistan – Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet am 12. November 2012
Die meisten Zusammenarbeitserklärungen wurden vor mehr als 10 Jahren unterzeichnet und es stellt sich somit die Frage, ob es überhaupt einmal zu Verhandlungen kommen wird. Mit folgenden Staaten ist die Schweiz bzw. die Efta schon weiter und Verhandlungen für ein neues Freihandelsabkommen sind im Gange oder sogar bereits abgeschlossen:
2.2. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA — Kosovo
Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen EFTA – Kosovo haben im August 2022 begonnen und seither wurden drei Verhandlungsrunden durchgeführt. Die 3. Verhandlungsrunde für das Freihandelsabkommen EFTA — Kosovo im Juni 2024 wurde als sehr konstruktiv wahrgenommen, da in allen Verhandlungsdossiers Fortschritte erzielt werden konnten, auch im eher schwierigen Agrardossier.
Es wird nun damit gerechnet, dass die Verhandlungen in der vierten Runde erfolgreich abgeschlossen werden können (ursprünglich dachte man allerdings, bis Ende 2023 alles unter Dach und Fach zu haben).
2.3. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA — Moldova [abgeschlossen]
Die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen EFTA – Moldova sind abgeschlossen: Am 24. März 2023 konnten die Efta-Staaten ihre Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Moldova erfolgreich abschliessen. In insgesamt fünf Verhandlungsrunden seit Frühling 2021 konnten die wegen der Coronapandemie zumeist elektronisch stattfindenden Verhandlungen zwischen den Delegationen erfolgreich abgeschlossen werden. Das FHA wurde am 27. Juni 2023 termingerecht anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz in Schaan (Fürstentum Liechtenstein) besiegelt: Freihandelsabkommen zwischen EFTA / Schweiz & Moldova unterzeichnet. In Kraft treten wird es allerdings frühestens am 1.1.2025.
2.4. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA — Malaysia
Die Zusammenarbeitserklärung für ein Freihandelsabkommen EFTA – Malaysia (auf malaysischer Seite auch MEEPA genannt – Malaysia-European Economic Partnership Agreement) wurde bereits am 20. Juli 2010 unterzeichnet. Nach möglichen Zwischenfällen von inhaftierten Wanderarbeitern auf Plantagen hatte es eine längere Pause gegeben, worüber wir berichtet haben: Unsichere Zukunft des möglichen EFTA-Freihandelsabkommens mit Malaysia. Im Dezember 2023 ging es dann endlich wieder weiter mit der 14. Runde, die in Genf stattfand: Verhandlungen für Freihandelsabkommen EFTA-Malaysia fortgesetzt.
Ende Mai 2024 wurden die Verhandlungen mit der 15. Runde in Kuala Lumpur fortgesetzt. Wie üblich berichteten nachher beide Parteien in der Pressemitteilung von signifikanten Fortschritten, die erzielt worden seien.
2.5. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA — Indien [abgeschlossen]
Die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen EFTA – Indien sind abgeschlossen: Am 10. März 2024 wurde bekannt gegeben: Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Indien
Damit endete eine 16-jährige Verhandlungsstrecke erfolgreich! Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen EFTA – Indien hatten schon im Januar 2008 begonnen und dauerten bis im Herbst 2013 ohne Ergebnisse. Danach wurden die Verhandlungen ausgesetzt und im Oktober 2016 neu aufgenommen. Problematisch aus Schweizer Sicht waren lange Zeit die Schwächen beim Patentschutz in Indien, die in der 21. Verhandlungsrunde im Januar 2024 grundsätzlich gelöst werden konnten. Hier pochte vor allem auch die Schweizer Seite auf Verbesserungen für die innovative Schweizer Wirtschaft. Die indische Seite forderte ihrerseits den Zugang zum Datenhandel und die Anerkennung der indischen Datensicherheit. Die Chronik der letzten Jahre, die zum erfolgreichen Abschluss führten:
Im Oktober 2022 besuchte Wirtschaftsminister Guy Parmelin Indien zwecks bilateralen Themen, wies aber auch auf das feststeckende Freihandelsabkommen hin. Im April 2023 hat sich die neue Seco-Chefin, Helene Budliger Artieda, in einem Interview mit der NZZ positiv über den weiteren Verlauf mit Indien geäussert: «Ich werde bald zum dritten Mal in drei Monaten nach Indien reisen. Wir haben ein gutes Momentum.» Im Mai 2023 hat Bundesrat Guy Parmelin in Brüssel zusammen mit anderen Vertretern von Efta-Staaten den indischen Handelsminister Shri Piyush Goyal getroffen: Gespräch über Wiederaufnahme der FHA-Verhandlungen mit Indien. Im August sind die Gespräche weitergeführt worden: Weitere Verhandlungen in Neu-Delhi für ein Freihandelsabkommen EFTA – Indien. Zur grossen Überraschung flog Wirtschaftsminister Guy Parmelin gleich nach dem WEF im Januar 2024 weiter nach Mumbai zur 21. Verhandlungsrunde und verkündete ein paar Tage später die grundsätzliche Einigung im Freihandelsabkommen EFTA – Indien.
