e-dec Export
Der Begriff «e-dec Export» steht für das auslaufende Verzollungssystem des BAZG, über welches elektronische Ausfuhrzollanmeldungen übermittelt werden. Per 30.6.2025 soll dieses System eingestellt werden.
Die Zollabwicklung bei grenzüberschreitenden Verkaufsgeschäften ins Ausland wird generell als Exportabwicklung bezeichnet. Diese umfasst nicht nur die Erstellung der Ausfuhrzollanmeldung (in Deutschland auch “Ausfuhrbegleitdokument” genannt), sondern beinhaltet noch weitere Aufgaben, wie z.B. die Überprüfung, ob die Güter Nicht Zollrechtlichen Erlassen unterliegen oder einer Bewilligungspflicht unterstellt sind. Zudem erstellt die Exportabteilung auch die Präferenznachweise der zu exportierenden Güter und weitere notwendige Versandpapiere wie Speditionsaufträge, Packlisten, Übergabescheine etc.
Welche Zollverfahren bei der Exportabwicklung anwendet werden können, lesen Sie unter unserem Zollthema Zollverfahren. Dort finden Sie weitere Informationen zu den speziellen Zollverfahren wie dem Veredelungsverkehr / Reparaturen sowie Beispiele zu Rückwarenabfertigungen Schweiz.
Die meisten Zollbegriffe dieses Zollthemas beziehen sich auf wichtige Punkte des bisherigen e-dec Export Verfahrens, das ab Mitte 2023 durch Passar im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT abgelöst werden soll.
Mit den folgenden Zollbegriffserklärungen wollen wir die Exportabwicklung für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene anhand von praktischen Beispielen erklären.
Der Begriff «e-dec Export» steht für das auslaufende Verzollungssystem des BAZG, über welches elektronische Ausfuhrzollanmeldungen übermittelt werden. Per 30.6.2025 soll dieses System eingestellt werden.
Unter dem Begriff «Ausfuhrzollanmeldung» ist die elektronische Zollanmeldung der Güter für den Export beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu verstehen. Erfahren Sie alles zur e-dec und NCTS-Anmeldung.
Die Ausfuhrliste ist das “Herzstück” der Ausfuhrverzollung im e-dec Exportsystem.
Erfahren Sie, welche Bedeutung die zahlreichen Felder in den Kopf- und Positionsdaten haben und erhalten Tipps aus der Praxis.
Die Zusatzmenge wird abhängig von der Zolltarifnummer der anzumeldenden Waren bei der Ausfuhrliste zusätzlich benötigt.
Wir erklären die Hintergründe und geben Tipps und Hinweise zur effizienten Abwicklung.
Plausibilitätsfehler sind Rückmeldungen des Zollcomputers, die einem Deklaranten das Leben schwer machen können. Erfahren Sie mehr zum Thema und wie Sie diese mühsamen Meldungen in Zukunft vermeiden können.
Den Vollzug der Nichtzollrechtlichen Erlasse wurden der Zollbehörde von anderen Bundesämtern aufgebürdet. Was steckt hinter diesem Begriff und was haben Sie beim Anmelden von Waren zu beachten.
Waren, die mit einer Zolltarifnummer angemeldet werden, bei der eine Bewilligungspflicht hinterlegt ist, brauchen zusätzliche Angaben in der Ausfuhrliste. Welche Codes es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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