Was wird ein Freihandelsabkommen mit Indien der Schweizer Wirtschaft bringen?
Tarifär gesehen wird es auf dem indischen Markt Chancen für Schweizer Unternehmen geben, weil es heute noch ein geschützter Markt mit hohem Diskriminierungspotenzial ist. Das Abkommen wird für einige Jahre einen echten Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern aus anderen Europäischen Ländern bringen und auch die Nachteile gegenüber Herstellern aus Japan reduzieren (da Japan bereits ein FHA mit Indien hat).
Indien erhebt heute auf die meisten importierten Waren sehr hohe Zölle / Zollabgaben (ca. 20 % im Durchschnitt, für Schokolade bis zu 33 %). Das Land wird nun die Zölle auf rund 95 Prozent der aus der Schweiz eingeführten Industrieprodukte, mit Ausnahme von Gold, sofort oder nach Übergangsfristen abschaffen oder teilweise liberalisieren.
Zudem wird unter anderem auch die starke Schweizer Maschinenbaubranche vom Abkommen profitieren. Denn diese ist ebenfalls mit oft zweistelligen Zöllen konfrontiert. Für die Hersteller ist es essenziell, dass diese sinken oder ganz wegfallen. Denn viele Hauptkonkurrenten aus dem Maschinenbau stammen aus Japan, das bereits ein Freihandelsabkommen mit Indien abgeschlossen hat und dessen Währung zudem im Sinkflug ist. Mit dem Abkommen haben die Schweizer Unternehmen in den kommenden Jahren bessere Chancen, mit ihren japanischen Konkurrenten mitzuhalten.
Wie geht es weiter?
Das Abkommen kann nach Abschluss der länderspezifischen Ratifizierungsprozesse von Indien und den vier EFTA-Staaten in Kraft treten. Die Ratifizierung soll spätestens 2025 stattfinden. In der Schweiz ist das Verfahren zur Genehmigung durch das Parlament eingeleitet worden, damit Bern das Abkommen spätestens 2025 ratifizieren kann. In der Schweiz könnte zudem noch Ungemach drohen von der nichtstaatlichen Organisation «Public Eye», die scharfe Kritik am geplanten Abkommen geäussert und deshalb einen Brandbrief an den Bundesrat geschrieben hat.
Es ist allerdings zu hoffen, dass das Abkommen im 2025 ratifiziert und in Kraft gesetzt werden kann, denn Indien ist vor allem bei kleinen und mittleren Schweizer Unternehmen ein wichtiges Exportland. Damit sollten vor allem diese vom Freihandelsabkommen weiter profitieren können:
2.6. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA — Mercosur
Die Zusammenarbeitserklärung für ein Freihandelsabkommen EFTA – Mercosur (mit Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) wurde im Dezember 2000 unterschrieben. Die erste Verhandlungsrunde fand im Juni 2017 statt. Seither wurden 10 Runden durchgeführt und der Verhandlungsabschluss für die substanziellen Themen fand am 23. August 2019 in Buenos Aires statt. Seither läuft der Prozess der rechtlichen Prüfung («Legal Scrubbing Phase») der Abkommenstexte und danach ist die Unterzeichnung des Abkommens geplant. Allerdings könnte das Abkommen auch noch scheitern, wie wir das in diesem Newsbeitrag erwähnt haben: Stand des Freihandelsabkommens EFTA-Mercosur Juni 2022.
Vom 3. bis 9. Juli 2023 ist Bundesrat Guy Parmelin mit einer grossen Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation nach Brasilien gereist. Im Zentrum der Reise standen ein Treffen mit dem brasilianischen Vize-Präsidenten und Wirtschaftsminister Geraldo Alckmin sowie das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und dem Mercosur. Zudem wurde eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bildung, Forschung und Innovation angestrebt. Insgesamt wurden drei Absichtserklärungen unterzeichnet.
Dieses Abkommen könnte für die Schweiz noch interessanter werden, falls das ebenfalls erst in Verhandlungen steckende Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur platzen würde. Ein entsprechender Bericht, dass das Aus zwischen der EU und dem Mercosur bevorstehen könnte, ist im Dezember 2023 in der Presse erschienen. Am Rande des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos am 18. Januar 2024 sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin, dass das geplante Freihandelsabkommen noch 2024 zum Abschluss kommen könnte.
Allerdings sind schon zwei Monate nach dieser Aussage wieder Zweifel an dieser Terminaussage gekommen, nachdem eine Efta-Delegation eine fünftägige Südamerika-Reise absolviert hat, mit dem Ziel, das Freihandelsabkommen voranzutreiben. Denn einer der mitreisenden Parlamentarier, SVP-Nationalrat Thomas Aeschi, erklärte gegenüber den Medien, dass es erfreulich wäre, wenn die Verhandlungen in den «nächsten ein bis zwei Jahren abgeschlossen werden könnten». Das wäre dann entweder 2025 oder im Jahre 2026.
Anlässlich der Unterzeichnung des modernisierten Abkommens zwischen der EFTA und Chile im Juni 2024 wurde klar, dass die oben erwähnten Zweifel begründet waren. Denn als Bundesrat Parmelin zum Mercosur-Abkommen gefragt wurde, machte er einen Rückzieher von seiner Aussage vom Dezember 23 und sagte: «Es gibt Fragen zum geistigen Eigentum, mit denen Brasilien an den Verhandlungstisch zurückgekehrt ist, obwohl sie 2019 geregelt worden waren». Ein Datum für eine nächste Verhandlungsrunde ist laut übereinstimmenden Quellen bisher nicht beschlossen worden.
2.7. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA — Thailand
Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen EFTA – Thailand haben im Oktober 2005 begonnen. Danach wurden die Verhandlungen von 2006 bis 2022 ausgesetzt. Im Juni 2022 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen, worauf im September 2022 Parlamentarier aus den EFTA-Staaten Thailand besucht haben. Dabei wurden gute Fortschritte in allen Disziplinen erreicht, obgleich es im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und des geistigen Eigentums Differenzen gab. Seither gab es weitere, positive Verhandlungsrunden. Vom 30. Januar bis zum 2. Februar 2024 fand die 8. Verhandlungsrunde zwischen den beiden Parteien statt. Bei dieser ging es v.a. darum, noch bestehende Differenzen zwischen den Verhandlungspartnern zu lösen in Bereichen wie Listenregeln, Patent- und Handelsrecht. Die nächste Runde soll bereits im April stattfinden und beide Parteien halten daran fest, noch im Jahr 2024 zu einem Vertragsabschluss zu kommen.
2.8. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA — Vietnam
Die erste Verhandlungsrunde für ein Freihandelsabkommen EFTA – Vietnam wurde im Mai 2012 durchgeführt. Seither wurden 16 Verhandlungsrunden abgehalten, wobei die letzte Runde im Jahr 2018 stattfand. Im August 2021 hat sich der Bundesrat wiederholt für einen Abschluss ausgesprochen: Cassis macht sich für Freihandelsabkommen Efta – Vietnam stark. Substanzielle Differenzen bestehen namentlich beim Marktzugang für Industrie- und Landwirtschaftsprodukte, beim öffentlichen Beschaffungswesen und beim geistigen Eigentum. Immerhin soll zurzeit noch ein anhaltender Austausch auf Stufe Chefunterhändler/innen und Expert/innen stattfinden.
2.9. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA – Eurasische Zollunion
Die erste Verhandlungsrunde für ein Freihandelsabkommen EFTA – Eurasische Zollunion (Russland, Belarus, Kasachstan) wurde im Januar 2011 durchgeführt und seither wurden 11 Verhandlungsrunden durchgeführt. Die Verhandlungen wurden mit der Krim-Annexion im Jahr 2014 ausgesetzt und seither nicht mehr wieder aufgenommen.
2.10. Verhandlungen Freihandelsabkommen EFTA – Algerien
Die Zusammenarbeitserklärung für ein Freihandelsabkommen EFTA – Algerien wurde am 12. Dezember 2002 unterzeichnet. Zwischen 2007 und 2008 wurden vier Verhandlungsrunden durchgeführt. Danach sind die Verhandlungen ins Stocken geraten und wurden seither ausgesetzt.
Diese beantworten wir gerne an der nächsten Veranstaltung.
Lea Derendinger | Zürich Flughafen
3. Was sind die Vorteile von Freihandelsabkommen?
Wenn ein Freihandelsabkommen vereinbart wird, werden ganz unterschiedliche Punkte darin geregelt, welche die Interessen der Vertragsparteien widerspiegeln. Das Ziel ist, dass die Vertragsparteien jeweils vom FHA profitieren können und eine Win-win-Situation entsteht, was natürlich nicht immer vollumfänglich erzielt werden kann. Die Schweiz / EFTA ist aber bestrebt, möglichst viele Punkte in den Abkommen zu regeln, die zu entsprechenden Vorteilen führen können.
Vorteile von Freihandelsabkommen:
- Zollabbau (Reduktion von Zollabgaben oder Zollfreiheit)
- Klar definierte Ursprungsregeln
- Abschaffung von Handelsbarrieren wie nichttarifäre Handelshemmnisse
- Förderung der Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern
- Reduktion von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Vereinfachungen bei der Erbringung von Dienstleistungen
- Gleichbehandlung bezüglich Investitionen
- Gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen
- Schutz der Geistigen Eigentumsrechte
- Definition von Wettbewerbsregeln und Marktzugangsregeln
- Nichtdiskriminierung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
- Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung
Die Schweiz und viele andere Länder möchten ihre eigene landwirtschaftliche Produktion schützen. Deshalb umfassen die Freihandelsabkommen meist nur einen (sofortigen) Zollabbau bei den Zolltarifnummern der Kapitel 25 bis 97 oder vereinfacht gesagt den «Industriegütern». Für die Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukte der Kapitel 1 bis 24 im Tares schliesst die Schweiz bilateral (nicht im Verbund mit der EFTA) eigene Freihandelsabkommen mit den einzelnen Ländern ab. In diesen separaten Agrarabkommen werden die Zollsätze vorwiegend nur reduziert und nicht ganz abgeschafft.
Mit der Abschaffung der Industriezölle in der Schweiz per 01.01.2024 wird ein grosser Vorteil der Freihandelsabkommen wegfallen, und infolgedessen eine gewisse Verhandlungsmacht bei neuen FHA. Jedoch bleiben die Freihandelsabkommen ein wichtiges Instrument für unser Land, damit die Zölle in den jeweiligen Bestimmungsländern nicht die Schweizer Produkte indirekt verteuern.
4. Was wird im Freihandelsabkommen Schweiz — EU geregelt?
Das Freihandelsabkommen Schweiz – EU ist eines der ältesten Freihandelsabkommen unseres Landes. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 und dem Zusammenschluss der EFTA-Staaten im Jahr 1960 bildeten sich zwei unterschiedliche Wirtschaftsräume. Damit sich der Freihandel zwischen diesen zwei Zonen positiv entwickeln konnte, wurde am 22. Juli 1972 das Freihandelsabkommen Schweiz-EU unterzeichnet, welches am 1. Januar 1973 in Kraft trat. Dieses FHA enthält keine Bestimmungen über Dienstleistungen, Investitionen, Rechte des geistigen Eigentums, öffentliches Beschaffungswesen oder soziale und ökologische Werte. Mit Inkrafttreten wurden die tarifären Handelshemmnisse (Ein- und Ausfuhrzölle und Kontingente) abgebaut. Dieses Abkommen ist nach wie vor eines der wichtigsten Freihandelsabkommen der Schweiz, da ein grosser Teil des Aussenhandels mit der EU stattfindet.
Im Jahr 1992 haben die Schweizer Stimmbürger einen Beitritt zum EWR knapp abgelehnt. Deshalb wurde es für die Schweiz wichtig, diverse weitere Abkommen mit der EU zu vereinbaren, damit die Zusammenarbeit mit der EU ausgebaut werden konnte und keine wirtschaftliche Isolation unseres Landes stattfindet. Somit wurden im Jahr 1999 sieben weitere sektorielle Abkommen abgeschlossen, welche die sogenannten «Bilateralen Verträge I» bilden:
- Personenfreizügigkeit
- technische Handelshemmnisse
- öffentliches Beschaffungswesen
- Landwirtschaft
- Landverkehr
- Luftverkehr
- Forschung
Später wurden die Bilateralen Verträge II abgeschlossen, welche weitere Punkte regeln (wie zum Beispiel den Beitritt der Schweiz zum Abkommen von Dublin und Schengen).
Bei den neuen Generationen von Freihandelsabkommen ist die Schweiz interessiert, nicht nur den Zollabbau zu regeln, sondern auch weitere Punkte abzudecken. Diese wurden bisher mittels Bilateraler Verträge definiert.
Die Bestimmungen in den einzelnen Abkommen sind abweichend. Jedoch finden Sie die wichtigsten gemeinsamen Bestimmungen in jedem FHA wieder, so auch im Freihandelsabkommen Schweiz-EU:
Ursprungseigenschaft | Die Waren müssen die Kriterien der Listenregeln erfüllen, um als präferenzbegünstigte Waren behandelt zu werden |
Kumulierung / Kumulation | In der Kumulierung wird geregelt, dass die Vertragsparteien die Ursprungswaren der jeweils anderen Parteien verwenden dürfen |
Minimalbehandlungen | Minimalbehandlungen sind Bearbeitungen, welche nicht ursprungsverleihend sind und keine genügende Bearbeitung im Sinne des Abkommens darstellen |
Allgemeine Toleranzregel | Mit der Toleranzregel ist es möglich, einen gewissen Prozentsatz von Waren ohne Ursprungseigenschaft zu verwenden |
Draw-Back-Verbot | Unter dem Draw-Back-Verbot wird das Verbot der Rückvergütung der Einfuhrabgaben geregelt |
Territorialitätsprinzip | Das Territorialitätsprinzip bestimmt, dass die Be- oder Verarbeitung der Waren im Gebiet der Vertragsparteien stattfinden muss |
Unmittelbare Beförderung / Direktversandregel | Mit dieser Vorschrift wird sichergestellt, dass die Güter direkt von einer Vertragspartei in die andere geliefert werden und in Transitländern unter Zollkontrolle verbleiben |
Ursprungsnachweis | Hiermit wird geregelt, welche Art von Präferenznachweis erstellt werden darf |
Ermächtigter Ausführer | Unter dieser Bestimmung wird definiert, wie der Präferenznachweis von Ermächtigten Ausführern aussieht |
Aufgrund der Wichtigkeit des Abkommens für beide Parteien unterhalten die Schweiz und die EU verschiedene «Ausschüsse» (Gemischte und einen Ständigen). Sie tagen in der Regel einmal pro Jahr. Die Schweiz und die EU sind darin paritätisch vertreten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.
Ende Februar 2023 hat das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern eine Studie zu einer Variante mit einem modernisierten Freihandelsabkommen publiziert, über die wir hier berichtet haben: Wäre ein modernisiertes Handelsabkommen CH-EU ein Weg? Eventuell wäre das eine Lösung für die seit Jahren schwelende Diskussion um das weitere Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU.
Am 23. November 2023 tagte der Gemischte Ausschuss zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Brüssel. Im Fokus standen ein hindernisfreier Handel und aktuelle handelspolitische Entwicklungen. Weitere Details können Sie der offiziellen Medienmitteilung des Staatssekretariats entnehmen. Das 70. Treffen dieses Ausschusses fand unter dem Vorsitz der EU statt. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist für 2024 turnusgemäss unter dem Vorsitz der Schweiz geplant. Ebenfalls traktandiert wurde das Einfuhrverbot, über das wir einen Newsbeitrag verfasst haben: EU Einfuhrverbot ab 30. September 2023 für Eisen- und Stahlerzeugnisse, die aus russischen Vormaterialien hergestellt wurden.
5. Welche Besonderheiten gibt es im Freihandelsabkommen Schweiz — China?
Das Freihandelsabkommen Schweiz – China wurde am 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt. Für die Schweizer Exportwirtschaft ist dieses FHA essenziell, gerade weil beim Import in China exorbitant hohe Zölle auf gewissen Waren erhoben werden. Durch den Abschluss des chinesisch-schweizerischen Freihandelsabkommens wurden die Zollabgaben bei der Einfuhr in die Volksrepublik zwar nicht per sofort aufgehoben, aber es wurde vereinbart, dass ein Zollabbau über mehrere Jahre hinweg (bei einigen Produkten über 15 Jahre) stattfindet. Im Gegensatz zu China hat sich die Schweiz entschieden, die Zölle beim Import in die Schweiz per Inkrafttreten des Abkommens auf null zu setzen (für Industrieprodukte).
Ein Freihandelsabkommen EU – China gibt es nicht und dadurch haben die Schweizer Exporteure einen Vorteil gegenüber EU-Firmen, weil auf EU-Waren hohe Zölle anfallen beim Import in China.
Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens (seit Abschluss) des Abkommens wurde die Wirkung evaluiert («Sino-Swiss Free Trade Agreement Report – 2023 Evaluation Report»). Wir haben dazu einen Newsbeitrag verfasst: 10 Jahre Freihandelsabkommen Schweiz-China. Wie im Newsbeitrag erwähnt, möchte die Schweiz das Abkommen weiterentwickeln. Anfangs Juli 2024 ist der zuständige Bundesrat Guy Parmelin mit einer Delegation nach Peking gereist und hat mit Chinas Handelsminister Wang Wentao eine Absichtserklärung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Upgrade des Handelsabkommens zwischen den beiden Ländern unterschrieben. Darin heisst es, dass die Parteien beabsichtigen «abgestimmte Anstrengungen zu unternehmen, um die Verhandlungen über eine Erweiterung so bald wie möglich voranzubringen, mit dem Ziel, ein umfassendes und für alle Seiten zufriedenstellendes Resultat zu erreichen». Die Schweizer Delegation würde gerne damit im Herbst 2024 beginnen.
In diesem FHA wurde die Direktversandregel vereinbart, welche auch in anderen Abkommen beinhaltet ist. Nur war es hier deswegen problematisch, weil die chinesischen Zollbehörden zu Beginn die Präferenznachweise bei Seefrachtsendungen nicht akzeptiert haben, da diese Sendungen von der Schweiz aus über EU-Boden transportiert wurden. Nach Inkrafttreten des Abkommens mussten die Exporteure immer einen Nachweis der Zollbehörden der EU beschaffen, um zu belegen, dass die Waren im Transit verblieben und nicht in der EU verzollt wurden.
Ein Ermächtigter Ausführer muss bei der Anwendung des Freihandelsabkommen Schweiz China einen vordefinierten Wortlaut der Rechnungserklärung verwenden. Die Serialnummer muss deklariert werden und zusätzlich muss der Ermächtigte Ausführer den Präferenznachweis auf der Rechnung in ein Datenaustauschsystem mit China hochladen. Nur so wird der Präferenznachweis in der Volksrepublik bei der Einfuhr auch akzeptiert.
Der Zollabbau bei verschiedenen Werkzeugmaschinen und hochinnovativen Produkten, welche aus der Schweiz nach China geliefert werden, wurde im Abkommen leider nicht berücksichtigt. Bei diesen Produkten werden weiterhin Zölle erhoben beim Import in China. Auch klagen Branchen über bürokratische Hürden und aufwendige Zertifizierungen. Die ungleichen Kräfteverhältnisse schlagen sich bereits im ursprünglichen Abkommen nieder: Während 99,7 Prozent aller chinesischen Exporte in der Schweiz auf einen Schlag zollfrei wurden, waren es für Schweizer Ausfuhren nach Asien nach mehrjährigen Übergangsfristen bloss 84 Prozent. Die Schweiz wünscht deshalb seit Jahren ein Update dieses wichtigen Freihandelsabkommens. Diesem Ziel ist unser Land im Januar 2024 einen kleinen Schritt nähergekommen, da die Bundespräsidentin Viola Amherd den chinesischen Ministerpräsidenten Li Qiang im Vorfeld seines WEF-Besuchs auf dem Landgut Lohn empfangen konnte. Am Schluss wurde bekannt, dass man sich einig sei, dass man verhandeln wolle. Dafür braucht es auf Schweizer Seite ein Mandat des Bundesrats.
Am 13. September 2024 wurde der Bundesrat über das Ergebnis der Konsultationen im Hinblick auf die Verbesserung des Freihandelsabkommens informiert. Die Verhandlungen sollen diesen Herbst aufgenommen werden.
6. Was ist speziell am Freihandelsabkommen Indonesien?
Das Freihandelsabkommen Indonesien wurde zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien abgeschlossen und ist seit dem 1. November 2021 in Kraft. Der «offizielle» Name dieses Abkommens mit Indonesien lautet: Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA). CEPA bedeutet Comprehensive Economic Partnership Agreement und dieses FHA ist ein Abkommen der sogenannten neueren Generation. Viele Abkommen der neueren Generation gehen über den Geltungsbereich traditioneller Handelsverträge hinaus und umfassen Bereiche wie:
- öffentliches Auftragswesen
- Wettbewerb
- geistiges Eigentum
- nachhaltige Entwicklung, Arbeit und Umwelt
- usw.
Speziell an diesem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist unter anderem, dass die Schweiz am 7. März 2021 über dieses Abkommen abgestimmt hat. Das Indonesien-Abkommen wurde mit 51,6 % Ja-Stimmen angenommen.
Es ist das erste Abkommen der Schweiz, welches Nachhaltigkeitsbestimmungen beinhaltet. Der umstrittene Zollabbau beim Palmölimport wurde mit Vorschriften zur Nachhaltigkeit verknüpft und ist mit Kontingenten (mengenmässigen Importbeschränkungen) geregelt.
Der Bundesrat hat im Abkommen zwei Bedingungen verankert, um die Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit des importierten Palmöls sicherzustellen:
- Präferenzbegünstigte Importe innerhalb der Kontingente müssen die Bestimmungen des Artikels 8.10 «Nachhaltige Bewirtschaftung des Pflanzenölsektors» des Freihandelsabkommens einhalten.
- Präferenzbegünstigte Importe innerhalb der Kontingente müssen in 22-Tonnen-Tanks erfolgen. Somit ist sichergestellt, dass die Herkunft des Palmöls entlang der Lieferkette rückverfolgt werden kann.
Das Abkommen enthält umfassende Verpflichtungen zur Vereinbarkeit von Handel und einer nachhaltigen Entwicklung. Besonderes Gewicht wird auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern, der Fischerei sowie der Palmölproduktion gelegt. Dabei verpflichten sich die Vertragspartner dazu, die Gesetze zum Schutz von Urwäldern und anderen Ökosystemen effektiv umzusetzen, die Abholzung, die Entwässerung von Torfmooren, sowie Brandrodungen zu stoppen und die Rechte der indigenen Bevölkerung und der Arbeitnehmenden zu respektieren.
7. Wo sind die Listenregeln zum Freihandelsabkommen Japan zu finden?
Das Freihandelsabkommen Japan ist seit 1. September 2009 in Kraft und wurde bilateral zwischen der Schweiz und Japan vereinbart. Die offizielle Bezeichnung des Abkommens lautet: Umfassendes Abkommen über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA). Dieses FHA ist das wirtschaftlich bedeutendste Abkommen der Schweiz, nebst demjenigen mit der EU.
Wir erhalten immer wieder Anfragen, wo denn die Listenregeln für gewisse Kapitel zu finden sind und deshalb möchten wir Ihnen diese Frage hier beantworten. Die Listenregeln zu den einzelnen Freihandelsabkommen finden Sie in der Richtlinie R-30 des BAZG:
Wenn Sie die Listenregeln für das Freihandelsabkommen Schweiz Japan öffnen, finden Sie für verschiedene Zolltarifkapitel und Zolltarifnummern die Kriterien, welche zu erfüllen sind. Jedoch sind in dieser Liste z.B. die Kapitel 73 bis 84 nicht separat publiziert. Das heisst, dass für diese Kapitel die Kriterien angewendet werden, welche ganz am Anfang der Liste aufgeführt sind:
Sie haben die Wahlfreiheit, ob Sie die Regel a) oder die Regel b) anwenden. Bei Ihren Produkten, welche im Tares unter die Kapitel 73 bis 84 eingereiht werden, muss entweder:
- das Wertkriterium erfüllt sein, mit maximal 60 % Drittland-Anteil in Ihrer Präferenzkalkulation
oder
- der Positionssprung stattfinden, auf vierstelliger Ebene der Zolltarifnummer
8. Gibt es ein Freihandelsabkommen USA?
Nein, das gibt es (noch) nicht.
Nebst Deutschland gehört die USA zu den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. Im Herbst 2005 hat die Schweiz mit den Vereinigten Staaten exploratorische Gespräche über ein mögliches Freihandelsabkommen geführt. Im Januar 2006 hat der Bundesrat beschlossen, von der Aufnahme der Verhandlungen abzusehen, da kein erfolgreicher Abschluss des USA-Abkommens in Aussicht war. Vor allem im Bereich der Landwirtschafts- und Agrarprodukte schien keine Einigung möglich und die USA hätten kein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen, ohne diese Produkte einzubeziehen. Das Abkommen hätte für die Schweiz mehr Nachteile als Vorteile gebracht.
Im Jahr 2018 unter Präsident Donald Trump hatten die USA signalisiert, dass die Schweiz es nochmals mit einem Freihandelsabkommen versuchen soll. Danach fanden exploratorische Gespräche statt. Der Beginn von offiziellen Verhandlungen hing von den Positionen und Erwartungen der beiden Parteien ab. Die USA hatten die Schweiz gebeten, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses FHA USA aussehen soll. Die Schweiz sollte auch darlegen, was die Schweiz zu bieten hat. Und genau hier sind wir wieder bei einem kritischen Punkt angelangt: Viele US-Industrieprodukte sind beim Import in die Schweiz schon zollfrei, jedoch nicht die Landwirtschafts- und Agrarprodukte. Die Schweizer Landwirtschaft wird sich, wie schon im Jahr 2006, stark dafür einsetzen, dass der Grenzschutz im Agrarmarkt bleibt und die USA keinen freien Zugang zu diesem Markt erhält.
Da die Schweiz ausserordentlich viele Waren in die USA liefert, wäre ein Abkommen USA vor allem für die Schweizer Wirtschaft interessant, damit auf CH-Waren keine Zölle erhoben werden beim Import in die USA. Die USA erbringen vier Fünftel ihrer Wirtschaftsleistung mit Dienstleistungen. Das heisst, sie erwirtschaften mit der Schweiz einen substanziellen Dienstleistungsüberschuss. In diesem Bereich wäre es möglich, den USA Erleichterungen anzubieten.
Mit der Wahl im November 2020 des Demokraten Joe Biden zum US-Präsidenten, wurde es auffällig ruhig um allfällige weitere Gespräche. Beobachter führten ins Feld, dass es bei den Demokraten niemanden gebe, der sich für ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz einsetzen wolle. Rund ein Jahr später hat sich das dann inoffiziell auch bestätigt: Biden soll Freihandelspläne USA — Schweiz beerdigt haben. Die Schweizer Diplomatie versucht seither, den Weg über «technische Pakts» zu gehen für Schweizer Schlüsselindustrien, wie z.B. die Pharmaindustrie: Mit kleinen Schritten bauen USA und die Schweiz Handelshemmnisse ab.
9. Freihandelsabkommen Brexit — Besonderheiten im Freihandelsabkommen UK
Am 31. Januar 2020 um Mitternacht ist das Vereinigte Königreich (United Kingdom (UK) mit England, Wales, Schottland und Nordirland) aus der Europäischen Gemeinschaft ausgetreten und es kam zum Brexit. Davor war für Schweizer Firmen das Freihandelsabkommen CH-EU massgebend für den Aussenhandel mit dem UK. Nach dem Brexit trat das Handelsabkommen Schweiz-UK in Kraft, welches schon am 11.02.2019 unterzeichnet wurde. Der Aufbau dieses Handelsabkommens basiert auf den Grundlagen des Abkommens CH-EU, weshalb viele Punkte im Abkommen identisch geregelt wurden.
Nur ein halbes Jahr nach Inkrafttreten ist es grundlegend überarbeitet worden, wobei vor allem die Listenregeln geändert wurden. Per 1. September 2021 sind die neuen Bestimmungen für dieses Handelsabkommen mit dem UK in Kraft gesetzt worden.
Erfahren Sie mehr über die Inhalte des UK-Abkommens in unserem Blogbeitrag: BREXIT – welche Folgen hat dieser für Unternehmen in der Schweiz? Sie finden in diesem Beitrag ein praxisorientiertes Brexit-Merkblatt, welches Sie kostenlos beziehen können.
Im Februar 2023 hat der Bundesrat entschieden, das Freihandelsabkommen Schweiz UK zu erneuern. Drei Monate später, im Mai 2023, hat das UK die Initiative dazu übernommen: UK will Freihandelsabkommen mit Schweiz erneuern. Im März 2024 fand die 4. Verhandlungsrunde für ein verbessertes Freihandelsabkommen Schweiz — UK statt.
10. Wie wird ein Freihandelsabkommen korrekt angewendet?
Die Anwendung der Freihandelsabkommen ist nicht immer einfach und in gewissen Fällen lohnt sich die aktive Bewirtschaftung für einen Schweizer Exporteur nicht. Hier erfahren Sie mehr dazu, ob sich eine Erstellung der präferenziellen Ursprungskalkulation lohnt: Wann «lohnt» sich der Aufwand für eine Präferenzkalkulation?
Es ist wichtig, dass Sie zuerst analysieren, in welchen Ländern Sie oder Ihre Kunden hohe Zollabgaben bezahlen, damit Sie die Abkommen bestimmen können, die sich für Ihre Firma aus finanzieller Sicht lohnen.
Eine Firma, die medizinische Geräte herstellt, analysiert die Zollabgaben der einzelnen Produkte in den jeweiligen Bestimmungsländern mit FHA. Sie stellt fest, dass die meisten Zolltarifnummern, welche für die medizinischen Geräte verwendet werden, zollfrei sind beim Import.
Alle Geräte, welche per se zollfrei im Bestimmungsland eingeführt werden dürfen, werden nicht mehr mit einem Präferenznachweis versendet. Zuerst muss noch geklärt werden, ob die Kunden z.B. in der EU auf die Präferenzeigenschaft Schweiz angewiesen sind oder nicht. Bei vielen Übersee-Abkommen ist eine Weitergabe der CH-Präferenzwaren jedoch nicht möglich.
Somit kann die Firma schon jetzt entscheiden, welche Abkommen nicht genutzt werden, da sich daraus keine finanziellen Vorteile ergeben.
Die korrekte Anwendung der Freihandelsabkommen ist zeitintensiv. Einige Firmen denken, dass eine Bearbeitung in der Schweiz ausreicht, damit die Waren immer mit einem Präferenznachweis versendet werden dürfen. Dies ist ein Trugschluss und die Betriebe werden von der Realität eingeholt, wenn eine Zollprüfung oder Ursprungsüberprüfung durchgeführt wird, bei welcher die Präferenzeigenschaft belegt werden muss.
Damit das FHA korrekt angewendet wird, muss zuerst geprüft werden, welche Art von Bearbeitung in der Schweiz an der Ware vorgenommen wird. Es wird unterschieden zwischen:
- Minimalbehandlung (z.B. Verpacken einer Ware)
- Wesentliche oder genügende Bearbeitung (z.B. Herstellung einer Maschine)
Sofern eine wesentliche Bearbeitung am Produkt erfolgt, müssen Sie als Exporteur die Listenregeln des entsprechenden Freihandelsabkommens prüfen. In diesen Listenregeln wird vorgeschrieben, welche Bearbeitung am Produkt erfolgen muss, damit die Waren präferenzberechtigt ausgeführt werden dürfen.
Für den nächsten Schritt benötigen Sie eine Präferenzkalkulation. Diese Kalkulation muss die nötigen Informationen beinhalten, damit belegt werden kann, dass die Waren die Listenregel erfüllen. Viele Firmen denken, dass Waren aus der EU ohnehin präferenzbegünstigt sind. Jedoch ist dies mittels der Vorursprungsnachweise genau zu prüfen, bevor Sie die Komponenten in der Stückliste als präferenzbegünstigt kalkulieren. Genau gleich verhält es sich, wenn Sie Vormaterialien für die Herstellung der Güter im Inland einkaufen. Diese Waren sind nicht automatisch präferenzbegünstigt und Sie benötigen als Vorursprungsbeleg eine Lieferantenerklärung von Ihren Schweizer Lieferanten. Nur mit der Lieferantenerklärung dürfen Sie die Schweizer Waren in Ihrer Kalkulation positiv bewerten.
Sofern Sie die Kriterien der Listenregeln erfüllen, dürfen Sie deklarieren, dass es sich um präferenzbegünstigte schweizerische Ursprungswaren handelt. Ob Sie eine EUR.1 erstellen oder einen anderen Präferenznachweis, hängt auch wieder von diversen Richtlinien im jeweiligen Abkommen ab. Zudem müssen allenfalls die Wertgrenzen beachtet werden.
Jedes Freihandelsabkommen hat seine Spezialitäten und die Anwendung ist nicht immer einfach. Gerne unterstützen wir Sie bei der Nutzen-Analyse, welche Abkommen sich für Ihre Firma lohnen oder beraten Sie individuell hinsichtlich der benötigten internen Prozesse für eine korrekte Anwendung der FHA.
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